Ausschreibungsdetails
Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, folgende Leistungen umfassend abzudecken:
1. Erster Ansprechpartner für Thüringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Clusterorganisationen, bei der Suche nach potenziellen Geschäftspartnern und für den Markteintritt;
2. Erhebung branchenspezifischer Marktinformationen, Erstellung von allgemeinen Marktberichten und Prüfung der Relevanz einzelnen Produkten für den Markteintritt;
3. Recherche konkreter Projektansätze für die Einbeziehung Thüringer Unternehmen aus den relevanten Sektoren und Technologiefeldern;
4. Kontaktpflege und -ausbau zu wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern, regionalen Unternehmen, Institutionen, Verbänden;
5. Unterstützung von Firmen bei der Suche nach Rechtsberatung, in versicherungs-, steuerrechtlichen und rechtlichen sowie in Zoll-Fragen und bei Bedarf bei der Anmietung von Immobilien (Geschäftsräume);
6. Individuelle Unterstützung von Thüringer Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messen, Ausstellungen, Dienstreisen, Tagungen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen zum Akquirieren von Erstkontakten;
7. Aktive Bewerbung und Unterstützung bei der Akquise von Teilnehmenden für Veranstaltungen von Thüringen International
8. Inhaltliche Vorbereitung und organisatorische Unterstützung von Maßnahmen von Thüringen International in der Zielregion
Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber inhaltlich und organisatorisch bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Markterschließung. Darunter sind vor allem Informationsveranstaltungen im Online-/Hybrid- oder Präsenzformat, Unternehmens- und Delegationsreisen zur Marktbearbeitung zu verstehen. Bei Bedarf begleitet der Auftragnehmer die Unternehmensreise/ Delegationsreise im Sinne der Betreuung der teilnehmenden Unternehmen und im Sinne der inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung von Thüringen International.
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Leistungen stellen optionale Zusatzleistungen dar und sind nicht Bestandteil des vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Leistungsumfangs.
Block 2: Identifikation und Ansprache ansiedlungsinteressierten Unternehmen aus den USA für den Standort Thüringen (Lead-Generierung)
Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, für die Dauer des Vertragsverhältnisses folgende Leistungen umfassend abzudecken:
1. Ansprechpartner für US-Unternehmen und Investoren im Namen der LEG Thüringen
2. Eigenständige Generierung von Unternehmenskontakten und Ansprache von US-Firmen
3. Unternehmensbesuchsprogramme in den Vereinigten Staaten
4. Nachbetreuung (Follow-up Support)
Zusätzlich zu den Kernaktivitäten kann der Auftragnehmer – vorbehaltlich Verfügbarkeit und Vereinbarung mit dem Auftraggeber – folgende ergänzende Leistungen erbringen:
5. Unterstützung bei internationalen Messen
6. Markt- und Brancheneinblicke USA
7. Marketing- und Veranstaltungsunterstützung
8. Vernetzung mit Intermediären
9. Planung und Durchführung von Investorenevents zur Standortwerbung und Investorengewinnung
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittel formloser Eigenerklärung,
4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
.
Mit dem Angebot hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft zwingend Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist zwingend spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG).
Die Erklärungen sind auch von allen Nachunternehmern einzureichen.
Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, folgende Leistungen umfassend abzudecken:
1. Erster Ansprechpartner für Thüringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Clusterorganisationen, bei der Suche nach potenziellen Geschäftspartnern und für den Markteintritt;
2. Erhebung branchenspezifischer Marktinformationen, Erstellung von allgemeinen Marktberichten und Prüfung der Relevanz einzelnen Produkten für den Markteintritt;
3. Recherche konkreter Projektansätze für die Einbeziehung Thüringer Unternehmen aus den relevanten Sektoren und Technologiefeldern;
4. Kontaktpflege und -ausbau zu wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern, regionalen Unternehmen, Institutionen, Verbänden;
5. Unterstützung von Firmen bei der Suche nach Rechtsberatung, in versicherungs-, steuerrechtlichen und rechtlichen sowie in Zoll-Fragen und bei Bedarf bei der Anmietung von Immobilien (Geschäftsräume);
6. Individuelle Unterstützung von Thüringer Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messen, Ausstellungen, Dienstreisen, Tagungen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen zum Akquirieren von Erstkontakten;
7. Aktive Bewerbung und Unterstützung bei der Akquise von Teilnehmenden für Veranstaltungen von Thüringen International
8. Inhaltliche Vorbereitung und organisatorische Unterstützung von Maßnahmen von Thüringen International in der Zielregion
Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber inhaltlich und organisatorisch bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Markterschließung. Darunter sind vor allem Informationsveranstaltungen im Online-/Hybrid- oder Präsenzformat, Unternehmens- und Delegationsreisen zur Marktbearbeitung zu verstehen. Bei Bedarf begleitet der Auftragnehmer die Unternehmensreise/ Delegationsreise im Sinne der Betreuung der teilnehmenden Unternehmen und im Sinne der inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung von Thüringen International.
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Leistungen stellen optionale Zusatzleistungen dar und sind nicht Bestandteil des vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Leistungsumfangs.
Block 2: Identifikation und Ansprache ansiedlungsinteressierten Unternehmen aus den USA für den Standort Thüringen (Lead-Generierung)
Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, für die Dauer des Vertragsverhältnisses folgende Leistungen umfassend abzudecken:
1. Ansprechpartner für US-Unternehmen und Investoren im Namen der LEG Thüringen
2. Eigenständige Generierung von Unternehmenskontakten und Ansprache von US-Firmen
3. Unternehmensbesuchsprogramme in den Vereinigten Staaten
4. Nachbetreuung (Follow-up Support)
Zusätzlich zu den Kernaktivitäten kann der Auftragnehmer – vorbehaltlich Verfügbarkeit und Vereinbarung mit dem Auftraggeber – folgende ergänzende Leistungen erbringen:
5. Unterstützung bei internationalen Messen
6. Markt- und Brancheneinblicke USA
7. Marketing- und Veranstaltungsunterstützung
8. Vernetzung mit Intermediären
9. Planung und Durchführung von Investorenevents zur Standortwerbung und Investorengewinnung
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorbehaltlich beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag unter gleichbleibenden Bedingungen drei (3) Mal um weitere zwölf (12) Monate – bis zum 30. November 2030 – verlängert werden, ohne dass ein neues Vergabeverfahren erforderlich ist. Eine solche Verlängerung muss spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich vereinbart werden.
Die Ausübung [AM8.1]der Verlängerungsoptionen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel sowie der Genehmigung der zugrunde liegenden Finanz- und Haushaltsplanung.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung einer Verlängerungsoption. Aus der Nichtausübung der Verlängerungsoption können gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen oder sonstiger Schäden, hergeleitet werden.
.
2. Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
.
3. Mit dem Angebot sind die Mitarbeiter, die für die Ansprechperson 1 und 2 vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt zu benennen.
.
4. Für den Fall, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen.
.
5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit
Der Bieter hat für die Teilnahme am Vergabeverfahren nachzuweisen, ausreichend haftpflichtversichert zu sein.
Der Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens über die unten genannten Höhen je Schadensfall 2-fach maximiert von:
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
bei einem Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
.
Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten.
.
Auf gesondertes Verlangen ist ein gültiger Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beizufügen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle.
Der Bieter hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 100.000,00 € durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Die vorgenannte Anforderung ist entweder kumulativ von allen an der Angebotsabgabe beteiligten Wirtschaftsteilnehmern gemeinsam oder vollständig durch mindestens einen am Angebot beteiligten Wirtschaftsteilnehmer zu erfüllen.
.
Für die Erfüllung der Leistungsblöcke ist eine Ansprechperson zu benennen. Sofern dies für die sachgerechte Erfüllung beider Leistungsblöcke erforderlich ist, können maximal zwei Ansprechpersonen benannt werden.
1. Für die Erfüllung des Leistungsblocks 1 werden bei der benannten Ansprechperson Deutsch- und Englischkenntnisse Auf Muttersprachniveau vorausgesetzt.
2. Für die Erfüllung des Leistungsblocks 2 werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise auf muttersprachlichem Niveau, sowie Englischkenntnisse auf Muttersprachniveau vorausgesetzt.
3. Die Ansprechperson ist unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung für Thüringer Unternehmen telefonisch erreichbar (der Sitz darf max. in 7 Stunden Unterschied zu Central European Time sein).
4. Die Ansprechperson verfügt über umfangreiche Markt- und Branchenkenntnisse. Sie ist in der Lage, den Markt entsprechend den Bedürfnissen der Thüringer Unternehmen umfassend zu analysieren. Darüber hinaus verfügt sie über ausreichend Recherchekapazitäten sowie über umfassende Netzwerke und den Kontakt wirtschaftspolitischen Entscheidungs- und Projektträgern in den USA.
5. Idealerweise verfügt die Ansprechperson über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Thüringer Industrielandschaft und ihrer Standortvorteile.
.
Der Bieter hat seine Fachkunde mindestens durch 3 Referenzen nachzuweisen.
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
− Repräsentant eines ausländischen Staates, Bundeslandes, Kommune o.ä. im Zielland
Davon hat der Bieter mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
− 1 Referenz Organisation eines Programms und Begleitung einer politischen Gruppe und Unternehmen oder Organisation eines Programms für eine Gruppe von mindestens fünf Unternehmen aus dem Ausland
− 1 Referenz über die Begleitung beim Marktantritt eines deutschen Unternehmens im Zielland. Das Vorgehen ist unter Auftragsgegenstand zu beschreiben.
.
Die Referenzen sind folgendermaßen aufzubereiten:
- Name des Büros;
- Inhaber der Referenz, Name;
- Referenz einer Ansprechperson?
- Referenzprojekt
- Auftraggeber
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Leistungszeitraum
- Darstellung vergleichbarer Leistung (Auftragsgegenstand)
- Auftragswert (netto) in Euro
- Öffentlicher Auftraggeber
.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ansprechpartner der Unternehmensreferenzen zu kontaktieren, um die Angaben zu verifizieren. Das Ergebnis wird ausschließlich für die Wertung der Unternehmensreferenz verwendet. Die Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind eindeutig aufzubereiten. Die Zustimmung zur Nennung der Referenzen inklusive der Ansprechpartner hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vor Einreichung des Teilnahmeantrags bei den Referenzgebern einzuholen. Unternehmensreferenzen, die nicht ohne Weiteres (z.B. ohne vorherige Abstimmung zwischen Auftraggeber und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft) zu verifizieren sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV um einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand im Sinne der DSGVO handelt, so dass es einer Einwilligung der Referenzgeber nicht bedarf.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
f295745a-aba3-4de0-abb7-6a42ffb68c5b