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Ausschreibungsdetails

Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs - Filmbüchsen (B 13.15 - 9672/15/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.01.2017 (letzte Änderung am 16.02.2017)

23.02.2017 11:30

23.02.2017 11:30

B 13.15 - 9672/15/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

16.02.2017 12:13

2017/S 009-013806

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
53119
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228996101019
tobias.meissner@bescha.bund.de
Fax: +49 22899106101019
www.bescha.bund.de

I.3) Kommunikation


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

  • Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs - Filmbüchsen

  • B 13.15 - 9672/15/VV : 2

II.1.2) CPV-Code
  • Dienstleistungen von Archiven (92512000)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Befundung von Archivmaterial des Bundesarchivs (Filmbüchsen) an den Standorten Koblenz und Hoppegarten bei Berlin

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
  • Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)

II.2.3) Erfüllungsort
  • Koblenz (DEB1)

  • ${labels.getNutsLabel("DE413")} (DE413)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • 1 Vertrag

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/06/2017

  • 31/05/2022

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
  • Die Teilnahmebedingungen, insbesondere die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Nachweise und Darstellungen, ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei auf der E-vergabe-Plattform zur Verfügung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Offenes Verfahren


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 23/02/2017

  • 11:30

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228/9499-0
vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
www.bundeskartellamt.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 11/01/2017



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

16.02.2017


16.02.2017




14.02.2017


14.02.2017




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