Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Projektträgerschaft für den Bereich „Mathematik für Innovationen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
711-48007-12/1(2017)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger), um mit deren Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Zusätzlich unterstützen Projektträger die strategische Weiterentwicklung des Förderschwerpunkts „Mathematik für Innovationen“ und führen in Absprache mit dem BMBF forschungsbegleitende Maßnahmen durch (z.B. die Wissenschaftskommunikation, unterstützende Vernetzungsaktivitäten, strategische Unterstützung und Monitoringaktivitäten). Die damit verbundenen Aufgaben sind Gegenstand dieses Auftrags.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
DEUTSCHLAND (DE)
Die Mathematik spielt bei der Lösung zahlreicher Herausforderungen in Industrie und Dienstleistung eine zentrale Rolle.
Die Stärkung der angewandten mathematischen Forschung ist das Ziel des Mathematik-Förderschwerpunkts, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 1993 initiiert hat. Dabei stehen die Weiterentwicklung mathematischer Grundlagen und die Lösung konkreter Anwendungsprobleme im Mittelpunkt. Grundlegendes Förderkriterium ist, dass die Arbeiten der beteiligten Mathematiker/innen sowohl der Verbesserung der mathematischen Grundlagen als auch der Lösung konkreter Anwenderprobleme dienen müssen. Das BMBF fördert im Förderschwerpunkt „Mathematik für Innovationen“ Verbundprojekte von Hochschulen in enger Kooperation mit Unternehmen. Eine Fokussierung der Themen erfolgt über entsprechende Förderrichtlinien.
Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit deren Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu ge-währleisten. Projektträger sind Dienstleister für das BMBF, deren Hauptaufgabe in der wissenschaftlich–technischen und der administrativen Abwicklung von Fördermaßnahmen bei der direkten Projektförderung liegt. Diese Aufgaben reichen von der Vorbereitung von Förderrichtlinien über die Beratung der Antragsteller einschließlich des notwendigen Schriftverkehrs, Organisation der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation bis hin zur Schlussabrechnung der Vorhaben. Dies schließt die Prüfung von Anträgen, die Organisation der Begutachtung durch Gutachtersitzungen, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung ein. Alle Prozesse zur Durchführung dieser Aufgaben sind detailliert im elektronischen Handbuch der Projektförderung (eHdP) des BMBF ausgeführt (vgl. Ziffer II. im Anhang). In diesem Handbuch sind verwaltungsintern die ergänzenden Verfahrensregelungen sowie Hinweise und sonstige Informationen zur Bearbeitung von Vorhaben der Projektförderung und weiteren Vorhaben des BMBF zusammenfassend dargestellt; sie gelten partiell aber nur für die jeweilige Vorhabenart. Die Nutzung des eHdP ist für die Projektförderung im Geschäftsbereich des BMBF verbindlich vorgegeben. Die Arbeit des PT erfordert fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen und dem BMBF.
Zusätzlich unterstützt der PT die strategische Weiterentwicklung des Förderschwer-punkts und führt in Absprache mit dem BMBF forschungsbegleitende Maßnahmen (s. C Aufgabenkatalog.) durch (z.B. die Wissenschaftskommunikation, unterstützende Vernetzungsaktivitäten, strategische Unterstützung und Monitoringaktivitäten). Die zur Umsetzung erforderliche adressatenorientierte Ausrichtung der Aktivitäten wird vorausgesetzt.
01.08.2017
31.07.2021
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrags durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
ja
Verlängerungsoption s. II 2.7)
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
Es gelten die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Die Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren (einschließlich der Verlängerungsoption) begründet sich dadurch, dass der Prozess von der Planung einer Förderrichtlinie bis zum Abschluss der entsprechenden Vorhaben ca. 4 Jahre umfasst und mehrere zeitlich versetzte Förderrichtlinien geplant sind. Es sind mindestens 2 komplette Durchläufe erforderlich, um den Prozess beim Auftragnehmer zu etablieren.
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
05.05.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2017
05.05.2017
13:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de ). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßigzu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelleihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30.03.2017