Tendering Procedure Details
Los 1:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Sach- und IT Haushalt (Bundesweit) in Los 1 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Los 2:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Hannover, Hamburg) in Los 2 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Los 3:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Köln, Düsseldorf, Bonn) in Los 3 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Los 4:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Berlin) in Los 4 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Los 5:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau) in Los 5 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Los 6:
Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg) in Los 6 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
Vergleichbar sind Referenzen, bei denen der Bieter Personal auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an öffentliche oder private Auftraggeber überlassen hat und die Referenzleistung hinsichtlich Leistungsart, Umfang und organisatorischer Abwicklung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Eine Referenz ist insbesondere vergleichbar, wenn sie Arbeitnehmerüberlassungsleistungen im Bereich allgemeiner Büro- und Verwaltungstätigkeit oder in vergleichbaren kaufmännisch-administrativen Tätigkeitsbereich umfasst. Mindestens eine Referenz muss die Überlassung von Personal in einem mit dem ausgeschriebenen Leistungsbereich unterstützende Verwaltungstätigkeitvergleichbaren Tätigkeitsumfeld betreffen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
o Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung)
o Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
• Mindestens eine Referenz muss die Überlassung von mindestens drei Einsatzpersonen innerhalb eines Vertrags oder Vertragsverhältnisses umfasst haben oder ein Leistungsvolumen von mindestens 1.000 Überlassungsstunden aufweisen.
• Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Abwicklung eines Rahmenvertrags, eines vergleichbaren Abrufvertrags oder mehrerer kurzfristiger Personalbedarfe innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnisses betreffen.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind hier nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Die Erlaubnis muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei befristeter Erlaubnis ist der Bieter verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung zu beantragen und dem Auftraggeber den Fortbestand der Erlaubnis nachzuweisen.
Personelle Leistungsfähigkeit Bürokraft:
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der ANÜ für Zentrale Dienste wird eine Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
Bürokraft: 4 Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Bürokraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
• Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen.
• Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt.
• Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten.
• Sicherer Umgang mit Kommunikationsmedien, wie bspw. Telefon, Skype, WebEx
• Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) beherrschen.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
• Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und umzusetzen.
• Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten.
• Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und gewissenhaft.
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln.
• Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers aus.
• Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen.
Fachliche Mindestanforderungen:
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine Ausbildung im Verwaltungsbereich oder in einem verwaltungsnahen oder kaufmännischen Beruf sowie Berufserfahrungen im Aufgabengebiet oder einem vergleichbaren Aufgabengebiet
• Die eingesetzten Personen beherrschen den sicheren Umgang mit dem PC und besitzt technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen
• Die eingesetzten Personen verfügen über sehr gute praktische Kenntnisse der gängigen MS Office-Produkte (Word, Excel, PowerPoint, Outlook).
• Die eingesetzten Personen sind mit grundlegenden IT-Begriffen vertraut. Sie kennen insbesondere den Unterschied zwischen Hardware und Software und können einfache Begriffe wie Daten, Dateien, Programme und Anwendungen verstehen und im Arbeitsalltag richtig einordnen.
• Die eingesetzten Personen verfügen über Erfahrung im Bereich Büroorganisation und bearbeiten Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht.
Personelle Leistungsfähigkeit Hausarbeiter*in
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der ANÜ für Zentrale Dienste wird eine Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
Hausarbeiter*in: 5 Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Der/Die Hausarbeiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
• Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen.
• Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt.
• Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten.
• Sicherer Umgang mit Kommunikationsmedien, wie bspw. Telefon, Skype, WebEx
• Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) beherrschen.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
• Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und umzusetzen.
• Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten.
• Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und gewissenhaft.
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln.
• Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers aus.
• Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen.
Fachliche Mindestanforderungen:
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung sowie ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick
• Die eingesetzten Personen sind körperlich belastbar im Hinblick auf die zu verrichtenden Tätigkeiten (Beweglichkeit, Schwindelfreiheit sowie körperliche Belastbarkeit zum schweren Heben, Tragen und Schieben, insbesondere Transport von Möbeln)
• Die eingesetzten Personen sind grundsätzlich sicher im Umgang mit dem PC und verfügen über technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen
• Die eingesetzten Personen müssen in der Lage sein, sich im für die Auftragsausführung erforderlichen Umfang angemessen mündlich und schriftlich in deutscher Sprache mit den vom Auftraggeber bestimmten Personen sowie den Bedarfsträgern sowie beauftragten Dritten zu verständigen.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
15db1e12-21cf-465d-9d3d-482810049cd7