Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUI.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Krakower Chaussee 2 a
Güstrow/Klueß
NUTS: Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
18273
Land: Deutschland (DE)
Leonore Stapel
Telefon: +49 3843-275105
Leonore.Stapel@sbv.mv-regierung.de
Fax: +49 3843-275050
http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de
I.3) Kommunikation
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Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=150249 -
die oben genannten Kontaktstellen.
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an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
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Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
II.1) Umfang der Beschaffung
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BAB 20 Deckenerneuerung 1.TA km 217,915-224,650 RiFa Stettin und 2.TA km 224,650-217,915 RiFa Lübeck (AS Gützkow)
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0330-553-09-41016
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Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
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Bauauftrag
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Einbau von Asphaltdeck- und Binderschichten, Markierungen, Fräsen
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5.200.000,00
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EUR Euro
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
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Aufbringen von Fahrbahnschichten (45233223)
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Straßenmarkierungsarbeiten (45233221)
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Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
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BAB 20 - Gützkow
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Einbau von Asphaltdeck- und Binderschichten, Markierungen, Fräsen
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Preis
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5.200.000,00
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EUR Euro
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24/04/2017
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31/10/2017
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
III.1) Teilnahmebedingungen
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. (siehe Vergabeunterlagen)
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
eine Erklärung über die Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 2c) 1. UA VOB/A) (siehe Vergabebeunterlagen)
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftgaggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 a) VOB/A)
Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Abs. 1 Nr. 3b) VOB/A)
(siehe Vergabebeunterlagen)
III.2) Bedingungen für den Auftrag
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Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Auftragswertes
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
IV.1) Beschreibung
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Offenes Verfahren
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nein
IV.2) Verwaltungsangaben
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2016/S 203-367312
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21/03/2017
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10:30
- Deutsch (DE)
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25/04/2017
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21/03/2017
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10:30
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Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - 18059 Rostock - Erich-Schlesinger-Straße 35
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
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Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Johannes-Selling-Straße 14
Schwerin
19053
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 385-5885813
poststelle@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 385-5885817
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Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 golt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
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10/02/2017
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