Ausschreibungsdetails
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen:
• Projektmanagement
• Übernahme und Einarbeitung
• Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und Arbeitsbereichen des BIÖG
• Regelmäßige Upgrades auf die aktuelle LTS-Version von TYPO3
• Laufende technische Pflege
• Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen
• Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit technische Suchmaschinenoptimierung sowie Reporting
• Einbindung neuer Inhalte, Unterseiten und Formulare
• Technische Einbindung der Adressdatenbank auf familienplanung.de
• Aufbereitung nach §14 SchKG der von der Bundesärztekammer bereitgestellten Liste zu Kliniken und Praxen, die angeben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen
• Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ (z.B. hinsichtlich der Auffindbarkeit und Aufbereitung von Informationen, konkret z.B. Lesbarkeit der Inhalte für Daten-Crawler), Monitoring von weiteren Entwicklungen, Erarbeitung von Empfehlungen und nachfolgende Umsetzung
• Technische Anpassungen in Abhängigkeit von aktuellen Entwicklungen und hausinternen Entscheidungen
• Technische Begleitung von möglichen Umstrukturierungen und Konsolidierungen von hausinternen Websites
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
• Redaktionelle Erstellung neuer Inhalte
• Konzeptionelle und gestalterische Betreuung der Webauftritte
• Konzeption und Gestaltung von Erweiterungen der Webauftritte
• Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger-de
• Hosting
Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 763.380,00 EUR (netto).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
4. Eigenerklärung zum Bundestariftreuegesetz
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen:
• Projektmanagement
• Übernahme und Einarbeitung
• Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und Arbeitsbereichen des BIÖG
• Regelmäßige Upgrades auf die aktuelle LTS-Version von TYPO3
• Laufende technische Pflege
• Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen
• Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit technische Suchmaschinenoptimierung sowie Reporting
• Einbindung neuer Inhalte, Unterseiten und Formulare
• Technische Einbindung der Adressdatenbank auf familienplanung.de
• Aufbereitung nach §14 SchKG der von der Bundesärztekammer bereitgestellten Liste zu Kliniken und Praxen, die angeben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen
• Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ (z.B. hinsichtlich der Auffindbarkeit und Aufbereitung von Informationen, konkret z.B. Lesbarkeit der Inhalte für Daten-Crawler), Monitoring von weiteren Entwicklungen, Erarbeitung von Empfehlungen und nachfolgende Umsetzung
• Technische Anpassungen in Abhängigkeit von aktuellen Entwicklungen und hausinternen Entscheidungen
• Technische Begleitung von möglichen Umstrukturierungen und Konsolidierungen von hausinternen Websites
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
• Redaktionelle Erstellung neuer Inhalte
• Konzeptionelle und gestalterische Betreuung der Webauftritte
• Konzeption und Gestaltung von Erweiterungen der Webauftritte
• Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger-de
• Hosting
Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 763.380,00 EUR (netto).
Mindestanforderungen:
• Der Brutto-Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt jeweils über 200.000 Euro pro Jahr.
• Der Brutto-Umsatz für vergleichbare Leistungen liegt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über 150.000 Euro. Vergleichbar sind Leistungen zur Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Webanwendungen.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Hinweis: Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Ein Interessenkonflikt ist gegeben, wenn der Bieter Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen zu einem Dritten aus den vorbezeichneten Industrien unterhält oder unterhalten hat, dessen Interessen im konkreten Fall im Widerspruch zu den Interessen des BIÖG stehen, und die Gefahr besteht, dass dem BIÖG hierdurch ein materieller Schaden oder ein Image-Schaden entsteht.
Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Mindestanforderungen:
• Unternehmensreferenz Nr. 1: Referenz zur fachlich konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren: Die fachlich konzeptionelle und technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 45 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
• Unternehmensreferenz 2: Referenz über die technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren. Die technische Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert.
Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 45 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Eine identische Referenz darf hierbei sowohl als Unternehmensreferenz Nr. 1 als auch Unternehmensreferenz Nr. 2 vorgelegt werden. Die Vorlage von zwei separaten Referenzen ist nicht erforderlich.
Mindestanforderungen:
Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens nach 10 Kalendertagen nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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