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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“

Next Steps

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23.08.2026 (preliminary)

21.09.2026 11:00

209229_69 421/00052

1

Procedure

Umweltbundesamt

23.08.2026 00:00

My e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“
Beschreibung: Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht.
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Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle.
.
Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht.
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Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028.
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Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht.
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Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen.
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Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: c4e07cc1-294c-44ec-b965-6cc954a6e62c
Interne Kennung: 209229_69 421/00052
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90700000Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72316000Datenanalyse
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG;
die Leistung wird vorrangig am Sitz des AN erbracht.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Insolvenz: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein nationale Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
- Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Aktualisierung des „Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD)“ und der Datenbank „Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)“
Beschreibung: Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt (TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe „Verkehr“ und verschiedenen weiteren nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht.
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Zur Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich („Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“) zugeordnet sind, wurde mit dem Modell „TREMOD-MM“ eine integrierte Datenbank entwickelt, welches ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle.
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Die beiden Modelle für die Bereiche „Verkehr“ (TREMOD) und „Off-/Non-Road“ (TREMOD-MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht.
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Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden („Emissionsdaten nach KSG“). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre 2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1) sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ("Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung", UNE-CE/CLRTAP) und National Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027 und 2028.
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Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls erhöht.
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Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen.
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Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: 209229_69 421/00052
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90700000Dienstleistungen im Umweltschutz
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90711300Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG;
die Leistung wird vorrangig am Sitz des AN erbracht.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen.
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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zuverlässigkeit und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Qualifikation der*des Anbietenden und ggf. von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklä-rungen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte/Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten zu folgenden Themenfeldern:
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- Emissionsmodellierung im Verkehr, insb. für den Straßenverkehr und mindestens zwei der vier Bereiche (Flugverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, mobile Maschinen und Geräte)
- Detaillierte Kenntnisse über Verkehrs- und Energiestatistiken in Deutschland und deren Auswertung
- Regularien der internationalen Berichterstattung für Klimagase
- Erfahrungen bei der Bewertung und Bestimmung der Emissionen aus der Kraftstoffbereitstellung, speziell von Biokraftstoffen
- Detaillierte Kenntnisse über Verbrauchs- und Emissionsmodellierung im Verkehr, speziell in Deutschland
- Erfahrungen bei der Bewertung von Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Klimagas- und Luftschadstoffemissionen des Verkehrssektors, speziell in Deutschland
- Erfahrungen in der Pflege komplexer Modelle, vorzugsweise in Python oder ähnli-chen Implementierungen inkl. Dokumentationspflichten und Qualitätssicherung
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Je Themenfeld sind zwei Referenzen mit kurzer Begründung (jeweils nicht älter als fünf Jahre) der*des Auftragnehmenden und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern gefordert. Die einzelnen Referenzen können dabei auch mehrere Themenfelder abdecken. Zudem ist eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Vorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter) beizufügen.
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Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Kurzkonzepte zu den Arbeitspaketen, inhaltliche Auseinandersetzung, Methodisches Vorgehen und Problemlösungsstrategien) ermöglichen.
Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung
erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag).

Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/09/202612:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=884582
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884582
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/09/202611:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 21/09/202613:00
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Identifikationsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b1b0ff5-f6e2-486e-82fd-b7da28de5ab5- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/202610:52
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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