Ausschreibungsdetails
Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028
Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028
LOS 1 - Monitoringgebiete FFH0025, FFH0028, FFH0041, FFH0287
LOS 2 - Monitoringgebiete FFH0042, FFH0045, FFH0047
LOS 3 - Monitoringgebiete FFH0203, FFH0084 und Osterholz bei Langenstein
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der Untersuchungen an Wochen-stuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in Sachsen-Anhalt als Grundlage für die Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie.
Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
2 Leistungsumfang
2.1 Allgemeines
Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich.
Die Auswahl der Monitoringgebiete erfolgt nach den Vorgaben des landesweiten Monitoringkonzeptes für FFH-Tierarten in Sachsen-Anhalt (https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de), den Vorgaben des BfN & BLAK (2017) und einer fachlichen Anpassung seitens des AG (Ziffer 2.2).
Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2027 und 2028, wobei für die Geländearbeiten das Jahr 2027 vorbehalten ist, während in 2028 nur die Berichtserstellung erfolgt.
Alle weiteren Angaben finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Lose.
Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“
Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck
Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“
Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“
2.2 Untersuchungsraum
Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten:
Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus
Atlantische Region: Wochenstuben
• Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“
• Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“
• Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“
• Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.
2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben
Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
...
2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung
2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1)
Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:
• Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles
• Artdatenbank als MultibaseCS-Datei
Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.
2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2)
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
3 Ausführungsfristen, Zahlungen
3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen
Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027
Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028
3.2 Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028).
• Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme
• Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme
Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben.
...
Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung.
Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“
Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck
Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“
Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“
2.2 Untersuchungsraum
Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten:
Monitoring: Mopsfledermaus
Atlantische Region: Wochenstuben
• Monitoringgebiet 2.1: FFH0042LSA „Hohes Holz bei Eggenstedt“
• Monitoringgebiet 2.2: FFH0045LSA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“
• Monitoringgebiet 2.3: FFH0047LSA „Huy nördlich Halberstadt“
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.
2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben
Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
...
2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung
2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1)
Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:
• Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles
• Artdatenbank als MultibaseCS-Datei
Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.
2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2)
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
...
3 Ausführungsfristen, Zahlungen
3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen
Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027
Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028
3.2 Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028).
• Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme
• Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme
Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben.
...
Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung.
Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“
Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck
Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“
Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“
2.2 Untersuchungsraum
Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete und Waldgebiete mit hohem Naturschutzwert benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten:
Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus
Atlantische Region: Wochenstuben
• Monitoringgebiet 3.1: FFH0203LSA „Heers bei Blankenburg“
• Monitoringgebiet 3.2: Osterholz bei Langenstein und angrenzende Waldstrukturen
Monitoring: Mopsfledermaus
Atlantische Region: Wochenstuben
• Monitoringgebiet 3.3: FFH0084LSA „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ und angrenzende Waldstrukturen
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.
2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben
Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
...
2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung
2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1)
Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:
• Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles
• Artdatenbank als MultibaseCS-Datei
Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.
2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2)
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
3 Ausführungsfristen, Zahlungen
3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen
Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027
Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028
3.2 Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028).
• Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme
• Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme
Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben.
...
Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
ec2df002-d4d5-4e7d-ac06-14510a731bf0