Ausschreibungsdetails
2. Der Prüfung, ob ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Auschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Zuschlagslimitierung
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, sich auf jedes der ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag nur auf bis zu 3 Mengenlose erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Mengenlose
Los 1: ITZ Bund (Individuelle Fachverfahren auf SAP-Basis von Behörden der Ressorts BMF und BMV), 34.000.000,00 €
Los 2: ITZ Bund (Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für Behörden der Ressorts BMV und BMWSB), 34.000.000,00€
Los 3: ITZ Bund (Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für BMDS und Ressortbehörden inklusive ITZBund), 34.000.000,00 €
Los 4: ITZ Bund (Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für Behörden außerhalb der Ressorts BMDS, BMF, BMV und BMWSB), 34.000.000,00 €
Los 5: Unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorgane, 25.000.000,00 €
Los 6: Behörden der mittelbare Bundesverwaltung des Ressorts BMF, 17.000.000,00 €
Los 7: Behörden der mittelbare Bundesverwaltung außerhalb des Ressorts BMF, 9.000.000,00 €
Los 8: Zuwendungsempfänger, 13.000.000,00 €
Die Zuschlagslimitierung dienst der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu drei der Lose zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument "Angebotsformular" unter "ANMERKUNGEN DES BIETERS ZUM ANGEBOT" Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlags an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z.B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus:
Priorität 1 = Los 1
Priorität 2 = Los 2
Priorität 3 = Los 3
Priorität 4 = Los 4
Priorität 5 = Los 5
Priorität 6 = Los 6
Priorität 7 = Los 7
Priorität 8 = Los 8
Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt zuerst in Los 1, dann in Los 2 und endet in Los 8. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Sollte ein Bieter für mehr als drei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welche Lose der Zuschlag erteilt werden kann.
Liegen für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für diese bedinungsgemäß eingereichten Angebote in dem betroffenen Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in drei prioritären Losen bereits den Zuschlag erhält.
Los1:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 1;
Bedarfsträger: ITZBund - individuelle Fachverfahren auf SAP-Basis von Behörden der Ressorts BMF und BMV
Los 2:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 2;
Bedarfsträger: ITZBund - Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für Behörden der Ressorts BMV und BMWSB
Los 3:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 3;
Bedarfsträger: ITZBund - Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für BMDS und Ressortbehörden inklusive ITZBund
Los 4:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 4;
Bedarfsträger: ITZBund - Basis- und Querschnitts-IT auf SAP-Basis für Behörden außerhalb der Ressorts BMDS, BMF, BMV und BMWSB
Los 5:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 5;
Bedarfsträger: Unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorgane
Los 6:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 6;
Bedarfsträger: Behörden der Mittelbaren Bundesverwaltung des Ressorts BMF
Los 7:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 7;
Bedarfsträger: Behörden der Mittelbaren Bundesverwaltung außerhalb des Ressorts BMF
Los 8:
ZIB 14.10 - 9914/26/VV : 8;
Bedarfsträger: Zuwendungsempfänger
Für die unter diesem Los (Los 2) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 34.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
- ITZBund
2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
• Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Betrifft nur Los 1, 2, 3 und 4:
Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 4.250.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Betrifft nur Los 5:
Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 3.125.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Betrifft nur Los 6:
Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 2.125.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Betrifft nur Los 7:
Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 1.125.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Betrifft nur Los 8:
Inhalt mindestens einer Referenz muss sein, dass der Bieter in Summe Dienstleistungen im Wert von 1.650.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Bei den Referenzprojekten handelt es sich um Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA, bei denen die vier folgenden Beratungsfelder abgedeckt werden:
1. Strategische Beratung zum SAP-Einsatz
2. Projektbegleitender Beratungsservice im SAP-Umfeld
3. Klassische SAP-Einführung / Migration
4. Begleitung / Betreuung von produktiven SAP-Umgebungen
Die Beratungsfelder müssen in Summe durch die Referenzen abgedeckt werden, nicht je Referenz.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular
sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Die geforderte durchschnittliche Anzahl Mindestanzahl pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 2: 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 3: 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 4: 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 5: 30 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 6: 25 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 7: 15 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 8: 22 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten mindestens der Summe der geforderten Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten je angebotenem Los entspricht. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld "Anmerkungen des Bieters zum Angebot" eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 8.500.000,00 €
Los 2: 8.500.000,00 €
Los 3: 8.500.000,00 €
Los 4: 8.500.000,00 €
Los 5: 6.250.000,00 €
Los 6: 4.250.000,00 €
Los 7: 2.250.000,00 €
Los 8: 3.250.000,00 €
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je angebotenem Los erfüllt ist.
Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z.B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preisdynamik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisvergleich), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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