Ausschreibungsdetails
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 15.02.2027 und endet spätestens am 14.02.2031. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal 4 Jahre.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme, -prüfung und -anpassung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung und Lieferung) von Drucksachen mit folgenden Merkmalen umfassen:
Referenzobjekt 1 (Broschüre mit Rückstichheftung)
● Umfang: mind. 4+32 Seiten
● Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
● Druck: 4/4-farbig (Euroskala)+ Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten)
● Auflage: mind. 2.500 Exemplare
Referenzobjekt 2 (Broschüre mit PUR Klebung)
● Umfang: mind. 4+60 Seiten
● Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
● Druck: 4/4-farbig (Euroskala) + Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten)
● Auflage: mind. 1.000 Exemplare
Referenzobjekt 3 (Poster)
● Umfang: 1 Seite
● Format: DIN A2 bis DIN A0 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
● Druck: 4/0-farbig (Euroskala)
● Auflage: mind. 5.000 Exemplare
Referenzobjekt 4 (Notizblöcke)
● Umfang: mind. 50 Blatt
● Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
● Druck: mind. 1/1-farbig
● Verarbeitung: Abrisskante perforiert, 4er- oder 6er-Lochung, Spiralbindung
● Auflage: mind. 1.000 Exemplare
Für die Referenzen ist die Excel-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
● Ansprechperson Auftragsabwicklung/Beratung + Vertreter
(Mindestanforderung: Der Mitarbeiter muss mindestens eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung im Druckgewerbe absolviert haben)
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Der Gesamtpreis wird auf Basis der in der Excel-Tabelle "07_Angaben Papierkosten_Preisliste und Fiktive Kalkulation" dargestellten Preissystematik ermittelt. Für die Ermittlung der Vergleichspreise im Rahmen der Angebotsauswertung wird der Nettopreis aus dem Angebotsformular zzgl. pauschal 19 % Umsatzsteuer zugrunde gelegt.
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) / Inklusionsbetriebe sind für den Zuschlag vorgesehen, sofern ihr Angebot nicht 15 % teurer sind als die Marktpreise regulärer Wirtschaftsteilnehmer und ein bedingungsgemäßes Angebot vorliegt.
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Zum Nachweis, dass die auftragsbezogenen technischen/qualitativen Anforderungen erfüllt werden, sind im Vordruck "07_Angaben Papierkosten_Preisliste und Fiktive Kalkulation" die angebotenen Materialien anzugeben. Darüber hinaus sind mit dem Angebot die dazugehörigen technischen Datenblätter einzureichen, sofern nicht die referenzierten Papiere angeboten werden. Die angebotenen Papiere müssen den jeweils geforderten Angaben der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die Datenblätter sind in deutscher Sprache einzureichen. Falls es keine Datenblätter in deutscher Sprache gibt, können auch Dokumente in englischer Sprache eingereicht werden. Datenblätter in anderen Sprachen können nicht akzeptiert werden und müssen vom Bieter beglaubigt übersetzt (in deutsche oder englische Sprache) werden.
Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden. Die Papiermuster sind vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an das Beschaffungsamt des BMI zu senden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn einzureichen und zu begründen.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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