Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUI.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Brühler Straße 3
Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
53119
Land: Deutschland (DE)
Referat B12
Telefon: +49 22899610-2734
christian.bauer@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-2734
www.bescha.bund.de
I.3) Kommunikation
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Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=138996 -
die oben genannten Kontaktstellen.
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elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=138996
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
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Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1) Umfang der Beschaffung
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Bewachung BPOL RZ
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B 12.18 - 5206/16/VV : 1
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Bewachungsdienste (79713000)
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Dienstleistungen
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Bewachungsdienste bei der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg,
Kontroll- und Pförtnerdienst
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
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Herzogtum Lauenburg (DEF06)
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Ratzeburg
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ca. 81.760 Std. in vier Jahren
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01/04/2017
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31/03/2021
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
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Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
III.1) Teilnahmebedingungen
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Zuschlagskriterien: Der Auftrag wird an einen fachkundigen,
leistungsfähigen Bieter vergeben, dessen Angebot
erwarten lässt, dass er die Leistungen des Vertrages
mit geeignetem Personal durchführt. Die Vergabestelle wendet
einzig das Zuschlagskriterium niedrigster Preis an.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
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Angaben und Formalitäten, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind und die geforderten Unterlagen zur Beurteilung der Eignung sind den Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweisen zu entnehmen.
Eignungsnachweise:
Eigenerklärungen, Anbieterdarstellung, Referenzliste, Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug, Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis, Erlaubnis Bewachungsgewerbe.
Weitere Nachweise:
Besichtigungsnachweis (Die Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins endet am 11.11.2016), Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis, Vordruck Anlage zur Anlage 7 VSA, https://bmwisicherheitsforum.de/ghb/formulare/317,0,0,1,0.html, Erklärungen und Nachweise zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer.
IV.1) Beschreibung
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Offenes Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
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17/11/2016
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11:30
- Deutsch (DE)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228/9499-0
vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
www.bundeskartellamt.de
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Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
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12/10/2016