Ausschreibungsdetails
Sicherheitsdienstleistungen
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
o administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o stationärer Sicherheitsdienst (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Alarmdienst)
Bedarfsleistungen:
- Notruf-Service-Leitstelle (NSL),
- Interventionsdienst,
- mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge).
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 20.10.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 16.10.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
Sicherheitsüberprüfung nach § 34 HmbSÜGG: Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen (gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 HmbSÜGG). Aus diesem Grund muss das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) vor Aufnahme der Tätigkeit sicherheitsgeprüft nach § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes (HmbSÜGG) sein.
Für die Ausführung dieses Auftrags gelten die Bestimmungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG).
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) zu gewähren, die durch die anwendbaren tariflichen Regelungen oder Rechtsverordnungen nach dem BTTG vorgegeben sind. Diese Pflichten erstrecken sich auch auf sämtliche Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften innerhalb der gesamten Leistungskette.
Hinweis zum Tariftreueversprechen:
Die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens ist als fester Bestandteil in die Anlage C-01a Vertragsbedingungen (Ziffer 5) integriert. Mit der Abgabe und Einreichung des Angebots erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Tariftreueversprechen vollumfänglich und rechtsverbindlich an. Weitergehende objektive Nachweise zur Prüfung der Einhaltung des Tariftreueversprechens sind erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle oder der Prüfstelle Bundestariftreue während der Auftragsausführung vorzulegen (§ 9 BTTG).
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 22.10.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistungen:
administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung): in Einfachbesetzung, von Montag bis Sonntag, inkl. gesetzlicher Feiertage, durchgehend 24/7 telefonisch erreichbar.
stationärer Sicherheitsdienst (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Alarmdienst)
Hinweis:
Die AG behält sich während der Vertragslaufzeit vor, die Gefahrenmeldeanlagen nachzurüsten und anschließend auf eine NSL aufzuschalten (s. hierzu Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung). Nach Abschluss der evtl. erforderlichen Nachrüstung der relevanten Sicherheitstechnik im gesamten Objekt, beschränkt sich der verbleibende Bedarf des stationären Sicherheitsdienstes auf den Empfangsdienst gem. Pkt. 4.2.2.1 der Leistungsbeschreibung. Der Kontroll- und Alarmdienst gem. Pkt. 4.2.2.2. der Leistungsbeschreibung wird ab diesem Zeitpunkt entfallen und von dem Alarmdienst / der NSL zzgl. Interventionsdienst sowie dem mobilen Sicherheitsdienst (gem. Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung) abgelöst werden. Die AG wird den AN darüber mit mindestens 3 Monaten Vorlaufzeit informieren.
Empfangsdienst: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (exkl. gesetzlicher Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres) in der Zeit von 05:00 – 22:00 Uhr
Kontroll- und Alarmdienst (abgehend und ankommend von der Empfangsloge) in Einfachbesetzung an der Empfangsloge, genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung bzw. Schichtplan.
Bedarfsleistungen:
Notruf-Service-Leitstelle (NSL),
Interventionsdienst
mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge)
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die AG behält sich während der Vertragslaufzeit vor, die Gefahrenmeldeanlagen nachzurüsten und anschließend auf eine NSL aufzuschalten (s. hierzu Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung).
Nach Abschluss der evtl. erforderlichen Nachrüstung der relevanten Sicherheitstechnik im gesamten Objekt, beschränkt sich der verbleibende Bedarf des stationären Sicherheitsdienstes auf den Empfangsdienst gem. Pkt. 4.2.2.1 der Leistungsbeschreibung.
Der Kontroll- und Alarmdienst gem. Pkt. 4.2.2.2. der Leistungsbeschreibung wird ab diesem Zeitpunkt entfallen und von dem Alarmdienst / der NSL zzgl. Interventionsdienst sowie dem mobilen Sicherheitsdienst (gem. Pkt. 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung) abgelöst werden.
Die AG wird den AN darüber mit mindestens 3 Monaten Vorlaufzeit informieren.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Stationäre Sicherheitsdienstleistungen( Pforten- und Empfangsdienste)), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 Mio € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6) NSL-Zertifizierung: Im Bedarfsfall wird der Betrieb einer unternehmenseigenen oder eine Aufschaltung auf eine gemäß der VdS-Richtlinie 3138 zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) sichergestellt. Auf Anforderung der AG wird der Nachweis vorgelegt.
7) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 200.000,00 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 130.000,00 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
MIndestanforderung an die Referenzen:
Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von mindestens 2 sicherheitsüberprüften Mitarbeitern mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) oder nach HmbSÜGG vorweisen.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen (gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 HmbSÜGG). Aus diesem Grund muss das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) vor Aufnahme der Tätigkeit sicherheitsgeprüft nach § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes (HmbSÜGG) sein.
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