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Ausschreibungsdetails

Abschluss von Instandhaltungsverträgen für die Aufzugsanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes

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23.09.2026

27.10.2026 23:59

OV-64630a/26-GRF

6

Verfahren

Deutscher Wetterdienst

23.09.2026 04:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Abschluss von Instandhaltungsverträgen für die Aufzugsanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Instandhaltungsverträgen für die Aufzugsanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes.
Kennung des Verfahrens: 7eaf1fac-afd7-4f9d-bd29-24cfaf625e97
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Erfüllungsorte sind den einzelnen Losen zu entnehmen.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Rein nationale Ausschlussgründe: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden:
-§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
-§ 98c des Aufenthaltsgesetzes
-§ 19 des Mindestlohngesetzes
-§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
-Verordnung (EU) 2022/576
Schwere Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn

das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung Potsdam und am RADAR-Standort Prözel
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen anfolgenden Standorten:
- Niederlassung Potsdam (Michendorfer Chaussee 23, 14473 Potsdam)
- RADAR Prötzel (Heidekrug 1-2, 15345 Prötzel, Koordinaten: 52° 38' 55.2"N, 13° 51' 29.6"E)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Posdam
NUTS-3-Code: Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Prötzel,
Postleitzahl: 15345
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an der Außenstelle Leipzig
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an folgendem Standort:
- Außenstelle Leipzig (Kärrnerstr. 68, 04288 Leipzig)

Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Leipzig
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung München und am Observatorium Hohenpeißenberg
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an den folgenden Standorten:
- Niederlassung München (Helene-Weber-Allee 21, 80637 München)
- Observatorium Hohenpeißenberg (Albin-Schwaiger-Weg 10, 82383 Hohenpeißenberg)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: München
NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Hohenpeißenberg)
NUTS-3-Code: Weilheim-Schongau(DE21N)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage an der Außenstelle Stuttgart.
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlage am folgenden Standort:
- Außenstelle Stuttgart (Am Schnarrenberg 17, 70376 Stuttgart)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Stuttgart)
NUTS-3-Code: Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung Essen mit RADAR.
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen am folgenden Standort:
- Niederlassung Essen mit RADAR (Wallneyerstraße 10, 45133 Essen)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Essen
NUTS-3-Code: Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an der Niederlassung Hamburg-Seewetteramt und Niederlassung Hamburg-Sasel
Beschreibung: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Aufzugsanlagen an folgenden Standorten:
- Niederlassung Hamburg-Seewetteramt (Bernhard-Nocht-Straße 76, 20359 Hamburg)
- Niederlassung Hamburg-Sasel (Frahmredder 95, 22393 Hamburg)
Der Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: OV-64630a/26-GRF - Los 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 50750000Wartung von Aufzugsanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Hamburg
NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Hamburg-Sasel
NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er über die Versicherungen gemäß der Vertragsvorlage verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen sowie dass eine gültige Versicherung im Zuschlagsfall während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sollten mindestens zwei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892705
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892705
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Deutscher Wetterdienst
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Identifikationsnummer: 991-01769-82
Ort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Telefon: +49 69 8062 - 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37dc3268-c560-4aa6-a5e4-b113f5e43d12- 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/09/202613:02
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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