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Ausschreibungsdetails

Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und Abschluss eines neuen Betreibervertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Toll Collect GmbH

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.11.2016 (letzte Änderung am 19.07.2018)

15.12.2016 12:00

SonV/289.2/Lkw-Maut

Bundesministerium für Verkehr

26.07.2018 15:27

2016/S 213-387932

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Invalidenstraße 44
Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
10115
Land: Deutschland (DE)
Sonderstelle Vergabe Lkw-Maut (über e-Vergabe-Plattform; s. Erläuterung Abschnitt VI.3)
Telefon: +49 30-183002155
vergabe-lkwmaut@bmvi.bund.de
Fax: +49 228-3008071478
http://www.bmvi.de

I.3) Kommunikation


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)Haupttätigkeit(en)

  • Andere Tätigkeit:
    Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und Abschluss eines neuen Betreibervertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Toll Collect GmbH

  • SonV/289.2/Lkw-Maut

II.1.2) CPV-Code
  • Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr (63712000)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Auftragsgegenstand ist die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH (TC) und der Abschluss eines neuen Betreibervertrages zum Betrieb des Mautsystems zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der TC im Wege einer kombinierten Vergabe.
    Zur Veräußerung der der Geschäftsanteile an der TC wird der Bund die Call Option nach dem bestehenden Betreibervertrag zum 01.09.2018 ausüben. Unmittelbar anschließend veräußert der Bund die Geschäftsanteile an den erfolgreichen Bieter (Erwerber). Der Veräußerungs- und Kooperationsvertrag zur Übertragung der Geschäftsanteile an den Erwerber ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Zur Weiterführung des Betriebs und zur Erhaltung sowie Weiterentwicklung des Mautsystems wird zwischen dem Bund und der TC als Betreiber ein Betreibervertrag geschlossen. Nähere Angaben enthält das Informationsmemorandum (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
  • Betrieb von Straßen (63712200)

  • Betrieb von Zahlstellen für Straßenbenutzungsgebühren (63712210)

II.2.3) Erfüllungsort
  • Berlin (DE300)

  • Berlin

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Nähere Angaben enthält das Informationsmemorandum (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/09/2018

  • 31/08/2030

  • Einmalige Verlängerungsoption für 3 Jahre

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
  • 4

  • Nähere Angaben unter Ziffer 6 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11) Angaben zu Optionen
  • ja

  • Auftragsgegenstand sind folgende Optionen zur Erweiterung des Mautsystems:
    - Erweiterung des Mautsystems auf Kraftfaghrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
    - Erweiterung des Mautsystems auf Fernbusse
    - Erweiterung des Mautsystems auf verpflichtende Nutzung von Fahrzeuggeräten (Fahrzeuggeräte-Obligatorik)
    - Erweiterung des Mautsystems zur Mauterkennung für EETS-Anbieter
    Nähere Angaben unter Ziffer 2.5.5.3 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
  • Einzelheiten siehe Ziffern 5.1 bis 5.3 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Verhandlungsverfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
  • ja


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
  • 2016/S 123-220166

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 15/12/2016

  • 12:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
  • 01/09/2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

  • Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

  • 1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
    2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb, insbesondere das Informationsmemorandum und die Formblätter, stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
    3) Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 30.11.2016 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
    4) Die gemäß Ziffer IV.1.4) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
    5) Bei der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Frist handelt es sich um die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
    WEITERE WICHTIGE HINWEISE SIND IM INFORMATIONSMEMORANDUM ENTHALTEN (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
    Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 31/10/2016



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