1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRArt des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf LandesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: 21 x Hämodialyse-GeräteBeschreibung: Die Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin, bietet das gesamte Spektrum eines universitären Maximalversorgers mit modernsten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie zahlreiche Spezialsprechstunden in den Bereichen Nephrologie/Hypertensiologie, Rheumatologie, Diabetologie/Endokrinologie und Transplantationsmedizin. Ein Schwerpunkt des Arbeitsbereiches Nephrologie ist die Akutversorgung unserer Patienten mit terminalem Nierenversagen. In unserer Akut-Dialyseabteilung erfolgen jährlich ca. 5.000 Nierenersatzverfahren, wobei alle Dialysemodalitäten wie Hämodialyse, Online-Hämodiafiltration und Peritonealdialyse zur Verfügung stehen.
Dieses offene Vergabeverfahren beabsichtigt die Modernisierung des Geräteparks an Hämodialyse-Systemen in der Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin. Die derzeit zum Einsatz kommenden Gerätschaften überschreiten ein Gerätealter von mindestens zehn Jahren und wurden seitens des Fachbereichs Medizintechnik als dringend austauschwürdig eingestuft. Beabsichtigt ist die Beschaffung von mindestens 21 Geräten; unter Berücksichtigung der auftraggeberseitigen Haushaltslage und der auftragnehmerseitigen Preispolitik, kann der Auftrag auf maximal 24 Geräte erweitert werden.
Gefordert werden (perspektivisch vernetzbare) Systeme zur Durchführung von Hämodialysen, Online Hämofiltrationen, Online Hämodiafiltrationen, ISO-Ultrafiltrationen, Doppelnadel-Hämodialysen, Einnadel-Dialysen, Bicarbonat-Citratdialysen und Acetatdialysen. Auf Grund des derzeitigen Stand-Alone-Nutzungskonzeptes ist eine Einbindung der Geräte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erforderlich. Die Klinik für Innere Medizin II wird in nach Abschluss der baulichen Ertüchtigung in das neue Funktionsgebäude 12/13 übersiedeln. Im Rahmen dieses Umzugs ist eine Einbindung der angebotenen Gerätesysteme vorgesehen; die zu vergebenden Geräte sollen technisch auf eine solche perspektivische Vernetzung vorbereitet sein.
Da der Einsatz der Systeme den Einsatz von Verbrauchsmaterialien bedingt, sind diese ebenfalls Bestandteil der monetären Angebotswertung. Zur umfassenden Betrachtung der Lebenszykluskosten, ist die Ermittlung der Kosten einer komplikationsfreien Hämodialyse pro Patient Bestandteil dieser Vergabe. Zur Gewährleistung einer langfristigen Versorgungssicherheit, wird mit Zuschlagserteilung eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
Weiterhin werden im Leistungsverzeichnis die Kosten für etwaige Serviceleistungen abgefragt und bewertet. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Nachgang dieses Verfahrens einen separaten Servicevertrag abzuschließen. Eine Verpflichtung dazu besteht auftraggeberseitig jedoch nicht.Kennung des Verfahrens: 377203bf-5281-49d0-b457-8d8b5f98d1f1Interne Kennung: HAL_UK_2026_20Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33181000Ausrüstung für NierendialyseZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 33181520Verbrauchsmaterial für Nierendialyse2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Universitätsklinikum Halle (Saale)
Klinik für Innere Medizin II
Bettenhaus 2, Ebene 4
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung)
4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
8. [X] Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand, Mindestanforderungen der Referenzen:
a. Einrichtung/Auftraggeber/Anschrift
b. Zeitraum der Leistungserbringung
c. Ansprechpartner
d. Telefonnummer
e. Beschreibung der Leistungserbringung
9. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“,
„Lieferung/Installation/Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“ und „IT“
10. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
11. [X] vollständig ausgefüllter und unterschriebener Rahmenvereinbarung
12. [X] vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5
13. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
14. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung der angebotenen Systeme (Kopie)
15. [X] vollständige technische Datenblätter/Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
16. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform)
17. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform)
18. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
19. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
20. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform)
21. [X] Nachweis zur Erfüllung aller Anforderungen der geltenden europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie die einschlägigen DIN-EN- und IEC-Normen
22. [X] Nachweis über Art des Schutzes gegen Stromschlag
23. [X] Nachweis über Grad des Schutzes gegen Stromschlag
24. [X] Nachweis über Schutzgrad gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten
25. [X] Anlage Energieverbrauch
26. [X] Anlage Wasserverbrauch
27. [X] Übersicht zugelassener Desinfektionsmittel
28. [X] Eignungsnachweis zur Online-Hämodiafiltration
29. [X] Aufbereitungsanleitung
30. [0] bei Bedarf: Hinweis, dass Desinfektionsmittel nicht zur Aufbereitung geeignet sind
31. [X] herstellerspezifische Übersicht aller zugelassenen Desinfektionsmitte
32. [0] Nachweis über zertifiziertes Energiemanagement nach DE EN ISO 50001
33. [0] Nachweis, dass die angebotenen Geräte die Möglichkeit einer BAFA-Förderung anbieten
34. [0] MitwirkungspflichtenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: 21 x Hämodialyse-GeräteBeschreibung: Die Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin, bietet das gesamte Spektrum eines universitären Maximalversorgers mit modernsten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie zahlreiche Spezialsprechstunden in den Bereichen Nephrologie/Hypertensiologie, Rheumatologie, Diabetologie/Endokrinologie und Transplantationsmedizin. Ein Schwerpunkt des Arbeitsbereiches Nephrologie ist die Akutversorgung unserer Patienten mit terminalem Nierenversagen. In unserer Akut-Dialyseabteilung erfolgen jährlich ca. 5.000 Nierenersatzverfahren, wobei alle Dialysemodalitäten wie Hämodialyse, Online-Hämodiafiltration und Peritonealdialyse zur Verfügung stehen.
Dieses offene Vergabeverfahren beabsichtigt die Modernisierung des Geräteparks an Hämodialyse-Systemen in der Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin. Die derzeit zum Einsatz kommenden Gerätschaften überschreiten ein Gerätealter von mindestens zehn Jahren und wurden seitens des Fachbereichs Medizintechnik als dringend austauschwürdig eingestuft. Beabsichtigt ist die Beschaffung von mindestens 21 Geräten; unter Berücksichtigung der auftraggeberseitigen Haushaltslage und der auftragnehmerseitigen Preispolitik, kann der Auftrag auf maximal 24 Geräte erweitert werden.
Gefordert werden (perspektivisch vernetzbare) Systeme zur Durchführung von Hämodialysen, Online Hämofiltrationen, Online Hämodiafiltrationen, ISO-Ultrafiltrationen, Doppelnadel-Hämodialysen, Einnadel-Dialysen, Bicarbonat-Citratdialysen und Acetatdialysen. Auf Grund des derzeitigen Stand-Alone-Nutzungskonzeptes ist eine Einbindung der Geräte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erforderlich. Die Klinik für Innere Medizin II wird in nach Abschluss der baulichen Ertüchtigung in das neue Funktionsgebäude 12/13 übersiedeln. Im Rahmen dieses Umzugs ist eine Einbindung der angebotenen Gerätesysteme vorgesehen; die zu vergebenden Geräte sollen technisch auf eine solche perspektivische Vernetzung vorbereitet sein.
Da der Einsatz der Systeme den Einsatz von Verbrauchsmaterialien bedingt, sind diese ebenfalls Bestandteil der monetären Angebotswertung. Zur umfassenden Betrachtung der Lebenszykluskosten, ist die Ermittlung der Kosten einer komplikationsfreien Hämodialyse pro Patient Bestandteil dieser Vergabe. Zur Gewährleistung einer langfristigen Versorgungssicherheit, wird mit Zuschlagserteilung eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
Weiterhin werden im Leistungsverzeichnis die Kosten für etwaige Serviceleistungen abgefragt und bewertet. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Nachgang dieses Verfahrens einen separaten Servicevertrag abzuschließen. Eine Verpflichtung dazu besteht auftraggeberseitig jedoch nicht.Interne Kennung: HAL_UK_2026_205.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33181000Ausrüstung für NierendialyseZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 33181520Verbrauchsmaterial für NierendialyseOptionen:Beschreibung der Optionen: Optionale Bestandteile sind weitere Standard-Hämodialyse-Geräte (gem. LV Punkt 3), Verbrauchsmaterialien für Hämodialyse-Gerät mit erweitertem Funktionsumfang sowie sonstige Verbrauchsmaterialien, Kleinstkomponenten, Reparaturmaterial5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Universitätsklinikum Halle (Saale)
Klinik für Innere Medizin II
Bettenhaus 2, Ebene 4
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 48Monat5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
[X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textfrm)
[X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
[X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung)
[X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
[0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
[0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
[0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
[X] Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand, Mindestanforderungen der Referenzen:
a. Einrichtung/Auftraggeber/Anschrift
b. Zeitraum der Leistungserbringung
c. Ansprechpartner
d. Telefonnummer
e. Beschreibung der Leistungserbringung
[X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“,
„Lieferung/Installation/Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“ und „IT“
[X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
[X] vollständig ausgefüllter und unterschriebener Rahmenvereinbarung
[X] vollständig ausgefüllte und unterschriebene Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5
[X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
[X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung der angebotenen Systeme (Kopie)
[X] vollständige technische Datenblätter/Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
[X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform)
[X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform)
[X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform)
[X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
[X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform)
[X] Nachweis zur Erfüllung aller Anforderungen der geltenden europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie die einschlägigen DIN-EN- und IEC-Normen
[X] Nachweis über Art des Schutzes gegen Stromschlag
[X] Nachweis über Grad des Schutzes gegen Stromschlag
[X] Nachweis über Schutzgrad gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten
[X] Anlage Energieverbrauch
[X] Anlage Wasserverbrauch
[X] Übersicht zugelassener Desinfektionsmittel
[X] Eignungsnachweis zur Online-Hämodiafiltration
[X] Aufbereitungsanleitung
[0] bei Bedarf: Hinweis, dass Desinfektionsmittel nicht zur Aufbereitung geeignet sind
[X] herstellerspezifische Übersicht aller zugelassenen Desinfektionsmitte
[0] Nachweis über zertifiziertes Energiemanagement nach DE EN ISO 50001
[0] Nachweis, dass die angebotenen Geräte die Möglichkeit einer BAFA-Förderung anbieten
[0] Mitwirkungspflichten5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/
Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der
zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder
Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung
der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter
als 6 Monate) (in einfacher Kopie)Kriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Erfüllt, wenn der Bieter im Tabellenblatt "Referenzen" mindestens 2 vergleichbare Aufträge (Lieferung von mindestens 10 Dialysegeräten innerhalb eines Auftrages) innerhalb der letzten 3 Jahre angegeben hat. Mindestanforderungen der Referenzen:
a. Einrichtung/Auftraggeber/Anschrift
b. Zeitraum der Leistungserbringung
c. Ansprechpartner
d. Telefonnummer
e. Beschreibung der Leistungserbringung5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: AngebotspreisBeschreibung: Der Preis fließt zu 25 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 25 Punkte. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend.
Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*25Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Preis VerbrauchsmaterialienBeschreibung: Der Preis für Verbrauchsmaterialien fließt zu 15 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 15 Punkte. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend.
Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*15Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: SystemspezifikationBeschreibung: "Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Systemspezifikation"" erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 25% in die Gesamtwertung ein.
Es können maximal 55 Punkte (max. gewichtete Punkte: 25) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden.
Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet:
Erreichte Punkte(Bieter)*25/55"Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: ServiceleistungenBeschreibung: "Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Service"" erfolgt anhand der nachfolgend darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 15% in die Gesamtwertung ein.
Es können maximal 95 Punkte (max. gewichtete Punkte: 15) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden.
Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahls des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Service' wird folgende Formel angewendet:
Erreichte Punkte(Bieter)*15/95"Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: EnergieeffizienzBeschreibung: "Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Energieeffizienz"" erfolgt anhand der nachfolgend darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein.
Es können maximal 95 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden.
Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahls des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Energieeffizienz' wird folgende Formel angewendet:
Erreichte Punkte(Bieter)*20/95"5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8848485.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884848Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 22/09/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöROrganisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRIdentifikationsnummer: USt-ID.DE811574983Abteilung: Kaufmännische DirektionOrt: Halle (Saale)Postleitzahl: 06120NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandKontaktstelle: Geschäftsbereich I - VergabestelleE-Mail: vergabe@uk-halle.deTelefon: +49 345 557 1841Fax: +49 345 557 905020Internet-Adresse: https://www.umh.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Identifikationsnummer: t:03455141536Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.deTelefon: +49 345 5141529Fax: +49 345 5141115Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b741521-f0c3-43b6-aa09-008ab063e499- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/202608:33Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch