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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung (B 13.13 - 9901/17/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.01.2017 (letzte Änderung am 23.02.2017)

01.03.2017 11:30

01.03.2017 11:30

B 13.13 - 9901/17/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

23.02.2017 08:48

2017/S 018-030081

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
Bonn
NUTS: EXTRA-REGIO NUTS 1 (DEZ)
53119
Land: Deutschland (DE)
Annekatrin Holder
Telefon: +49 22899610-1015
annekatrin.holder@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-1015
www.bescha.bund.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

  • Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3) Kommunikation


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

  • Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

  • B 13.13 - 9901/17/VV : 1

II.1.2) CPV-Code
  • Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Pressespiegeln für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
  • Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)

II.2.3) Erfüllungsort
  • EXTRA-REGIO NUTS 1 (DEZ)

  • ortsunabhängige Erbringung der Leistungen, ggf. Arbeitstreffen bei Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung (deutschlandweit)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Hauptgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung eines werktäglichen elektronischen Pressespiegels, den die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf der Basis individuell auswählbarer Suchbegriffe über das Kaufhaus des Bundes abrufen können.
    Der Pressespiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7.30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten.
    Optional werden darüber hinaus die Beobachtung noch weiterer Medienbereiche (TV und Hörfunk, sozialen Medien, Meldungen von Nachrichtenagenturen) und die Bereitstellung der Beobachtungsergebnisse sowie die Erstellung von Sonderpressespiegeln oder Medienanalysen abrufbar sein.

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/04/2017

  • 31/03/2019

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
  • s. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
  • Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

  • § 65 Abs. 2 VgV


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 01/03/2017

  • 11:30

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

  • Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3) Zusätzliche Angaben

  • Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
    Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228/9499-0
vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
www.bundeskartellamt.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 23/01/2017



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.01.2017


23.01.2017




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