Ausschreibungsdetails
Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+340 bis Bau-km 0+508 ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt).
Die Straße verläuft in diesem Abschnitt in ausgeprägter Hanglage. Die talseitige Böschung ist nicht standsicher; die Standsicherheit wird über drei Ingenieurbauwerke hergestellt, die den Schwerpunkt der Maßnahme bilden:
- eine überschnittene Bohrpfahlwand von Station 0+400 bis 0+508, Länge rd. 108 m, abgewickelte Wandfläche rd. 1.350 m², Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 mit D = 88 cm, rückverankert mit 29 Mikropfählen nach DIN EN 14199; darauf Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton,
- eine Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen von Station 0+420 bis 0+508, Länge rd. 90 m,
- eine Böschungsstabilisierung in bewehrter Erde mit Geogittern von Station 0+340 bis 0+400.
Hinzu kommen der grundhafte Straßenausbau einschließlich Oberflächenentwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der abschnittsweise über die Kappe der Bohrpfahlwand geführt wird, eine Querungshilfe mit Bodenindikatoren, die Straßenbeleuchtung sowie die Anpassung des bergseitigen Waldweges.
Besondere Randbedingungen der Ausführung:
- Der Baubereich steht unter Kampfmittelverdacht; vor den Erd- und Bohrarbeiten ist eine Sondierung erforderlich.
- Unter der Bestandsfahrbahn befindet sich eine mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Packlage. Für deren Ausbau gelten der Leitfaden C 316 und die TRGS 551.
- Im Baufeld verläuft eine in Betrieb befindliche Mittelspannungstrasse des örtlichen Netzbetreibers, die während der Bauzeit zu sichern ist.
- Die Baumfäll- und Rodungsarbeiten unterliegen der Bindung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und sind nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September zulässig.
- Die Arbeitsebene für die Bohrpfahlarbeiten ist die vorhandene Fahrbahn mit einer befestigten Breite von rd. 5,65 m.
Die Baumaßnahme wird in drei zeitlich getrennten Ausführungsabschnitten ausgeführt:
- Abschnitt 1: Baumfäll- und Gehölzarbeiten, 18.01.2027 bis 28.02.2027.
- Abschnitt 2.1: Hauptbaumaßnahme, 03/2027 bis 12/2027.
- Abschnitt 2.2: Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme, 04/2028 bis 06/2028.
Zwischen Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 ruhen die Arbeiten.
Zwischen Abschnitt 2.1 und Abschnitt 2.2 liegt die Winterunterbrechung ab dem 18.12.2027.
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
____________________________________________________________
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 9 Tage (09.11.2026) vor Ablauf der Angebotsfrist auf elektronischem Weg über die Plattform angefordert werden. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
____________________________________________________________
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht so die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
. elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A-EU erfolgen.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
____________________________________________________________
Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt ebenfalls über die e-vergabe-Plattform.
____________________________________________________________
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Unter Punkt 5.1.3 werden Baubeginn und Bauende vorgegeben. Weiterhin werden entsprechend den Vertragsbedingungen die in Bauberatungen bzw. Bauzeitenplänen fixierte Einzeltermine Vertragsbestandteil und damit als Vertragstermine behandelt.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
____________________________________________________________
Ist unter den Punkten 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote" und "Datum der Angebotsöffnung" ein "+2:00" angegeben, entspricht dies lediglich der Differenz der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, engl. CEST), die die MEZ während des Sommerhalbjahrs in Europa ersetzt und beträgt zur UTC +2 Stunden. "+1:00" bedeutet dann die Differenz der mitteleuropäischen Normalzeit zur Weltzeit UTC und beträgt +1 Stunde, was in der Kurzbezeichnung UTC+1 mit +1 zum Ausdruck kommt.
____________________________________________________________
Ebenso sind die Uhrzeitangaben unter den Punkten 5.1.3 "Geschätzte Dauer" und 5.1.11 "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" anzusehen.
____________________________________________________________
VOB/A - EU - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU;
ThürVgG - Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz)
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss.
Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss.
Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien").
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Abschnitt 1 — Baufeldfreimachung
. Baumfällung und Rodung, Stammumfang bis 2,00 m 55 St,
. Heckengehölz roden 405 m²,
................................................
Abschnitt 2 — Oberflächenentwässerungskanal
. Stahlbetonrohr DN 400 verlegen 143 m,
. Rohrgraben ausheben bis 1,80 m, mit Verbau 400 m³ / 208 m²,
. Fertigteilschächte DN 1200 2 St,
................................................
Abschnitt 3 — Straßenbau Fahrbahn
. Asphaltbefestigung aufnehmen, Bitumen fräsen 950 m²,
. Boden lösen, Straßenkoffer herstellen 752 m³,
. Hydraulisch gebundene Tragschicht HGT 0/32, d = 15 cm 155 m³,
. Frostschutzschicht 0/45 360 m³,
. Asphalttragschicht d = 16 cm und Asphaltdeckschicht d = 4 cm je rd. 1.090 m²,
. Bordanlagen Hochbord 153 m,
................................................
Abschnitt 4 — Gemeinsamer Geh-/Radweg 0+340 bis 0+400
. Betonsteinpflaster d = 8 cm auf Frostschutzschicht 160 m² / 70 m³,
. Bordanlagen Hoch- und Tiefbord 100 m,
................................................
Abschnitt 5 — Straßenbeleuchtung
. Lichtmasten LPH 8,00 m mit Leuchten 4 bzw. 5 St,
. Kabel NYY-J und Kabelschutzrohr verlegen je 200 m,
................................................
Abschnitt 6 — Stützwände Gehegeseite 0+420 bis 0+508
. Winkelstützen h = 1,30 m, LF 3A, mit Fundament 90 m / 110 m²,
. Absturzsicherung 90 m,
. Anti-Graffiti-System 108 m²,
................................................
Abschnitt 7 — Anpassung Waldweg Gehegeseite
. Wassergebundene Decke, Trag- und Deckschicht je 100 m²,
................................................
Abschnitt 8 — Böschungsstabilisierung 0+340 bis 0+400
. Hang abtragen und Boden lagenweise wieder einbauen 1.350 / 1.215 m³,
. Geogitter für bewehrte Erde 1.800 m²,
. Absturzsicherung mit Einzelfundamenten 50 m / 22 St,
................................................
Abschnitt 9 — Überschnittene Bohrpfahlwand 0+400 bis 0+508
. Bohrpfahlwand, Großbohrpfähle d = 0,88 m, Achsabstand 0,78 m 1.350 m² Wandfläche,
. Bewehrungsstahl für Bohrpfähle 105 t,
. Rückverankerung, Mikropfähle 52/29 geneigt, DIN EN 14199 480 m,
. Kernlochbohrungen für Rückverankerungen siehe Vergabeunterlagen,
. Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton, RiZ-ING KAP 7 132 m³ / 27 t Betonstahl,
. Verzinktes Füllstabgeländer h = 1,30 m 110 m.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
______________________________________
. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
___________________________________________________________________________________
Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB),
. bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
___________________________________________________________________________________
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
___________________________________________________________________________________
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. die "Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB),
. die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
sowie
. die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG,
. die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576,
. das Formblatt „Unternehmensdaten“.
____________________________________________________________
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
. die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB),
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB),
. die Urkalkulation (Die Preisermittlungen sind einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze) aufzustellen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.).
____________________________________________________________
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als
passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
2. schriftlich, in einen verschlossenem Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
___________________________________________________________________________________
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
. Benennung von Referenzobjekten wie folgt:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 6a EU VOB/A sind mit dem Angebot Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachte, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Bauleistungen vorzulegen, und zwar für jeden der nachstehenden drei Leistungsbereiche mindestens eine Referenz:
1. Spezialtiefbau — Bohrpfahlwand
Herstellung einer überschnittenen oder aufgelösten Bohrpfahlwand aus Großbohrpfählen nach DIN EN 1536 mit einem Pfahldurchmesser von mindestens 60 cm und einer abgewickelten Wandfläche von mindestens 600 m².
2. Straßenbau — grundhafter Ausbau
Grundhafter Ausbau einer Verkehrsfläche der Belastungsklasse Bk 1,8 oder höher nach RStO einschließlich des vollständigen frostsicheren Oberbaus, mit einer ausgebauten Fahrbahnfläche von mindestens 1.000 m².
3. Kanalbau
Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise einschließlich Schachtbauwerken, mit einer Haltungslänge von mindestens 100 m.
Die Referenzen sind durch bestätigte Referenzbescheinigungen mittels Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) nachzuweisen. Anzugeben sind Auftraggeber, Ausführungszeitraum, Auftragssumme sowie die für den jeweiligen Leistungsbereich maßgebenden Kennwerte.
Ein Referenzobjekt kann mehrere der drei Leistungsbereiche abdecken, sofern es die jeweiligen Anforderungen erfüllt.
Der Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung nach § 6d EU VOB/A auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig vom Rechtsverhältnis zu diesen. In diesem Fall ist das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits mit dem Angebot vorzulegen; die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gilt dies entsprechend; die Referenzen der Mitglieder werden zusammen betrachtet.
---------------------------------------------------------------------------------
Anforderungen an Nachunternehmer :
Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
____________________________________________________________
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB).
____________________________________________________________
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
___________________________________________________________________________________
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
. die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG),
. den Nachweis der Eignung nach RAL-GZ 961 - Gütesicherung Kanalbau AK2
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
---------------------------------------------------------------------------------
Anforderungen an Nachunternehmer :
Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
____________________________________________________________
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB).
____________________________________________________________
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
___________________________________________________________________________________
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
____________________________________________________________
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer
gespeichert ist. Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.
____________________________________________________________
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
a04b8933-9ac1-4b98-b61e-dfb96312d30c