Ausschreibungsdetails
Los 1: Fahrgestell, Los 2: Aufbau
Das Unternehmen muss zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt und in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, soweit eine solche Eintragung gesetzlich vorgeschrieben oder für die Leistung einschlägig ist.
Nachweis: Eigenerklärung und gegebenenfalls Registerauszug (nicht älter als 90 Tage)
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Nachweis: Eigenerklärung zum Umsatz
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Nachweis: Referenzliste mit Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Auftragswert beziehungsweise Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Das Umweltmanagementsystem muss sich auf die mit dem Auftrag verbundenen wesentlichen Umweltaspekte erstrecken und insbesondere Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten, zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen, zur Festlegung von Umweltzielen sowie zur Überwachung und Verbesserung der Umweltleistung umfassen.
Nachweis:
Vorlage eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 14001:2015, eines anerkannten gleichwertigen Umweltmanagementnachweises, beispielsweise EMAS, oder geeigneter Unterlagen über ein gleichwertiges Umweltmanagementsystem. Der Nachweis muss den Tätigkeitsbereich und den organisatorischen Geltungsbereich umfassen, die für die Ausführung dieses Auftrags relevant sind.
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Das Qualitätsmanagementsystem muss sich auf den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereich erstrecken und insbesondere Prozesse zur Qualitätssicherung, Fehlervermeidung, Dokumentation, Verantwortlichkeitszuordnung sowie zur Bearbeitung von Abweichungen und Beschwerden umfassen.
Nachweis:
Vorlage eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 9001:2015 einer akkreditierten Zertifizierungsstelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Gleichwertige Qualitätssicherungssysteme werden anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass sie die geforderten wesentlichen Qualitätssicherungsanforderungen erfüllen.
Das Zertifikat oder der gleichwertige Nachweis muss während der Vertragsausführung gültig sein beziehungsweise durch geeignete Nachweise aktualisiert werden.
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
- das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Angebotsschreiben,
- die Formulare der wertungsrelevanten Angaben für Los 1 und Los 2 gemäß den Vergabeunterlagen
- die Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes gemäß § 8 ThürVgG,
- die Eigenerklärung zur Eignung des Bieters,
- der Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems,
- der Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems,
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis einschließlich sämtlicher Preisangaben sowie
- sämtliche in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen, insbesondere von Nachunternehmern und Eignungsleihgebern,
- Eigenerklärungen zur Eignung der benannten Nachunternehmer und Eignungsleihgeber sowie
- Nachweise und Bescheinigungen zur Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben.
Die Nachforderung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Eine nachträgliche Änderung oder inhaltliche Verbesserung des Angebots, insbesondere von Preisangaben oder wertungsrelevanten Angaben, ist ausgeschlossen.
Fehlen die von der Nachforderung ausgeschlossenen Unterlagen oder werden sie nicht vollständig und fristgerecht mit dem Angebot eingereicht, kann das Angebot – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben – von der Wertung ausgeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Das Unternehmen muss zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt und in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, soweit eine solche Eintragung gesetzlich vorgeschrieben oder für die Leistung einschlägig ist.
Nachweis: Eigenerklärung und gegebenenfalls Registerauszug (nicht älter als 90 Tage)
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Nachweis: Eigenerklärung zum Umsatz
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Nachweis: Referenzliste mit Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Auftragswert beziehungsweise Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Das Umweltmanagementsystem muss sich auf die mit dem Auftrag verbundenen wesentlichen Umweltaspekte erstrecken und insbesondere Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten, zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen, zur Festlegung von Umweltzielen sowie zur Überwachung und Verbesserung der Umweltleistung umfassen.
Nachweis:
Vorlage eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 14001:2015, eines anerkannten gleichwertigen Umweltmanagementnachweises, beispielsweise EMAS, oder geeigneter Unterlagen über ein gleichwertiges Umweltmanagementsystem. Der Nachweis muss den Tätigkeitsbereich und den organisatorischen Geltungsbereich umfassen, die für die Ausführung dieses Auftrags relevant sind.
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
Das Qualitätsmanagementsystem muss sich auf den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereich erstrecken und insbesondere Prozesse zur Qualitätssicherung, Fehlervermeidung, Dokumentation, Verantwortlichkeitszuordnung sowie zur Bearbeitung von Abweichungen und Beschwerden umfassen.
Nachweis:
Vorlage eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 9001:2015 einer akkreditierten Zertifizierungsstelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Gleichwertige Qualitätssicherungssysteme werden anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass sie die geforderten wesentlichen Qualitätssicherungsanforderungen erfüllen.
Das Zertifikat oder der gleichwertige Nachweis muss während der Vertragsausführung gültig sein beziehungsweise durch geeignete Nachweise aktualisiert werden.
. HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlagesich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertungausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. diegebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhaltenwerden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscheSprache beizufügen.
- das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Angebotsschreiben,
- die Formulare der wertungsrelevanten Angaben für Los 1 und Los 2 gemäß den Vergabeunterlagen
- die Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes gemäß § 8 ThürVgG,
- die Eigenerklärung zur Eignung des Bieters,
- der Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems,
- der Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems,
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis einschließlich sämtlicher Preisangaben sowie
- sämtliche in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen, insbesondere von Nachunternehmern und Eignungsleihgebern,
- Eigenerklärungen zur Eignung der benannten Nachunternehmer und Eignungsleihgeber sowie
- Nachweise und Bescheinigungen zur Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben.
Die Nachforderung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Eine nachträgliche Änderung oder inhaltliche Verbesserung des Angebots, insbesondere von Preisangaben oder wertungsrelevanten Angaben, ist ausgeschlossen.
Fehlen die von der Nachforderung ausgeschlossenen Unterlagen oder werden sie nicht vollständig und fristgerecht mit dem Angebot eingereicht, kann das Angebot – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben – von der Wertung ausgeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
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