1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches UnternehmenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: GTM Airline Partner 2027Beschreibung: Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) bietet Fluggesellschaften, die eine zentrale Rolle für den Incoming-Tourismus nach Deutschland spielen, die Möglichkeit, im Rahmen eines gegenseitigen Leistungsaustauschs eine Airline Partnerschaft einzugehen. Nähere Informationen sind aus der Leistungsbeschreibung im Angebotsvordruck zu entnehmen.Kennung des Verfahrens: 51f13a49-bed6-45d8-95de-adbc3e415510Interne Kennung: 205961Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 60400000LuftverkehrZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 32.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungZahlungsunfähigkeit: 5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: GTMTM Plus Airline PartnerpaketBeschreibung: Die DZT plant aktuell ihren sechsten Incoming & Brand Summit mit einem Destinationspartner für 2027.
2026 nahmen über 70 Fachjournalisten aus mehr als 25 internationalen Quellmärkten für das Reiseland
Deutschland an der Veranstaltung teil. Präsentationen und Expertenpanels informierten die
Medienvertreter darüber, welche Facetten die Marke Reiseland Deutschland prägen, wie diese das
Markenbild dynamisch weiterentwickeln und die Teilnehmer konnten Angebote auf vor Ort geführten
Touren erleben. Die DZT wird dem Airline Partner die Einbindung u.a. mit Co-Branding Möglichkeiten
anbieten.Interne Kennung: 205961 - Los 15.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 60400000LuftverkehrZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 1Jahr5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer ZielsetzungenBeschreibung: -Konformität mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
-Bezahlung des ortsüblichen MindestlohnsGefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: UmweltmanagementmaßnahmenBeschreibung: Environmental Responsibility5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8890515.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889051Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, EnglischElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 13/10/202611:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote sind ausgeschlossen!Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden: Vergabekammer beim Kartellsenat. Diese Nachprüfungsbehörde bietet derzeit die Möglichkeit der Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Dieser Hinweis ist nur informatorisch. Es obliegt dem Antragsteller, sich über diese Möglich-keit vor der Antragseinreichung bei der Vergabekammer zu informieren. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Be-zeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. erfolgt ist und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: Partnerpaket AsienBeschreibung: Die DZT sucht einen Airline Partner für den asiatischen Markt, um gemeinsame Marketing- und
Vertriebsaktivitäten zu starten. Ziel ist es, Deutschland als bevorzugtes Reiseziel für asiatische Reisende
zu positionieren und das Passagieraufkommen nach Deutschland zu erhöhen. Der Partner sollte über ein
gut etabliertes Streckennetz im asiatischen Raum und idealerweise Direktverbindungen nach Deutschland
verfügen.Interne Kennung: 205961 - Los 25.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 60400000LuftverkehrZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 1Jahr5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer ZielsetzungenBeschreibung: -Konformität mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
-Bezahlung des ortsüblichen MindestlohnsGefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: UmweltmanagementmaßnahmenBeschreibung: Environmental Responsibility5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8890515.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889051Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, EnglischElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 13/10/202611:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote sind ausgeschlossen!Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden: Vergabekammer beim Kartellsenat. Diese Nachprüfungsbehörde bietet derzeit die Möglichkeit der Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Dieser Hinweis ist nur informatorisch. Es obliegt dem Antragsteller, sich über diese Möglich-keit vor der Antragseinreichung bei der Vergabekammer zu informieren. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Be-zeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. erfolgt ist und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: Partnerpaket Europa und AmerikaBeschreibung: Die DZT sucht einen Airline Partner für Europa und Amerika, um gemeinsame Marketing- und
Vertriebsaktivitäten zu initiieren. Ziel ist es Deutschland als bevorzugtes Reiseziel für europäische und
amerikanische Reisende zu positionieren und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die das
Passagieraufkommen nach Deutschland steigern. Der Airline-Partner sollte über ein gut etabliertes
Streckennetz in Europa und Amerika verfügen und idealerweise Direktverbindungen zu verschiedenen
Destinationen in Deutschland anbieten.Interne Kennung: 205961 - Los 35.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 60410000LinienflugverkehrZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 1Jahr5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer ZielsetzungenBeschreibung: -Konformität mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
-Bezahlung des ortsüblichen MindestlohnsGefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: UmweltmanagementmaßnahmenBeschreibung: Environmental Responsibility5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8890515.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889051Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, EnglischElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 13/10/202611:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote sind ausgeschlossen!Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden: Vergabekammer beim Kartellsenat. Diese Nachprüfungsbehörde bietet derzeit die Möglichkeit der Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Dieser Hinweis ist nur informatorisch. Es obliegt dem Antragsteller, sich über diese Möglich-keit vor der Antragseinreichung bei der Vergabekammer zu informieren. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Be-zeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. erfolgt ist und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)Identifikationsnummer: 992-80252-73Ort: Frankfurt am MainPostleitzahl: 60325NUTS-3-Code: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@d-z-t.comTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Beschaffer8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 991-02380-92Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: a2458786-b48f-4449-ba2a-d880295fe685- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/202612:33Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch