Tendering Procedure Details
Lose 3 und 4 - Einsatzschwerpunkt Großraum München
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Anlage Unternehmensdaten.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 440 Einsatzstunden pro Los. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zur jeweiligen Höchstmenge abgerufen werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Erbringung von Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
o Mindestens eine der drei Referenzen muss die Dolmetscherleistung für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch im Kontext öffentlicher Veranstaltungen in einem der Bereiche Politik, Verwaltung, oder Justiz beinhalten.
o Mindestens einer der drei Referenzen muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholender Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber beinhalten.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der Voraussetzungen reichen Sie bitte folgende Dokumente für jede vorgesehene technische Fachkraft ein:
● Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d) bzw. BA/MA Gebärdendolmetschen oder Abschlusszeugnis Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d);
● Identitätsnachweis (bspw. Reisepasses oder Personalausweis);
● Zertifikat Sprachniveau C2 (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Gebärdensprachdolmetschende zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass der Bieter, sofern es sich um eine freiberufliche Einzelperson handelt, zwar für alle vier Lose ein Angebot einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson handelt, kann der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden, sofern für die Lose jeweils unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sind. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der vier Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt.
Sollten unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los.
Sollte hingegen von mehreren Bietern bei vier Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten, es sei denn es handelt sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson und für die jeweiligen Lose wurden unterschiedliche technische Fachkräfte benannt. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Erbringung von Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
o Mindestens eine der drei Referenzen muss die Dolmetscherleistung für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch im Kontext öffentlicher Veranstaltungen in einem der Bereiche Politik, Verwaltung, oder Justiz beinhalten.
o Mindestens einer der drei Referenzen muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholender Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber beinhalten.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der Voraussetzungen reichen Sie bitte folgende Dokumente für jede vorgesehene technische Fachkraft ein:
● Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d) bzw. BA/MA Gebärdendolmetschen oder Abschlusszeugnis Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d);
● Identitätsnachweis (bspw. Reisepasses oder Personalausweis);
● Zertifikat Sprachniveau C2 (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Gebärdensprachdolmetschende zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass der Bieter, sofern es sich um eine freiberufliche Einzelperson handelt, zwar für alle vier Lose ein Angebot einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson handelt, kann der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden, sofern für die Lose jeweils unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sind. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der vier Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt.
Sollten unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los.
Sollte hingegen von mehreren Bietern bei vier Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten, es sei denn es handelt sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson und für die jeweiligen Lose wurden unterschiedliche technische Fachkräfte benannt. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Erbringung von Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
o Mindestens eine der drei Referenzen muss die Dolmetscherleistung für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch im Kontext öffentlicher Veranstaltungen in einem der Bereiche Politik, Verwaltung, oder Justiz beinhalten.
o Mindestens einer der drei Referenzen muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholender Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber beinhalten.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der Voraussetzungen reichen Sie bitte folgende Dokumente für jede vorgesehene technische Fachkraft ein:
● Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d) bzw. BA/MA Gebärdendolmetschen oder Abschlusszeugnis Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d);
● Identitätsnachweis (bspw. Reisepasses oder Personalausweis);
● Zertifikat Sprachniveau C2 (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Gebärdensprachdolmetschende zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass der Bieter, sofern es sich um eine freiberufliche Einzelperson handelt, zwar für alle vier Lose ein Angebot einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson handelt, kann der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden, sofern für die Lose jeweils unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sind. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der vier Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt.
Sollten unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los.
Sollte hingegen von mehreren Bietern bei vier Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten, es sei denn es handelt sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson und für die jeweiligen Lose wurden unterschiedliche technische Fachkräfte benannt. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Erbringung von Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
o Mindestens eine der drei Referenzen muss die Dolmetscherleistung für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch im Kontext öffentlicher Veranstaltungen in einem der Bereiche Politik, Verwaltung, oder Justiz beinhalten.
o Mindestens einer der drei Referenzen muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholender Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber beinhalten.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der Voraussetzungen reichen Sie bitte folgende Dokumente für jede vorgesehene technische Fachkraft ein:
● Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d) bzw. BA/MA Gebärdendolmetschen oder Abschlusszeugnis Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d);
● Identitätsnachweis (bspw. Reisepasses oder Personalausweis);
● Zertifikat Sprachniveau C2 (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass schon bei der Angebotsabgabe mitzuteilen ist, ob Sie Teile der Leistung durch Fachkräfte erbringen lassen, die nicht fest in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Dies würde insbesondere auf freiberuflich tätige Gebärdensprachdolmetschende zutreffen. Schon bei Angebotsabgabe wäre für einzusetzende Unterauftragnehmer/Innen zumindest die linke Spalte des Vordrucks "Unteraufträge" auszufüllen. Spätestens vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung der Vergabestelle wäre für alle einzusetzenden Unterauftragnehmer/Innen der Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge" ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen, sowie der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt und mit Angabe des Namens versehen, ebenfalls vorzulegen. Es wird hierbei auf § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes in der Fassung vom 15.07.2025 verwiesen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass der Bieter, sofern es sich um eine freiberufliche Einzelperson handelt, zwar für alle vier Lose ein Angebot einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson handelt, kann der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden, sofern für die Lose jeweils unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sind. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der vier Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt.
Sollten unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los.
Sollte hingegen von mehreren Bietern bei vier Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten, es sei denn es handelt sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson und für die jeweiligen Lose wurden unterschiedliche technische Fachkräfte benannt. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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