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Ausschreibungsdetails

Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunter-nehmen des Jahres 2016

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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03.12.2016 (letzte Änderung am 17.02.2017)

03.01.2017 23:59

Referat 114 / Prüfung Steinkohle 2016

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

17.02.2017 12:14

2016/S 235-428382

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
65760
Land: Deutschland (DE)
Referat 114
Telefon: +49 6196-9082322
beschaffung@bafa.bund.de
http://www.bafa.de

I.3) Kommunikation


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

  • Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunter-nehmen des Jahres 2016

  • Referat 114 / Prüfung Steinkohle 2016

II.1.2) CPV-Code
  • Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
    Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
    Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind:
    a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland( Los 1)
    b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).

II.1.6) Angaben zu den Losen
  • Ja

  • alle Lose


II.2) Beschreibung

Los 1

II.2.1) Bezeichnung von Los 1
  • a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1)

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
  • Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.2.3) Erfüllungsort
  • Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
    Es ist ein Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
    Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/04/2017

  • 30/06/2017

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein


Los 2

II.2.1) Bezeichnung von Los 2
  • b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
  • Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.2.3) Erfüllungsort
  • Steinfurt (DEA37)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2016.
    Es ist ein Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2016 ist.
    Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz. Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/04/2017

  • 30/06/2017

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Mit einer eidesstattlichen Erklärung hat der Bewerber das Nicht-Vorliegen der Ausschlusstatbestände nach §§ 123, 124 GWB, 19 MiLoG und 21 AEntG zu versichern.
    Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
    a) eine Berufshaftpflichtversicherung über 10.000.000 EUR,
    b) durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre sowie
    c) eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seine mit entsprechenden Dienstleistungen erzielten Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • a) Nachweis der Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer oder einer ähnlichen Vereinigung.
    b) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit den zu prüfenden Unternehmen verknüpft ist. Ausgeschlossen von der Auftragsvergabe sind Unternehmen, die bereits den Jahresabschluss 2016 der zu prüfenden Unternehmen geprüft haben.
    c) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Im Falle einer auftragsbezogenen Kooperation eines Bewerbers mit Anderen ist auch für diese die Erfüllung der Mindestanforderungen nachzuweisen.
    d) Auskunft über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.


III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
  • Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Verhandlungsverfahren

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
  • ja


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 03/01/2017

  • 23:59

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
  • 23/01/2017

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
  • 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

  • Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

  • Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
    § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 01/12/2016



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