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Ausschreibungsdetails

Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.09.2026

01.10.2026 12:00

Z42-2026-0018 Los 4 Bereitstellung eines Open Sour

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

04.09.2026 09:32

Meine e-Vergabe


1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
Beschreibung: Das ITZBund benötigt Dienstleistungen im Bereich des
Software Lifecycle Managements (SLM) für eingesetzte
Softwareentwicklungs- und Projektmanagementlösungen.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages zur Sicherstellung des Betriebs sowie der
Pflege und (Weiter-)Entwicklung der bestehenden
Softwareentwicklungs- und Projektmanagementplattform Cloud
sowie darauf aufbauender Fachanwendungen des ITZBund.
Zudem soll die Souveränität durch die Erweiterung zu
beschaffender Open Source Tools gestärkt werden.
Unter Open Source versteht das ITZBund Software, deren
Quellcode frei verfügbar ist. Grundsätzlich ist es jedermann
gestattet, diese unentgeltlich und inhaltlich unbeschränkt im
Objekt- und Quellcode zu benutzen, zu analysieren, zu
verändern und weiterzugeben. Vorgaben der jeweils
einschlägigen Open Source Lizenz, insbesondere zu
Lizenztexten, Urhebervermerken oder Copyleft-Effekten,
bleiben unberührt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Leistungen
entlang des gesamten Software Lifecycle, insbesondere
Betriebsleistungen, Pflege- und Supportleistungen,
Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Releases und
Rollouts sowie bedarfsorientierte Neu- und
Weiterentwicklungen bestehender Software und
softwarebezogener Werkzeuge.
Abrufberechtigt ist der Auftraggeber, der durch seine Kunden
beauftragt Leistungen abrufen kann. Der Betrieb der
bezogenen Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich im ITZBund,
Ausnahmen in besonderen Einzelfällen lassen einen Betrieb bei
Kunden des Auftraggebers mit eigener Lizenzierung zu.
Die eingangs genannten Leistungen werden in fünf Losen
ausgeschrieben:
- Los 1: Sicherstellung der Pflege und der (Weiter-)Entwicklung
der eingesetzten Softwareentwicklungs- und
Projektmanagementplattform Cloud
- Los 2: Sicherstellung des Betriebs und des automatisierten
Rollouts von Releases der eingesetzten Softwareentwicklungsund
Projektmanagementplattform Cloud
- Los 3: Bereitstellung Sonatype Softwareprodukte
- Los 4: Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker
einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-,
Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
- Los 5: Bereitstellung eines Open Source Wikis einschließlich
insbesondere
Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und
Migrationsleistungen
Diese Leistungsbeschreibung betrachtet den
Leistungsgegenstand des Los 4:
Gegenstand dieses Loses ist die Bereitstellung eines Open
Source Issue Trackers einschließlich zugehöriger Schulungs-,
Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen.
Kennung des Verfahrens: aff98f8a-2e13-4ad8-b262-658e139a2a94
Interne Kennung: Z42-2026-0018 Los 4 Bereitstellung eines Open Sour
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
Var. 1 und 3 GWB).
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
3).
Betrug oder Subventionsbetrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Insolvenz: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB).
Interessenkonflikt: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Bildung terroristischer Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
Beschreibung: Für die Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren ergibt sich für die geschätzten kalkulatorischen Kosten eine Obergrenze von 1.450 Instanzen und 150.776 Personenstunden (PS) bzw. 18.847 Personentage (PT).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen insgesamt sieben geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Bereitstellung eines Open Source Issue Trackers einschließlich Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen) wie folgt ein:
a) Mindestens eine Referenz im Bereich Einsatz des Issue Trackers mit Anbindung von KI-Modellen
b) Mindestens eine Referenz im Bereich Einsatz des Issue Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit mehr als 10.000 Nutzenden mit schreibendem Zugriff
c) Mindestens eine Referenz im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten des Issue Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt
d) Mindestens eine Referenz im Bereich Betrieb des Issue Trackers in einem als sicherheitskritisch eingestuften Bereich ("airgapped Installation")
e) Mindestens zwei Referenzen im Bereich Migration aus einer Atlassian Jira Umgebung mit Nutzung des Plugins "ScriptRunner for Jira", mindestens 5 Workflows und mindestens 50 Jira Projekten in eine Umgebung des Issue Trackers
f) Mindestens eine Referenz im Bereich beauftragte Anpassung oder Weiterentwicklung des Issue Trackers mit Übernahme in das Open-Source Hauptprojekt ("Upstream-Beitrag")

Die Leistungsbereiche umfassen dabei die in den Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgeführten Schwerpunkte. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
 Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
 Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,
 Zeitraum der Leistungserbringung,
 Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
a) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Einsatz des Issue Trackers mit Anbindung von KI-Modellen mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Einsatz des Issue Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit mehr als 10.000 Nutzenden mit schreibendem Zugriff mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
c) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten des Issue Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
d) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Betrieb des Issue Trackers in einem sicherheitskritisch eingestuften Bereich ("airgapped Installation") mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der
"Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:

e) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Migration aus einer Atlassian Jira Umgebung mit Nutzung des Plugins "ScriptRunner for Jira", mindestens 5 Workflows und mindestens 50 Jira Projekten in eine Umgebung des Issue Trackers mit folgenden Inhalten (2 Referenzen):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
f) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich beauftragte Anpassung oder Weiterentwicklung des Issue Trackers mit Übernahme in das Open-Source Hauptprojekt ("Upstream-Beitrag") mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
 Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
 Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind hier nur sieben Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Dieses Feld wird hilfsweise genutzt:
1.2 Personelle Leistungsfähigkeit
1.2.1 Projektleiter
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Projektleiter: drei technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Projektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, darunter mindestens 4 Jahre in einer leitenden Position (z.B. Teamleiter, Projektleiter)
• Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams
• Erfahrung in der Planung, Durchführung und Abwicklung von Softwareprojekten, einschließlich Budgetierung, Terminplanung und Risikomanagement
Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Erfahrung in der effektiven Führung und Motivation von Entwicklerteams, insbesondere in agilen Umgebungen
• Risikomanagement in Betrieb und / oder in Migrationsvorhaben in IT-Projekten
• Erfahrungen in Steuerungsmethoden in IT-Projekten
• Konzeption, Moderation, Visualisierung und Dokumentation von Workshops, auch zu informationstechnischen Detailthemen
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Kenntnisse in der Verwendung von Issue Tracker Tools wie Jira, Open Project, Redmine
• Erfahrung in der Verwendung von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx, Skype
• Methoden: Scrum, Kanban
1.2.2 Senior SW-Architekt Issue Tracker
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Senior SW-Architekt Issue Tracker: drei technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Senior SW-Architekt Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt für den angebotenen Issue Tracker
• Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen
• Erfahrung in der Umsetzung und Optimierung von Individualsoftware
• Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams
Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Erstellung und Optimierung von Softwarearchitekturen, insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, Sicherheit und Wartbarkeit.
• Erstellung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen
• Analysieren, Modellieren von Software
• Projektmanagementmethoden für IT-Projekte
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Mehrjährige Erfahrungen der Architektur des angebotenen Issue Trackers
• Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Durchschnittliche jährliche Belegschaft"
für
die Kriterien der "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" mitgenutzt:
1.2.3 Senior Developer Issue Tracker
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Senior Developer Issue Tracker: neun technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Senior Developer Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, insbesondere in der Pflege und Weiterentwicklung von Anwendungen
• Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von KI-Agenten für die Einbindung in Anwendungen
• Erfahrung in der Entwicklung, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen
• Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams
Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Entwicklung von Frontend- und/oder Backendkomponenten für den angebotenen Issue Tracker
• Debugging und Optimierung des angebotenen Issue Trackers
• Implementierung von Unit-Tests und Integrationstest für den angebotenen Issue Tracker
• Erfahrung in der Entwicklung serviceorientierter Architekturen
• Sicherer Umgang mit Dependency Injection, Logging, Testing und Debugging
• Anwendung von KI-Codingassistenten (z.B. Claude Code, Cursor, Codex)
• Anwendung Prompt-Engineering
• Anwendung von KI-APIs (z.B.API von OpenAI)

Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Kenntnisse im Einsatz von Loadbalancern
• Implementierung von Sicherheitslösungen
• Verwendung von Projektmanagement-Tools
1.2.4 Migrationsexperte Issue Tracker
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Migrationsexperte Issue Tracker: neun technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Migrationsexperte Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Nutzung des angebotenen Issue Trackers
• Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Migration von produktiven Atlassian Jira Umgebungen zum angebotenen Issue Tracker

Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Entwicklung, Debugging und Optimierung eines Migrationstools
• Konzeption und Umsetzung eines Tools zur Unterstützung von Migrationen von Atlassian Jira zum angebotenen Issue Tracker
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Atlassian Jira
• angebotener Issue Tracker
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Anzahl der Führungskräfte"
für
die Kriterien der "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" mitgenutzt:
1.2.5 Senior IT-Administrator Issue Tracker
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Senior IT - Administrator Issue Tracker: sieben technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Senior IT - Administrator Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Administration von produktiv betriebenen Anwendungen in on-premise Umgebungen bei Kunden
Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Administration und Audit-Logging
• Entwicklung einer Monitoring-Strategie
• Einsatz und Nutzung von Telemetrie und KPI's
• Erstellung von Betriebskonzepten
• Erstellung einer Kapazitätsplanung
• Anwendung Incident- und Problemmanagement nach ITIL v4
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Angebotener Issue Tracker
• Informationssicherheit nach den Vorgaben des BSI
1.2.6 Dozent
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Dozent: zwei technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Fachkraft Dozent muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung:
• mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung in der Nutzung des Issue Trackers,
• mindestens 3 Jahre Erfahrung als Trainer oder Dozent,
• Erfahrung in der Schulung der eingesetzten Software.
Fachliche Kenntnisse:
• fundierte Kenntnisse in der Anwendung des zu schulenden Issue Trackers,
• praktische Erfahrung in der Anwendung anerkannter Projektmanagement-Standards (z. B. klassisch, agil oder hybrid),
• Verständnis von Projektlebenszyklen, Rollen, Prozessen und Governance,
• Erfahrung mit der Einführung des Issue Trackers in Organisationen,
• Geeignete Kenntnisse über die Strukturen in öffentlichen Behörden, um praxisnahe Szenarien erstellen zu können.
Didaktische Erfahrung:
• Erfahrung in der Erwachsenenbildung,
• Fähigkeit, komplexe fachliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln,
• Erfahrung mit Präsenz-, Online- und Hybridschulungen,
• Fähigkeit, praktische Übungen anhand realistischer Projektszenarien durchzuführen,
• Kompetenz im Umgang mit heterogenen Teilnehmergruppen,
• Erfahrung bei der verständlichen Vermittlung von Projektmanagementprozessen und deren Erläuterung auf Basis von praktischen Anwendungsfällen mit Best Practice Beispielen.
Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Erfahrung im Bereich trainingsrelevante Materialien (z.B. Handbücher,
Präsentationen, Übungsblätter) zu entwickeln und anzupassen, um die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfüllen
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
• Kenntnisse in der Verwendung von Lehr- und Präsentations-Tools wie z. B Microsoft PowerPoint
• Kenntnisse in der Verwendung von interaktiven Whiteboards
• Kenntnisse im Umgang mit Videokonferenztools sowie E-Learning Plattformen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: -
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=887438
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887438
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2026 12:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und
Nachweise soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
verpflichtet (Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und/oder § 36
Abs. 1 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 01/10/2026 12:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8 Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Identifikationsnummer: 9911820259
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8  
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4428b9a2-2306-4d42-bd21-e47a13e71aa4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2026 14:16
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 


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