Ausschreibungsdetails
Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Amphibieninventars sowie der an den Laichgewässern vorhandenen Prädatoren (insbes. Waschbär) an insgesamt mindestens 3 Begehungsterminen. Sie umfasst zudem eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2028 in insgesamt ca. 4 Messtischblättern. Die Leistung wird in zwei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann.
2.1 Untersuchungsgebiet
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befinden sich im Westteil Sachsen-Anhalts zwischen Oschersleben im Südosten und Harbke im Nordwesten. Im Norden wird es grob vom Verlauf der BAB 2 begrenzt.
Das UG umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 489,92 km2, was einer Fläche von ca. 3,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB). Es wird unterteilt in zwei räumliche Lose, und zwar:
2.1.1 Los 1 – Zwischen Harbke und Wulferstedt
Das UG befindet sich an der Westgrenze Sachsen-Anhalts zwischen Harbke im Norden und Wulferstedt im Südosten und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 235,82 km2, was einer Fläche von ca. 1,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
2.1.2 Los 2 – Zwischen Eilsleben und Oschersleben
Das UG beinhaltet die beiden Messtischblätter Seehausen (3833) und Oschersleben (Bode; 3933) südlich der BAB 2 und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 254,10 km2, was einer Fläche von 2 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Hinweis: Zuschlagslimitierung
Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er
aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter
mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er-
hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je
nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw.
Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein
getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht
bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben
werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für
diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich
für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge
nannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
.....Los 1 – Zwischen Harbke und Wulferstedt
Das UG befindet sich an der Westgrenze Sachsen-Anhalts zwischen Harbke im Norden und Wulferstedt im Südosten und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 235,82 km2, was einer Fläche von ca. 1,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Ziel der Leistung ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien sowie derer invasiven Hauptprädatoren Waschbär und Mink an möglichst vielen geeigneten Gewässern innerhalb des jeweiligen Messtischblattes (MTB), wobei Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV prioritär zu behandeln sind. Für die Erfassung sollen je Messtischblatt mindestens 3 Begehungen vorgenommen werden, wobei für eine Begehung eines vollständigen Messtischblattes jeweils 4 (möglichst zusammenhängende) Geländetage (mit jeweils 8 Kartierstunden) zu absolvieren sind (entspricht einem Geländetag je Beg. und MTB Q). Für die gesamte Erfassung (mindestens 3 Begehungen) stehen somit 12 volle Geländetage je MTB zur Verfügung. Diese sind in jedem Fall - unabhängig von der Anzahl kartierter Gewässer - vollständig zu absolvieren. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes und der z. T. kurzen Populationsmaxima von ausgewählten Arten an den Gewässern (Explosivlaicher) sollten die o. g. Geländetage auf mehrere, parallel arbeitende Erfasser aufgeteilt werden. Je Bearbeiter sind daher maximal 2 vollständig enthaltene Messtischblätter (= 8 Quadranten) zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind maximal zwei verschiedene Personen als Hauptbearbeiter von Quadranten vorzusehen. Es ist zu gewährleisten, dass ein Messtischblattquadrant in jedem Fall an allen 3 Begehungsterminen durch dieselbe Person kartiert wird.
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2027 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen anteilig in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz kann auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Kann die Mindestanzahl an Gewässern je MTB nicht erreicht werden (Fehlen geeigneter Gewässer im MTB), können alternativ auch im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses Gewässer ausgewählt werden. Der Beginn der Erfassungen (1. Begehung) soll sich strikt am Balzbeginn von Gras- und Moorfrosch orientieren. Hierzu ist eine kurze Abstimmung mit dem AG vorzunehmen. Die Balz- und Laichphase des Springfroschs, die auch früher einsetzen kann, ist ausdrücklich nicht maßgeblich für den Beginn, da die Erfassung der Art im vorliegenden Projekt nicht im Fokus steht. Der Balzbeginn von Gras- und Moorfrosch determiniert den Zeitpunkt der ersten Begehungen in den Messtischblattquadranten und hängt von der im Erfassungsjahr dominierenden Witterung und Phänologie der Arten ab. Die folgenden Begehungstermine sind so zu wählen, dass mindestens 14 Tage und maximal 21 Tage zwischen ihnen im jeweiligen Messtischblattquadranten liegen und möglichst das vollständige Artenspektrum mit den jeweiligen Populationsmaxima erfasst wird. Begehungen sind dabei ausschließlich bei geeigneter Witterung (Maßstab: nachts bis zum Ende der Erfassung mindestens 6 °C; kein oder kaum Wind) vorzunehmen.
Endbericht:....Für den Endbericht gilt folgender Termin: 29.10.2028
Mangels eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden sie alle detaillierten Angeben in der Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Fachliche Qualifikation und Erfahrung: 60 % Gewichtung
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im
rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften,
insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein
zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung.
.Los 2 – Zwischen Eilsleben und Oschersleben
Das UG befindet sich an der Westgrenze Sachsen-Anhalts zwischen Harbke im Norden und Wulferstedt im Südosten und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 235,82 km2, was einer Fläche von ca. 1,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).
Ziel der Leistung ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien sowie derer invasiven Hauptprädatoren Waschbär und Mink an möglichst vielen geeigneten Gewässern innerhalb des jeweiligen Messtischblattes (MTB), wobei Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV prioritär zu behandeln sind. Für die Erfassung sollen je Messtischblatt mindestens 3 Begehungen vorgenommen werden, wobei für eine Begehung eines vollständigen Messtischblattes jeweils 4 (möglichst zusammenhängende) Geländetage (mit jeweils 8 Kartierstunden) zu absolvieren sind (entspricht einem Geländetag je Beg. und MTB Q). Für die gesamte Erfassung (mindestens 3 Begehungen) stehen somit 12 volle Geländetage je MTB zur Verfügung. Diese sind in jedem Fall - unabhängig von der Anzahl kartierter Gewässer - vollständig zu absolvieren. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes und der z. T. kurzen Populationsmaxima von ausgewählten Arten an den Gewässern (Explosivlaicher) sollten die o. g. Geländetage auf mehrere, parallel arbeitende Erfasser aufgeteilt werden. Je Bearbeiter sind daher maximal 2 vollständig enthaltene Messtischblätter (= 8 Quadranten) zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind maximal zwei verschiedene Personen als Hauptbearbeiter von Quadranten vorzusehen. Es ist zu gewährleisten, dass ein Messtischblattquadrant in jedem Fall an allen 3 Begehungsterminen durch dieselbe Person kartiert wird.
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2027 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen anteilig in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz kann auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Kann die Mindestanzahl an Gewässern je MTB nicht erreicht werden (Fehlen geeigneter Gewässer im MTB), können alternativ auch im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses Gewässer ausgewählt werden. Der Beginn der Erfassungen (1. Begehung) soll sich strikt am Balzbeginn von Gras- und Moorfrosch orientieren. Hierzu ist eine kurze Abstimmung mit dem AG vorzunehmen. Die Balz- und Laichphase des Springfroschs, die auch früher einsetzen kann, ist ausdrücklich nicht maßgeblich für den Beginn, da die Erfassung der Art im vorliegenden Projekt nicht im Fokus steht. Der Balzbeginn von Gras- und Moorfrosch determiniert den Zeitpunkt der ersten Begehungen in den Messtischblattquadranten und hängt von der im Erfassungsjahr dominierenden Witterung und Phänologie der Arten ab. Die folgenden Begehungstermine sind so zu wählen, dass mindestens 14 Tage und maximal 21 Tage zwischen ihnen im jeweiligen Messtischblattquadranten liegen und möglichst das vollständige Artenspektrum mit den jeweiligen Populationsmaxima erfasst wird. Begehungen sind dabei ausschließlich bei geeigneter Witterung (Maßstab: nachts bis zum Ende der Erfassung mindestens 6 °C; kein oder kaum Wind) vorzunehmen.
Endbericht:....Für den Endbericht gilt folgender Termin: 29.10.2028
Mangels eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden sie alle detaillierten Angeben in der Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Fachliche Qualifikation und Erfahrung: 60 % Gewichtung
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im
rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften,
insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein
zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung.
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