Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUI.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Brühler Straße 3
Bonn
NUTS: EXTRA-REGIO NUTS 1 (DEZ)
53119
Land: Deutschland (DE)
Annekatrin Holder
Telefon: +49 22899610-1015
annekatrin.holder@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-1015
www.bescha.bund.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
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Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
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Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=148246 -
die oben genannten Kontaktstellen.
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elektronisch via:
www.evergabe-online.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
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Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1) Umfang der Beschaffung
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Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
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B 13.13 - 9901/17/VV : 1
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Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
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Dienstleistungen
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Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
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Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
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EXTRA-REGIO NUTS 1 (DEZ)
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ortsunabhängige Erbringung der Leistungen, ggf. Arbeitstreffen bei Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung (deutschlandweit)
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Hauptgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung eines werktäglichen elektronischen Pressespiegels, den die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf der Basis individuell auswählbarer Suchbegriffe über das Kaufhaus des Bundes abrufen können.
Der Pressespiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7.30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten.
Optional werden darüber hinaus die Beobachtung noch weiterer Medienbereiche (TV und Hörfunk, sozialen Medien, Meldungen von Nachrichtenagenturen) und die Bereitstellung der Beobachtungsergebnisse sowie die Erstellung von Sonderpressespiegeln oder Medienanalysen abrufbar sein.
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01/04/2017
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31/03/2019
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
III.1) Teilnahmebedingungen
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s. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen
IV.1) Beschreibung
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Offenes Verfahren
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Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
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§ 65 Abs. 2 VgV
IV.2) Verwaltungsangaben
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01/03/2017
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11:30
- Deutsch (DE)
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
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Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben
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Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228/9499-0
vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
www.bundeskartellamt.de
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Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
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23/01/2017
Versionsverlauf
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