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Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)

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31.08.2026

28.09.2026 14:00

P1034

1

Verfahren

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

31.08.2026 00:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)
Beschreibung: Im Bereich der klassischen Software finden Software Bills of Materials (SBOMs) – also Stücklisten, die Informationen über Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten beinhalten – schon lange Anwendung und werden vom Cyber Resilience Act (CRA) sogar gefordert. Diese Forderung gilt auch für KI-Systeme, jedoch ist die Idee einer SBOM spezifisch für KI-Systeme relativ neu. Erste Ansätze bergen daher die Gefahr, dass sie nicht alle notwendigen Aspekte im Hinblick auf die Transparenz der KI-Lieferkette abdecken.
In diesem Projekt soll das im G7-Rahmen veröffentlichte Konzept "SBOM for AI - Minimum Elements" in die Praxis überführt und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien erarbeitet werden. Die SBOM für KI soll automatisiert erstellt und in einem geeigneten Format ausgegeben werden. Die erarbeitete Umsetzung soll anschließend allen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden, um so einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit von KI-Systemen leisten zu können.
Kennung des Verfahrens: a85a0eaa-b517-4806-bb7e-b648396278cb
Interne Kennung: P1034
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwere Verfehlung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)
Beschreibung: Im Bereich der klassischen Software finden Software Bills of Materials (SBOMs) – also Stücklisten, die Informationen über Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten beinhalten – schon lange Anwendung und werden vom Cyber Resilience Act (CRA) sogar gefordert. Diese Forderung gilt auch für KI-Systeme, jedoch ist die Idee einer SBOM spezifisch für KI-Systeme relativ neu. Erste Ansätze bergen daher die Gefahr, dass sie nicht alle notwendigen Aspekte im Hinblick auf die Transparenz der KI-Lieferkette abdecken.
In diesem Projekt soll das im G7-Rahmen veröffentlichte Konzept "SBOM for AI - Minimum Elements" in die Praxis überführt und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien erarbeitet werden. Die SBOM für KI soll automatisiert erstellt und in einem geeigneten Format ausgegeben werden. Die erarbeitete Umsetzung soll anschließend allen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden, um so einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit von KI-Systemen leisten zu können.
Interne Kennung: P1034
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Arbeitspakete 8 bis 13 sind optionale Leistungen. Je nachdem, ob die Kriterienliste in ein bestehendes SBOM-Format integriert werden kann oder ob ein neues SBOM-Format entwickelt werden muss, werden entweder entsprechend die Arbeitspakete 8 und 9 ODER Arbeitspaket 10 durchgeführt. Alle optionalen Arbeitspakte müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch abhängig von den Ergebnissen von AP 3, 5 und 7 entweder auf die Beauftragung der Arbeitspakete 8 und 9 oder des Arbeitspakets 10.
Sollte sich herausstellen, dass sich der Arbeitsaufwand in Arbeitspaket 10 und die zur Verfügung stehenden personellen, zeitlichen und monetären Ressourcen nicht in Einklang bringen lassen, muss das Projekt an dieser Stelle abgebrochen werden. Im Falle eines Projektabbruchs sind die optionalen Arbeitspakete 11 bis 13 nicht mehr abzuleisten und werden dementsprechend auch nicht vergütet. Arbeitspaket 14 bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
3. Referenzen
4. Referenzen
5. Technische Ausrüstung
6. Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=886627
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886627
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/09/202614:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 28/09/202614:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Identifikationsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bsi.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t0222894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 69df1816-336f-4fdd-9e17-33cda2d59233- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/202612:45
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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