Ausschreibungsdetails
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist den Verträgen sowie den Leistungsbeschreibungen zu
entnehmen.
Unzulässig ist/sind insbesondere:
- verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form,
- nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bewerber-/bietereigenen Eintragungen,
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen,
- wettbewerbsbeschränkendes Verhalten,
- Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter,
- fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen,
- Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
Ein Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs, § 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129b des Strafgesetzbuchs,
2. § 89c des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs,
4. § 263 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs,
7. § 108e des Strafgesetzbuchs,
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs,
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs oder § 233a des Strafgesetzbuchs.
Einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Des Weiteren liegt nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB im Vergabeverfahren grundsätzlich ein Ausschlussgrund vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Nach § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Von den vorgenannten Regelungen bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unberührt.
Eigenerklärung:
Mit der Abgabe des Angebotsformulars wird versichert, dass Verurteilungen oder Geldbußen oder Verwaltungsentscheidungen wegen der oben erwähnten Tatbestände oder für vergleichbare Tatbestände nach den am Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften während der letzten 2 Jahre gegen mich/das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht verhängt worden sind und auch keine sonstigen der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe schriftlich darzulegen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden:
a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Zum Nachweis darüber, dass Bieter nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bieter um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung:
Mit der Abgabe des Angebotsformulars wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bieter nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt. Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bieter gibt den Brutto-Umsatz auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen (Los 1) für die letzten drei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2025 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2024 enden muss.
Mindestanforderung:
Für Los 1 wird mindestens ein durchschnittlicher Umsatz (brutto) i. H. v. 5 Mio. € bezogen auf den Leistungsgestand (Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr erwartet.
Der Bieter gibt an, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird.
Mindestanforderung:
Erwartet wird für Los 1 eine Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufweist:
• 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und
• 2 Mio. € für reine Vermögensschäden und Schäden wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Personalstärke
Für Los 1 gibt der Bieter die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im Bereich Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation an, verteilt auf die Funktionen:
• Planung und strategische Beratung,
• Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge,
• Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie
• Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen.
Mindestanforderung
Der Bieter muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitenden beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallellaufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt.
Bei Los 1 mind. 20 festangetellte Mitarbeitende auf dem Gebiet Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation, verteilt auf die Funktionen Planung und strategische Beratung, Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge, Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen (siehe Erläuterungen zu den Positionen 68 bis 70 im Preisblatt).
Verantwortliche Personen
Für Los 1 benennt der Bieter zwei Personen (pro Rolle) die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Rollen eingesetzt werden sollen:
• Planung und strategische Beratung,
• Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge
• Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung und
• Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen.
Qualifikation der Mitarbeitenden
Zu den angegebenen Personen für Los 1 und Los 2 sind folgende Angaben zu machen:
• Name und Vorname,
• Ausbildung/Abschluss;
• beruflicher Werdegang (Stationen mit Nennung der Haupttätigkeit);
• Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden),
• ein Referenzprojekt mit dem Aussschreibungsgegenstand vergleichbaren Auftrag (Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, Bezeichung des Projekts, Beschreibung des Projektinhalts inkl. Laufzeit, Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts, zeitlicher Umfang der persönlichen Tätigkeit).
Mindestanforderung
Die nötige Fachkunde gilt als vorhanden, wenn die für die Erfüllung des Auftrags benannten verantwortlichen Personen durch fachspezifische Ausbildung, beruflichen Werdegang sowie ggf. Fortbildungen/Zertifizierungen/weiteren Kenntnissen den Anforderungen an die für den Auftraggeber umzusetzenden Maßnahmen besonders gerecht werden.
Die Mitarbeitenden müssen über eine einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (z. B. ein Studium der Sozial-, Politik- oder Kommunikationswissenschaften, ökonomisches oder psychologisches Studium) verfügen.
Darüber hinaus muss der Bieter zur Prüfung seiner Eignung nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Hierzu nennt er Referenzen, die er für die Auftraggeber erbracht hat und für die folgende Angaben zu machen sind:
• Name und Anschrift Auftraggeber,
• Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten,
• Ausführliche Projektbeschreibung u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Darstellung der selbst erbrachten Leistung,
• Zeitraum der Durchführung.
Mindestanforderung:
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt.
Dazu gibt der Bieter je Los zwei Referenzen an, in denen er seit Januar 2023 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat.
Für Los 1 muss jeweils eine Referenz für die folgenden Bereiche nachgewiesen werden:
• qualitative Untersuchungsmethoden und
• quantitative Untersuchungsmethoden.
Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Telefon Interviews (CATI) durchzuführen.
Es wird ein eigenes Telefonstudio vorausgesetzt. Sofern kein eigenes Telefonstudio vorhanden ist, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CATI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der Telefonplätze und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
b) CAPI, CASI:
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und Computer Assisted Self Interviews (CASI) durchzuführen. Sofern er keine eigenen Interviewer bzw. Geräte für CAPI- bzw. CASI-Studien hat, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CAPI- bzw. CASI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt die Anzahl der CAPI-Interviewer, die Anzahl der für CAPI- bzw.- CASI-Studien vorhandenen Geräte (Tablets o.ä.) und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/ Auswertungssoftware an.
c) CAWI:
Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Web Interviews (CAWI) durchzuführen. Diese müssen in der Regel mittels aktiv rekrutiertem Online-Access-Panel durchgeführt werden, in dem die üblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sichergestellt sein müssen.
Sofern der Bieter über kein eigenes Online-Access-Panel verfügt, muss er seine(n) Unterauftragnehmer benennen, mit dem/denen er die CAWI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird.
Der Bieter gibt den Umfang des/der Online-Access-Panels und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an.
Für die Angaben bei Buchstaben a) bis c) ist das als Anlage 7 beigefügte Formblatt „Technische Gegebenheiten“ zu nutzen.
Mindestanforderungen (Buchstaben a) bis c)):
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Angaben darauf schließen lassen, dass die technischen Gegebenheiten vorliegen, um die Studien fach- und termingerecht durchführen zu können.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 100.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60% (max. 60.000 Punkte) und dem Preis 40% (max. 40.000 Punkte) zu.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 100.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60% (max. 60.000 Punkte) und dem Preis 40% (max. 40.000 Punkte) zu.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bieter gibt den Brutto-Umsatz auf dem Gebiet der Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien (Los 2) für die letzten drei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2025 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2024 enden muss.
Mindestanforderung:
Für Los 2 wird mindestens ein durchschnittlicher Umsatz (brutto) i. H. v. 1 Mio. € bezogen auf den Leistungsgegenstand (Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr erwartet.
Der Bieter gibt an, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird.
Mindestanforderung:
Erwartet wird für Los 1 eine Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufweist:
• 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und
• 2 Mio. € für reine Vermögensschäden und Schäden wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Personalstärke
Für Los 2 gibt der Bieter die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im Bereich Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien an, verteilt auf die Funktionen:
• Planung und strategische Beratung,
• Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie
• Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge.
Mindestanforderung
Der Bieter muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitenden beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallellaufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt.
Bei Los 2 mind. 10 festangetellte Mitarbeitende im Bereich der Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien, verteilt auf die Funktionen Planung und strategische Beratung, Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung. (siehe Erläuterungen zu den Positionen 3 bis 5 im Preisblatt).
Verantwortliche Personen
Für Los 2 benennt der Bieter der Bieter zwei Personen (pro Rolle) die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Rollen eingesetzt werden sollen:
• Planung und strategische Beratung,
• Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge und
• Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung.
Qualifikation der Mitarbeitenden
Zu den angegebenen Personen für Los 1 und Los 2 sind folgende Angaben zu machen:
• Name und Vorname,
• Ausbildung/Abschluss;
• beruflicher Werdegang (Stationen mit Nennung der Haupttätigkeit);
• Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden),
• ein Referenzprojekt mit dem Aussschreibungsgegenstand vergleichbaren Auftrag (Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, Bezeichung des Projekts, Beschreibung des Projektinhalts inkl. Laufzeit, Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts, zeitlicher Umfang der persönlichen Tätigkeit).
Mindestanforderung
Die nötige Fachkunde gilt als vorhanden, wenn die für die Erfüllung des Auftrags benannten verantwortlichen Personen durch fachspezifische Ausbildung, beruflichen Werdegang sowie ggf. Fortbildungen/Zertifizierungen/weiteren Kenntnissen den Anforderungen an die für den Auftraggeber umzusetzenden Maßnahmen besonders gerecht werden.
Die Mitarbeitenden müssen über eine einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (z. B. ein Studium der Sozial-, Politik- oder Kommunikationswissenschaften, ökonomisches oder psychologisches Studium) verfügen.
Darüber hinaus muss der Bieter zur Prüfung seiner Eignung nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Hierzu nennt er Referenzen, die er für die Auftraggeber erbracht hat und für die folgende Angaben zu machen sind:
• Name und Anschrift Auftraggeber,
• Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten,
• Ausführliche Projektbeschreibung u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Darstellung der selbst erbrachten Leistung,
• Zeitraum der Durchführung.
Mindestanforderung:
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt.
Dazu gibt der Bieter je Los zwei Referenzen an, in denen er seit Januar 2023 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat.
Für Los 2 muss jeweils eine Referenz für die nachfolgenden Bereiche nachgewiesen werden:
• Medienresonanzanalyse und
• Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien.
Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 100.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60% (max. 60.000 Punkte) und dem Preis 40% (max. 40.000 Punkte) zu.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 100.000 Punkten erreicht werden. Dabei fallen der Qualität 60% (max. 60.000 Punkte) und dem Preis 40% (max. 40.000 Punkte) zu.
7f80e51b-01ca-4302-9e01-9527d95da1d4