1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrArt des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: 1/DLII6/VM155 - RV Arzneimittel, diversBeschreibung: 1/DLII6/VM155 - RV Arzneimittel, diversKennung des Verfahrens: c47f5226-6a5d-4712-ba02-e82b366f191aInterne Kennung: 6003130388-BAIUDBw DL II 6.1 EVGSan zentralVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: jaBegründung des beschleunigten Verfahrens: Elektronische Annahme von Angeboten2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000Arzneimittel2.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung)2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 28Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 282.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBBildung krimineller Vereinigungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBBetrug oder Subventionsbetrug: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBZahlungsunfähigkeit: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBInsolvenz: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBInteressenkonflikt: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBSchwere Verfehlung: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBEinstellung der beruflichen Tätigkeit: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWBBildung terroristischer Vereinigungen: VM155_12_B-V034_Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende i.V.m. § 123 und 124 GWB5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: LOS 1 - 78.000 EA Butylscopolaminiumbromid 10mg DrageesBeschreibung: LOS 1 - 78.000 EA Butylscopolaminiumbromid 10mg Dragees
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 1_Preis- u. Produktblatt_Butylscopolaminiumbromid 10mg DrageesInterne Kennung: LOT-00015.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung derOption besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung)5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: LOS 2 - 9.600 EA Metronidazol 400mg TblBeschreibung: LOS 2 - 9.600 EA Metronidazol 400mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 2_Preis- u. Produktblatt_Metronidazol 400mg TblInterne Kennung: LOT-00025.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung)5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: LOS 3 - 204 BT Ibuprofen 100ml Fiebersaft 20mg/mlBeschreibung: LOS 3 - 204 BT Ibuprofen 100ml Fiebersaft 20mg/ml
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 3_Preis- u. Produktblatt_Ibuprofen 100ml Fiebersaft 20mg_mlInterne Kennung: LOT-00035.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung)5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004Titel: LOS 4 - 728.640 EA Hydrochlorothiazid 12,5mg TblBeschreibung: LOS 4 - 728.640 EA Hydrochlorothiazid 12,5mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 4_Preis- u. Produktblatt_Hydrochlorothiazid 12,5mg TblInterne Kennung: LOT-00045.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung)5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005Titel: LOS 5 - 4.970 BT Pantoprazol 40mg Pulver z. Herst. einer Inj.-Lsg.Beschreibung: LOS 5 - 4.970 BT Pantoprazol 40mg Pulver z. Herst. einer Inj.-Lsg.
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 5_Preis- u. Produktblatt_Pantoprazol 40mg Pulver z. Herst. einer Inj.-Lsg.Interne Kennung: LOT-00055.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in derLeistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006Titel: LOS 6 - 227.370 EA Prednisolon 50mg TblBeschreibung: LOS 6 - 227.370 EA Prednisolon 50mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 6_Preis- u. Produktblatt_Prednisolon 50mg TblInterne Kennung: LOT-00065.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in derLeistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0007Titel: LOS 7 - 19.200 EA Amlodipin 5mg TblBeschreibung: LOS 7 - 19.200 EA Amlodipin 5mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 7_Preis- u. Produktblatt_Amlodipin 5mg TblInterne Kennung: LOT-00075.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0008Titel: LOS 8 - 4.800 EA Ivermectin 3mg TblBeschreibung: LOS 8 - 4.800 EA Ivermectin 3mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 8_Preis- u. Produktblatt_Ivermectin 3mg TblInterne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0009Titel: LOS 9 - 5.280 BT Clotrimazol 10mg Spray 30mlBeschreibung: LOS 9 - 5.280 BT Clotrimazol 10mg Spray 30ml
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 9_Preis- u. Produktblatt_Clotrimazol 10mg Spray 30mlInterne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0010Titel: LOS 10 - 17.600 AM Metamizol 500 mg/ml 2ml Inj.-Lsg.Beschreibung: LOS 10 - 17.600 AM Metamizol 500 mg/ml 2ml Inj.-Lsg.
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 10_Preis- u. Produktblatt_Metamizol 500 mg_ml 2ml Inj.-Lsg.Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0011Titel: LOS 11 - 4.800 TU Bifonazol 10mg_1g CremeBeschreibung: LOS 11 - 4.800 TU Bifonazol 10mg_1g Creme
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 11_Preis- u. Produktblatt_Bifonazol 10mg_1g CremeInterne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0012Titel: LOS 12 - 84.540 EA Lisinopril 20mg TblBeschreibung: LOS 12 - 84.540 EA Lisinopril 20mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 12_Preis- u. Produktblatt_Lisinopril 20mg TblInterne Kennung: LOT-00125.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0013Titel: LOS 13 - 580.800 EA Folsäure 5mg TblBeschreibung: LOS 13 - 580.800 EA Folsäure 5mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 13_Preis- u. Produktblatt_Folsäure 5mg TblInterne Kennung: LOT-00135.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0014Titel: LOS 14 - 615.120 EA Escitalopram 10mg FTblBeschreibung: LOS 14 - 615.120 EA Escitalopram 10mg FTbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 14_Preis- u. Produktblatt_Escitalopram 10mg FTblInterne Kennung: LOT-00145.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0015Titel: LOS 15 - 369.600 EA Escitalopram 20mg FTblBeschreibung: LOS 15 - 369.600 EA Escitalopram 20mg FTbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 15_Preis- u. Produktblatt_Escitalopram 20mg FTblInterne Kennung: LOT-00155.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0016Titel: LOS 16 - 24.000 AM Mepivacainhydrochlorid 1_50mg_5ml Inj.-Lsg.Beschreibung: LOS 16 - 24.000 AM Mepivacainhydrochlorid 1_50mg_5ml Inj.-Lsg.
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 16_Preis- u. Produktblatt_Mepivacainhydrochlorid 1_50mg_5ml Inj.-Lsg.Interne Kennung: LOT-00165.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0017Titel: LOS 17 - 28.800 EA Bisacodyl 5mg magensaftresistente TblBeschreibung: LOS 17 - 28.800 EA Bisacodyl 5mg magensaftresistente Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 17_Preis- u. Produktblatt_Bisacodyl 5mg magensaftresistente TblInterne Kennung: LOT-00175.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0018Titel: LOS 18 - 97.600 EA Ciprofloxacin 500mg FilmtablettenBeschreibung: LOS 18 - 97.600 EA Ciprofloxacin 500mg Filmtabletten
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 18_Preis- u. Produktblatt_Ciprofloxacin 500mg FilmtablettenInterne Kennung: LOT-00185.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0019Titel: LOS 19 - 893.970 EA Bisoprolol 5mg TblBeschreibung: LOS 19 - 893.970 EA Bisoprolol 5mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 19_Preis- u. Produktblatt_Bisoprolol 5mg TblInterne Kennung: LOT-00195.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0020Titel: LOS 20 - 480 TU Vaseline,weißBeschreibung: LOS 20 - 480 TU Vaseline,weiß
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 20_Preis- u. Produktblatt_Vaseline,weißInterne Kennung: LOT-00205.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0021Titel: LOS 21 - 31.680 AM Tranexamsäure 500mg InjektionslösungBeschreibung: LOS 21 - 31.680 AM Tranexamsäure 500mg Injektionslösung
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 21_Preis- u. Produktblatt_Tranexamsäure 500mg InjektionslösungInterne Kennung: LOT-00215.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0022Titel: LOS 22 - 153.174 EA Olmesartan 20mg FTblBeschreibung: LOS 22 - 153.174 EA Olmesartan 20mg FTbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 22_Preis- u. Produktblatt_Olmesartan 20mg FTblInterne Kennung: LOT-00225.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0023Titel: LOS 23 - 4.000 AM Bupivacain 5mg/ml Injektionslösung 4ml AmpullenBeschreibung: LOS 23 - 4.000 AM Bupivacain 5mg/ml Injektionslösung 4ml Ampullen
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 23_Preis- u. Produktblatt_Bupivacain 5mg_ml Injektionslösung 4ml AmpullenInterne Kennung: LOT-00235.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0024Titel: LOS 24 - 686.400 EA Allopurinol 300mg TblBeschreibung: LOS 24 - 686.400 EA Allopurinol 300mg Tbl
gem. VM155_05_Anlage 2_LOS 24_Preis- u. Produktblatt_Metronidazol 400mg Tbl_Allopurinol 300mg TblInterne Kennung: LOT-00245.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0025Titel: LOS 25 - 124.400 EA Loperamid 2mg HartkapselnBeschreibung: LOS 25 - 124.400 EA Loperamid 2mg Hartkapseln
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 25_Preis- u. Produktblatt_Loperamid 2mg HartkapselnInterne Kennung: LOT-00255.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0026Titel: LOS 26 60.020 BT Metamizol 500 mg/ml Tropfen z. Einnehmen 20mlBeschreibung: LOS 26 60.020 BT Metamizol 500 mg/ml Tropfen z. Einnehmen 20ml
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 26_Preis- u. Produktblatt_Metamizol 500 mg_ml Tropfen z. Einnehmen 20mlInterne Kennung: LOT-00265.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0027Titel: LOS 27 - 924.000 EA Allopurinol 100mg TblBeschreibung: LOS 27 - 924.000 EA Allopurinol 100mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 27_Preis- u. Produktblatt_Allopurinol 100mg TblInterne Kennung: LOT-00275.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0028Titel: LOS 28 - 19.200 EA Ramipril 5mg TblBeschreibung: LOS 28 - 19.200 EA Ramipril 5mg Tbl
gemäß VM155_05_Anlage 2_LOS 28_Preis- u. Produktblatt_Ramipril 5mg TblInterne Kennung: LOT-00285.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33600000ArzneimittelOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben.
Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung).5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 31/01/20295.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätskriterienBeschreibung: gem. BewertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: PreiskriteriumKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 605.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8991035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899103Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/11/202608:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/11/202608:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr8 Organisationen8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrIdentifikationsnummer: t:022855041533Postanschrift: Fontainengraben 200Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandKontaktstelle: BAIUDBw DL II 6.1 SanMatE-Mail: BAIUDBwDLII6EinkaufSanitaetsmaterial@bundeswehr.orgTelefon: +49 261-896-61152Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t: 022894990Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 22894990Fax: +49 2289499-163Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle8.1 ORG-7006Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t: 022894990Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 22894990Rollen dieser Organisation:SchlichtungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b84fa74-eb58-4372-9c7d-148b271484f0- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/202608:18Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch