Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil
der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) vorzulegen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. und im Rahmen des rechtlich zulässigen erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen zu den genauen Leistungsinhalten im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig. Die Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
E. Die genaue Stückzahl der Lose wird Ihnen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Diese können Sie aus der dann beigefügten Material- und Leistungsliste entnehmen.
F.Der öffentliche Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass in der Angebotsphase nur Produkte akzeptiert werden können, deren Nutzung und etwaige Weitergabe nach Eigentumsübergang keinen tatsächlichen oder rechtlichen Einschränkungen für den Auftraggeber unterliegen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe an Bündnispartner und /oder an begünstigte Staaten, sofern diese sich in einem vom Völkerrecht abgedeckten Konflikt befinden (bspw.
Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta oder der Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 39 iVm Art 40 und 41 VN Charta).
Die Anforderungen an die Weitergabefähigkeit des Beschaffungsgegenstands tragen der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage Rechnung. Die europäische Sicherheitsordnung befindet sich seit mehreren Jahren in einem tiefgreifenden Wandel. Neben der Rückkehr großräumiger zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte, hybrider Bedrohungen sowie einer erheblich gestiegenen Bedeutung der
Landes- und Bündnisverteidigung ist die Bundeswehr zunehmend gefordert, kurzfristig und flexibel auf sich verändernde Bedrohungslagen zu reagieren. Die Verfügbarkeit militärischer Fähigkeiten umfasst daher nicht allein die physische Bereitstellung von Wehrmaterial, sondern ebenso die Möglichkeit, dieses jederzeit entsprechend den politischen und militärischen Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen oder an berechtigte Empfänger weiterzugeben.
Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Diese
können Sie aus der dann beigefügten Material- und
Leistungsliste entnehmen.
Dies gilt für alle Lose gleichermaßen.
1.Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2.Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3.Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7.Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a)der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b)eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c)eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8.Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1.Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 1.800.000 EA Patronen 7,62 mm x 51, 7 DM111A2 Weichkern - 4 DM21A3 Weichkern-Leuchtspur, 198er Gurt in den Jahren 2026 und 2027 - nach Bundeswehrvorschriften qualifiziert - herstellen und liefern zu können.
2.Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
-AQAP 2110 [ist beigefügt]
-AQAP 2105 [ist beigefügt]
-§ 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B. [ Abzurufen unter: ABBV: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133022/fc9820f6bff4d5996455f3f85ec4410/b084-data.pdf
VOL/B: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133310/89efd823b917367a158036299263b696/vol-b-data.pdf] Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3.Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4.Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5.Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose - zu erstellen, vorhanden ist.
6.Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7.Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1.Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen
2.Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der der Kalenderjahre 2023-2025. Erforderlich für die Teilnahme ist mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich 4.000.000,00 EUR netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben (der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung
gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die
Verteilung zwischen den Teillosen mit einem wirtschaftlichsten
und zweitwirtschaftlichsten Preis wird im Rahmen der
Angebotsaufforderung mitgeteilt.
und es findet eine losweise Vergabe statt. Die Bedingungen der
losweisen Vergabe werden im Rahmen der
Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Die in der
Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzepte sind
einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen
Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105). Die
detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen
Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Diese
können Sie aus der dann beigefügten Material- und
Leistungsliste entnehmen.
Dies gilt für alle Lose gleichermaßen.
1.Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2.Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3.Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7.Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a)der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b)eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c)eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8.Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1.Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 1.800.000 EA Patronen 7,62 mm x 51, 7 DM111A2 Weichkern - 4 DM21A3 Weichkern-Leuchtspur, 198er Gurt in den Jahren 2026 und 2027 - nach Bundeswehrvorschriften qualifiziert - herstellen und liefern zu können.
2.Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
-AQAP 2110 [ist beigefügt]
-AQAP 2105 [ist beigefügt]
-§ 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B. [ Abzurufen unter: ABBV: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133022/fc9820f6bff4d5996455f3f85ec4410/b084-data.pdf
VOL/B: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133310/89efd823b917367a158036299263b696/vol-b-data.pdf] Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3.Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4.Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5.Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose - zu erstellen, vorhanden ist.
6.Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7.Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1.Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen
2.Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der der Kalenderjahre 2023-2025. Erforderlich für die Teilnahme ist mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich 4.000.000,00 EUR netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben (der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung
gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die
Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der
Angebotsaufforderung mitgeteilt.
und es findet eine losweise Vergabe statt. Die Bedingungen der
losweisen Vergabe werden im Rahmen der
Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Die in der
Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzepte sind
einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen
Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105). Die
detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen
Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Diese
können Sie aus der dann beigefügten Material- und
Leistungsliste entnehmen.
Dies gilt für alle Lose gleichermaßen.
1.Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2.Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3.Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7.Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a)der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b)eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c)eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8.Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1.Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 1.800.000 EA Patronen 7,62 mm x 51, 7 DM111A2 Weichkern - 4 DM21A3 Weichkern-Leuchtspur, 198er Gurt in den Jahren 2026 und 2027 - nach Bundeswehrvorschriften qualifiziert - herstellen und liefern zu können.
2.Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
-AQAP 2110 [ist beigefügt]
-AQAP 2105 [ist beigefügt]
-§ 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B. [ Abzurufen unter: ABBV: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133022/fc9820f6bff4d5996455f3f85ec4410/b084-data.pdf
VOL/B: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133310/89efd823b917367a158036299263b696/vol-b-data.pdf] Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3.Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4.Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5.Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose - zu erstellen, vorhanden ist.
6.Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7.Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1.Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen
2.Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der der Kalenderjahre 2023-2025. Erforderlich für die Teilnahme ist mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich 4.000.000,00 EUR netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben (der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung
gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die
Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der
Angebotsaufforderung mitgeteilt.
und es findet eine losweise Vergabe statt. Die Bedingungen der
losweisen Vergabe werden im Rahmen der
Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Die in der
Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzepte sind
einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen
Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105). Die
detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen
Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Diese
können Sie aus der dann beigefügten Material- und
Leistungsliste entnehmen.
Dies gilt für alle Lose gleichermaßen.
1.Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2.Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3.Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7.Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a)der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b)eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c)eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8.Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1.Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 1.800.000 EA Patronen 7,62 mm x 51, 7 DM111A2 Weichkern - 4 DM21A3 Weichkern-Leuchtspur, 198er Gurt in den Jahren 2026 und 2027 - nach Bundeswehrvorschriften qualifiziert - herstellen und liefern zu können.
2.Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
-AQAP 2110 [ist beigefügt]
-AQAP 2105 [ist beigefügt]
-§ 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B. [ Abzurufen unter: ABBV: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133022/fc9820f6bff4d5996455f3f85ec4410/b084-data.pdf
VOL/B: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133310/89efd823b917367a158036299263b696/vol-b-data.pdf] Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3.Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4.Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5.Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose - zu erstellen, vorhanden ist.
6.Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7.Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1.Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen
2.Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der der Kalenderjahre 2023-2025. Erforderlich für die Teilnahme ist mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich 4.000.000,00 EUR netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben (der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung
gelten. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Die
Verteilung zwischen den Teillosen wird im Rahmen der
Angebotsaufforderung mitgeteilt.
und es findet eine losweise Vergabe statt. Die Bedingungen der
losweisen Vergabe werden im Rahmen der
Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Die in der
Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzepte sind
einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen
Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105). Die
detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen
Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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