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Ausschreibungsdetails

Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Citylinienbussen als Subunternehmer des Auftraggebers

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.02.2017 (letzte Änderung am 24.02.2017)

02.03.2017 11:00

A 2017/04-C

Sachsen-Anhalt: Hallesche Verkehrs-AG

24.02.2017 13:55

2017/S 025-043976

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Hallesche Verkehrs-AG
Freiimfelder Straße 74
Halle
NUTS: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
06112
Land: Deutschland (DE)
BV//V
Telefon: +49 345-5815115
vergabe-vb@havag.com
Fax: +49 345-5815129
http://www.havag.com

I.3) Kommunikation

  • Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=149011
  • die oben genannten Kontaktstellen.

  • an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Andere:
    Sektorenauftraggeber


I.5)Haupttätigkeit(en)

  • Andere Tätigkeit:
    Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungs- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Citylinienbussen als Subunternehmer des Auftraggebers

  • A 2017/04-C

II.1.2) CPV-Code
  • Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Durchführung von Fahrleistungen mit 7 Citybussen unterschiedlicher Größe im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen Verkehrs-AG. Dabei werden verschiedene Linien befahren. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 625.000 Fahrplankilometer. Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort
  • Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)

  • Halle (Saale)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Es ist Linienverkehr mit Citybussen unterschiedlicher Platzkapazitäten in Halle/Saale im Auftrag der HAVAG durchzuführen. Dabei werden zwei Busse mit ca. 50 Sitz- und Stehplätzen und 5 Busse mit voraussichtlich ca. 20 bis 35 Sitz- und Stehplätzen benötigt. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein. Außerdem sind die Anforderungen der Umweltzone der Stadt Halle zu erfüllen. Diese sind unter www.halle.de recherchierbar. Es dürfen nur Busse zum Einsatz kommen, die die Anforderung an die Barrierefreiheit erfüllen.
    Für die Busse müssen gültige Zulassungen für den öffentlichen Personenverkehr unter Angabe der Sitz- und Stehplatzkapazität sowie aktuelle Prüfzertifikate nachgewiesen werden. Jeder Bus muss über einen Mehrzweckbereich für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen u.a. verfügen. In den Bussen muss der Einbauraum für die von der HAVAG gestellten Komponenten digitale Funktechnik, Verkaufstechnik und ITCS-Technik vorhanden sein. Zur Nutzung auf Mietbasis je Bus werden insoweit überlassen: ein 19 Zoll Baugruppenträger für Bordrechner, ein 19 Zoll Baugruppenträger für Funkgerät, Fahrerbedienteil für Bordrechner, Fahrermikrofon, Funklautsprecher, ELA/Audioverstärker mit Innenlautsprecher, je ein Entwerter pro Tür, maximal 2 Antennen, Fahrgastzählsystem, Verkabelung. Kostenfrei wird je Bus ein mobiles Datenerfassungsgerät zur Verfügung gestellt.
    Weiterhin werden elektronische Außen- und Innenanzeigen für die Liniennummer und Zielbeschriftung gefordert.
    Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
    Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
    Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/01/2018

  • 31/12/2020

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
  • 5

  • - Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der Teilnahmeunterlagen entsprechend der unter Ziffer III. der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    - Auswahlkriterien für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Eignungsprüfung):
    Erfüllung der formalen Kriterien
    Bewertet werden: -
    Kriterium 1: Bonität maximal 5 Punkte, Umsatz mit maximal 5 Punkten
    Kriterium 2: Anzahl der Mitarbeiter maximal 8 Punkte + 1 Zusatzpunkt, Berufserfahrung Verkehrsleiter mit maximal 10 Punkten
    Kriterium 3: Fahrzeugflotte maximal 8 Punkte

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11) Angaben zu Optionen
  • ja

  • - Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2021

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
  • Vorbemerkung zu Ziffer III.
    a) Die Teilnahmeunterlagen sind mit einem rechtsverbindlich unterschriebenen Anschreiben zu übersenden.
    b) Der Bewerberbogen (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) ist ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Anlagen und Nachweisen vorzulegen
    c) Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften
    aa) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
    bb) Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerber-/Bietergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
    cc) zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und die jeweils zu erbringende Leistung benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welches die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen. (Anlage1).
    dd) Der eigentliche Bewerberbogen (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) ist einmal auszufüllen und vom vertretungsbefugtem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
    ee) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen in Bezug auf Eigung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) von jedem Mitglied gesondert vorzulegen.
    d) Es ist nicht gestattet sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Einsatz von Nachunternehmern wird nicht zugelassen.
    III.1.1)
    Der Bewerber hat folgende Nachweise einzureichen:
    a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 2)
    b) Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für Linienverkehr gemäß § 42 oder§ 43 PBefG oder für Gelegenheitsverkehrs gemäß §§ 46, 48 oder 49 PBefG oder einer EU-Genehmigung auf Basis der VO (EG) 1073/2009 (zu kennzeichnen als Anlage 3)
    c) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers unter Verwendung der Anlage 4, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
    d) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit basierend auf Regelung der § 10 Abs. 2 LVG LSA, siehe auch Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung, Anlage 5
    e) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme je Schadenereignis in Höhe von 100 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hiervon mindestens 15 Mio Euro pro geschädigte Person (zu kennzeichnen als Anlage 6)
    f) aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu kennzeichnen als Anlage 7)
    g) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens ) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen (zu kennzeichnen als Anlage 8).

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • a) Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV, nicht älter als 1 Jahr. Der Nachweis kann formlos erfolgen, ist jedoch von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu bestätigen; (zu kennzeichnen als Anlage 9)
    b) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 10).
    c) Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren und Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, Umsatz mit Citybusverkehr (Anlage 11). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die genannten Werte der einzelnen Mitglieder nach Anlage 11 unter Verwendung der Anlage 12 zu addieren. Es werden die addierten Beträge der Bewerber-/Bietergemeinschaft gewertet.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • a) Bescheinigung der fachlichen Eignung nach §§ 3 ff PBZugV (zu kennzeichnen als Anlage 13)
    b) Angabe von Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Linienverkehr mit Kleinbusssen) unter Verwendung der Anlage 14
    c) Benennung Verkehrsleiter unter Nachweis beruflicher Qualifikation nach VO (EG) 1071/2009 und Berufserfahrung (Anlage 15)
    d) Eigenerklärung mit Angabe zur Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Mitarbeiter mit den entsprechenden Angaben nach Anlage 16.
    e) Eigenerklärung des Bewerbers zu: Abwicklung des Verfahrens und etwaigen Vertragsverhältnisses in deutscher Sprache, Einsatz von Fahrpersonal mit ausreichenden Strecken- und Sprachkenntnissen, Anlage 17
    f) Angaben zu vorhandenen Fahrzeugen entsprechend den Anforderungen, Anlage 18, Hinweis für den Zeitraum der Leistungserbingung: 80% der eingesetzten Citybusse dürfen während des Leistungszeitraums nicht älter als 12 Jahre sein.
    g) Erklärung zur Lage und Örtlichkeit der Betriebsstätte, von welcher aus die Leistungen aus erbracht werden sollen bzw. Verpflichtungserklärung soweit Betriebsstätte im Bediengebiet derzeit nicht vorhanden ist , Anlage 19


III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

  • Regelungen nach Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), VO (EG) Nr. 1071/2009

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
  • a. Es wird auf die Regelung des § 10 Abs. 2 LVG LSA verwiesen. Danach dürfen Bieter bei der Vergabe von Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste, die nicht tarifgebunden sind, nur berücksichtigt werden, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe schriftli.verpflichten, dass sie ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistungen mindestens das im Land Sachsen-Anhalt für diese Leistungen in einem einschlägigen u. repäsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach tarifvertraglich festgelegten Bedingungen zahlen. Das für Tarifrecht zust. Ministerium hat in dem durch VO bestimmten Verfahren festgestellt, welche Tarifverträge repräsentativ sind und diese im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBL.LSA Jahrgang 2014. S. 478 ff.) veröffentlicht. Der Bewerber hat die entsprechenden Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, siehe auch Ziffer III.1.1)
    - Fortsetzung unter Ziffer VI. 3) der Bekanntmachung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Verhandlungsverfahren

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
  • nein


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 02/03/2017

  • 11:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
  • 30/08/2017

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

  • Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

  • Fortsetzung Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung
    b. Die eingesetzten Busse haben während der Vertragslaufzeit die Anforderungen nach § 8 Absatz 5 ÖPNVG LSA zu erfüllen, d.h. 80 % der Busse dürfen während ihrer Einsatzzeit nicht älter als zwölf Jahre sein. Außerdem sind die Anforderungen der Umweltzone der Stadt Halle zu erfüllen.
    c. Daneben sind die weiteren Kriterien während der Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten.
    Ziffer VI.3)
    a) Die Unterlagen werden uneingeschränkt unter www.evergabe-online.de für den kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.
    Der kostenlose Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist es notwendig, dass etwaige Interessen datenmäßig erfasst werden können. Liegen dem Auftraggeber keine Kontaktdaten vermeintlicher Interessenten vor, können diese nicht über etwaige Änderungen der Unterlagen informiert werden.
    Nur durch Mitteilung der Kontaktdaten, kann der Auftraggeber gewährleisten, dass der Interessent/Teilnehmer über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und Fragen gestellt bzw. beantwortet werden können.
    Sollte ein Interessent noch nicht bei www.evergabe-online.de registriert sein, ist es zwingend notwendig das Interesse bezüglich des Verfahrens an die Fax-Nummer: 0345/5815129 (s.o.) zu richten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Mitteilung der Kontaktdaten die Gefahr besteht, dass ein unvollständiger Teilnahmeantrag eingereicht wird, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls nicht zu berücksichtigen ist.
    b) Der eigentliche Teilnahmeantrag mit Anlagen (s.veröffentlichte Unterlagen) muss in Papierform und zusätzlich in CD bzw. DVD (pdf-Format) bis zum 02.03.17, 11:00 Uhr im verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Vordrucks nach Anlage 21 eingehen. Hinsichtlich der Anlagen 2, 3, 6, 7, 9, 10 und 13 ist zunächst die Einreichung von Kopien ausreichend. Der AG behält sich vor, Originale anzufordern.
    c) Der Bewerber hat ausdrücklich zu bestätigen, dass das Papierexemplar und die digitale Version auf CD bzw. DVD identisch sind (Anlage 20)
    d) Kriterien zur Bewertung der Teilnahmeanträge sind unter Punkt II. 2.9) der Bekanntmachung dargestellt
    e) Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Teilnahmeantrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
    f) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend in deutscher Übersetzung vorzulegen, wobei die Kosten für die Übersetzung durch den Bewerber zu tragen sind.
    g) Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsangabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken.
    Es werden in diesem Fall die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen (Kriterien) am besten (Plätze 1-5) erfüllen.
    h) Bekanntmachung nach Richtlinie 2014/25/EU, auf das Vergabeverfahren findet die SektVO Anwendung.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle
06112
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Hinweis auf § 160 GWB
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
    2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 21/02/2017



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

24.02.2017


24.02.2017




24.02.2017


24.02.2017




21.02.2017


21.02.2017




21.02.2017


21.02.2017




14.02.2017


14.02.2017




14.02.2017


14.02.2017




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