Ausschreibungsdetails
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. Neben den in dem Bewertungsraster Eignung angegebenen Eignungskriterien sind ebenfalls Eigenerklärungen und Nachweise zu den Punkten 9.1 und 9.4 der Bewerbungsbedingungen einzureichen. Hierfür ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 5.1.11 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 23.09.2026, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format mit einer Dateigröße von maximal 12 MB) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin kann zum Ausschluss führen.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
- Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
- „Eigenerklärung SanktionsVO“. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbo-tes in Vergabeverfahren für Bewerber/Bewerberinnen mit (unmittelbarem oder mittel-barem) Russlandbezug ist mit dem Angebot von jedem Bewerber/jeder Bewerberin eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht. Die mit den Vergabeun-terlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung SanktionsVO“ ist hierfür zu nutzen.
Bereitschaftserklärung zum Vergabeverfahren
- Bestätigung, dass der Teilnahmeantrag, das Angebot, eine etwaige Präsentation und Verhandlungen in deutscher Sprache erfolgen
- Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt
- Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
- Zusicherung, dass es bei Zuschlag feste, erreichbare Ansprechpersonen für fachliche Abstimmungen und regelmäßigen Austausch gibt und dass diese Personen kontinuierlich zur Verfügung stehen und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
- Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden
- Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird.
- Bereitschaft zu deutschlandweiten Dienstreisen
- Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich beruflicher Wiedereinstieg, substantielle Erwerbstätigkeit/ wirt-schaftliche Eigenständigkeit insbesondere von Frauen geschlechtergerechte Gestaltung der digitalen Lebens- und Arbeitswelt, partnerschaftliche/gleichberechtigte Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit, Steuerrechts-Kommunikation, wissenschaftliche Datenaufbereitung und Online-Redaktion.
- Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in den Grundzügen der Arbeitsmarktpolitik
- Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich „Aufbau und Pflege von Netzwerken; Kompetenz zur Einbin-dung von Einrichtungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik“
- Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten im Projektmanagement, in der Steuerung von Projekten, Begleitung von Steuerungskreisen oder ähnlichen Gremien und in der Umsetzung und inhaltlichen Steue-rung von Programmen
- Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellen von Social-Media Kommunikationskonzepten und -materialien, redaktionelle Arbeit und Pflege von Websites mithilfe Contentent-Management-Systemen, strategische und inhalt-liche Weiterentwicklung von Websites, Planung und Durchführung von Messen und Ver-anstaltungen
- Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesbehörden
- Bereitschaft sich mit den Besonderheiten der Bundesregierung bekannt zu machen
Es ist noch kein Konzept und kein Kostenplan vorzulegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag oder späteren Angebot Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob er deren Nachforderung im Rahmen der § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Anschrift Vergabekammer:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
vk@bundeskartellamt.bund.de
Einlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Anschrift Vergabekammer:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
vk@bundeskartellamt.bund.de
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