Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit sämtlichen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter BT-1311 genannten Schlusstermin in deutscher Sprache eingegangen sind.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen: fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, sind die
entsprechenden Vollmachten der Mitglieder beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen.
C. Bewerberfragen
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 7 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Angebotsunterlagen
Die finalen Angebotsunterlagen werden mit der Bekanntmachung der Vergabeunterlagen (nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung gestellt. Die Fertigung hat zeichnungsgebunden zu erfolgen. Die entsprechenden Unterlagen werden ausschließlich den Unternehmen zur Verfügung gestellt, die im Teilnahmewettbewerb als geeignet bewertet und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
E. Unterauftragnehmer
Für die Komponenten: Anschlagkette, Aufhängeglied, Schäkel besteht eine Produktvorgabe des Unternehmens RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co.KG. Die zugehörigen Zeichnungssätze liegen dem Auftraggeber nicht vor; diese werden daher nicht als Bestandteil der Vergabeunterlagen bereitgestellt. Die Komponenten sind daher vom zuvor genannten Unternehmen zu beziehen. Die Einzelheiten zur Einbindung in die Gesamtleistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
F. Sonstiges
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen etwaiger Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 1 BwBBG Gebrauch und beschränkt die Teilnahme am Vergabeverfahren auf Bewerber und Bieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Als in der Europäischen Union ansässig gelten nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 BwBBG auch Bewerber und Bieter, die in einem Staat ansässig sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Bewerber und Bieter aus Drittstaaten, soweit diese aufgrund des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer für die Europäische Union binden-der internationaler Übereinkommen gleichzustellen sind und der öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Eigenerklärung zum Sitzstaat abgeben.
- Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben/Projekte sind solche über die Lieferung ziviler und/oder militärspezifisch angepasster Liefergegenstände an einen öffentlichen Empfänger.
-Eine Beschreibung der technischen Ausrüstungen und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang. Die Bewerber sollen hier darstellen, wie sie im Bereich der technischen Ausrüstung für ihre Fertigung aufgestellt sind. Außerdem müssen die Fertigungsarten (bspw. Nestfertigung oder Bandfertigung) sowie die Fertigungskapazitäten den Anforderungen an den geplanten Vertragsumfang genügen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen.
-"Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular: BAAINBw B-V 034).
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
-Die unterzeichnete Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen mit Datum und Firmenstempel.
-Die unterzeichnete Eigenerklärung zum Sitzstaat mit Datum und Firmenstempel.
-Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung (in Kopie).
-Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht, das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Herstellung von Hebegeschirren mit verschiedenen Schnittstellen), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
-Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens oder Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Firmennamen und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das BV Formular BAAINBw B-V 047 unterzeichnet vorzulegen.
-Vorlage eines aktuellen (d.h. nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, ist die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben, erforderlich.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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