1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)Beschreibung: Im Bereich der klassischen Software finden Software Bills of Materials (SBOMs) – also Stücklisten, die Informationen über Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten beinhalten – schon lange Anwendung und werden vom Cyber Resilience Act (CRA) sogar gefordert. Diese Forderung gilt auch für KI-Systeme, jedoch ist die Idee einer SBOM spezifisch für KI-Systeme relativ neu. Erste Ansätze bergen daher die Gefahr, dass sie nicht alle notwendigen Aspekte im Hinblick auf die Transparenz der KI-Lieferkette abdecken.
In diesem Projekt soll das im G7-Rahmen veröffentlichte Konzept "SBOM for AI - Minimum Elements" in die Praxis überführt und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien erarbeitet werden. Die SBOM für KI soll automatisiert erstellt und in einem geeigneten Format ausgegeben werden. Die erarbeitete Umsetzung soll anschließend allen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden, um so einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit von KI-Systemen leisten zu können.Kennung des Verfahrens: a85a0eaa-b517-4806-bb7e-b648396278cbInterne Kennung: P1034Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungSchwere Verfehlung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)Beschreibung: Im Bereich der klassischen Software finden Software Bills of Materials (SBOMs) – also Stücklisten, die Informationen über Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten beinhalten – schon lange Anwendung und werden vom Cyber Resilience Act (CRA) sogar gefordert. Diese Forderung gilt auch für KI-Systeme, jedoch ist die Idee einer SBOM spezifisch für KI-Systeme relativ neu. Erste Ansätze bergen daher die Gefahr, dass sie nicht alle notwendigen Aspekte im Hinblick auf die Transparenz der KI-Lieferkette abdecken.
In diesem Projekt soll das im G7-Rahmen veröffentlichte Konzept "SBOM for AI - Minimum Elements" in die Praxis überführt und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien erarbeitet werden. Die SBOM für KI soll automatisiert erstellt und in einem geeigneten Format ausgegeben werden. Die erarbeitete Umsetzung soll anschließend allen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden, um so einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit von KI-Systemen leisten zu können.Interne Kennung: P10345.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungOptionen:Beschreibung der Optionen: Die Arbeitspakete 8 bis 13 sind optionale Leistungen. Je nachdem, ob die Kriterienliste in ein bestehendes SBOM-Format integriert werden kann oder ob ein neues SBOM-Format entwickelt werden muss, werden entweder entsprechend die Arbeitspakete 8 und 9 ODER Arbeitspaket 10 durchgeführt. Alle optionalen Arbeitspakte müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch abhängig von den Ergebnissen von AP 3, 5 und 7 entweder auf die Beauftragung der Arbeitspakete 8 und 9 oder des Arbeitspakets 10.
Sollte sich herausstellen, dass sich der Arbeitsaufwand in Arbeitspaket 10 und die zur Verfügung stehenden personellen, zeitlichen und monetären Ressourcen nicht in Einklang bringen lassen, muss das Projekt an dieser Stelle abgebrochen werden. Im Falle eines Projektabbruchs sind die optionalen Arbeitspakete 11 bis 13 nicht mehr abzuleisten und werden dementsprechend auch nicht vergütet. Arbeitspaket 14 bleibt von dieser Regelung unberührt.5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 18Monat5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
3. Referenzen
4. Referenzen
5. Technische Ausrüstung
6. Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBeschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der LeistungsbeschreibungKriterium:Art: PreisBeschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8866275.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886627Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 28/09/202614:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 28/09/202614:01Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikIdentifikationsnummer: 991-07335-68Postanschrift: Postfach 200363Ort: BonnPostleitzahl: 53133NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bsi.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bsi.bund.deRollen dieser Organisation:Beschaffer8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t0222894990Postanschrift: Villemombler Str. 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: info@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 94990Fax: +49 228 9499400Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 69df1816-336f-4fdd-9e17-33cda2d59233- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/202612:45Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch