Ausschreibungsdetails
Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Herstellung einer temporären Lärmschutzwand und temporären Rückverankerung der Bestandsspundwand.
2. Räumungsbohrungen bei den verbliebenen Fundamenten und Bestandsgründungen und Abbruch der Kellergeschosse
3. Herstellung neuer Uferwände im Brückenbereich, zur Gewährleistung der Standsicherheit der Ufer und um das zukünftige Bauwerk gegen Schiffsanprall zu schützen
4. Herstellung der Gründung der zukünftigen Brückenwiderlager und Türme
5. Herstellung der Brückentürme
6. Herstellung des Betriebsgebäudes
7. Herstellung des Brückenüberbaues
8. Herstellung der Brückenantriebe
9. Herstellung der Technischen Ausrüstung
10. Herstellung des Leitungsdükers
11. Wiederherstellung der Verkehrsflächen im Baubereich
Konzept der zu vergebenden Leistungen:
- Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 12, Ziffer 12.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j)
- Bauoberleitung für Verkehrsanlagen nach Teil3, Abschnitt 4, § 47 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 13, Ziffer 13.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j)
- Nachtragsprüfung als besondere Leistung der Bauoberleitung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, § 55 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 15, Ziffer 15.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p), für alle Anlagengruppen (ohne AG 2)
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Abschnitt 1, §34 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p)
- Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen ausgearbeiteten Ausführungsplanung und/oder der Werk- und Montageplanung als besondere Leistung der Bauoberleitung und der Objektüberwachung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand
- Leistungserbringung erfolgt nach aktuellem Stand über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Mit Abschluss dieses Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das vollständige Vertragskonzept sowie die Leistungsbeschreibung werden mit den Vergabeunterlagen in der zweiten Stufe bereitgestellt.
unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden.
* Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen
werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die
Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
* Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Herstellung einer temporären Lärmschutzwand und temporären Rückverankerung der Bestandsspundwand.
2. Räumungsbohrungen bei den verbliebenen Fundamenten und Bestandsgründungen und Abbruch der Kellergeschosse
3. Herstellung neuer Uferwände im Brückenbereich, zur Gewährleistung der Standsicherheit der Ufer und um das zukünftige Bauwerk gegen Schiffsanprall zu schützen
4. Herstellung der Gründung der zukünftigen Brückenwiderlager und Türme
5. Herstellung der Brückentürme
6. Herstellung des Betriebsgebäudes
7. Herstellung des Brückenüberbaues
8. Herstellung der Brückenantriebe
9. Herstellung der Technischen Ausrüstung
10. Herstellung des Leitungsdükers
11. Wiederherstellung der Verkehrsflächen im Baubereich
Konzept der zu vergebenden Leistungen:
- Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 12, Ziffer 12.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j)
- Bauoberleitung für Verkehrsanlagen nach Teil3, Abschnitt 4, § 47 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 13, Ziffer 13.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j)
- Nachtragsprüfung als besondere Leistung der Bauoberleitung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, § 55 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 15, Ziffer 15.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p), für alle Anlagengruppen (ohne AG 2)
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Abschnitt 1, §34 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p)
- Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen ausgearbeiteten Ausführungsplanung und/oder der Werk- und Montageplanung als besondere Leistung der Bauoberleitung und der Objektüberwachung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand
- Leistungserbringung erfolgt nach aktuellem Stand über einen Zeitraum von 36 Monaten.
Mit Abschluss dieses Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das vollständige Vertragskonzept sowie die Leistungsbeschreibung werden mit den Vergabeunterlagen in der zweiten Stufe bereitgestellt.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen- und mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied oder für die Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Mindestumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich Bauoberleitung nach §43 HOAI Leistungsphase 8 und Objektüberwachung Technische Ausrüstung für Anlagengruppen 1 – 8 nach § 55 HOAI Leistungsphase 8; der Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr muss mindestens 400.000 € betragen.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
---Referenzen Bauoberleitung Ingenieurbauwerke---
Für die Bewertung dieses Kriteriums hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen vorzulegen; die Mindestanforderungen sind unter "1 Punkt" beschrieben.
Wichtung: 50
Wertungspunkte = erreichte Punktzahl multipliziert mit Wichtung
Maximal mögliche Wertungspunkte = 5 multipliziert mit 50 = 250
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann eine der folgenden Punktzahlen erreichen:
5 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1 und 2:
- bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
4 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
Referenzprojekt 2:
- bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
3 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1 und 2:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
2 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1:
- bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- und Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
Referenzprojekt 2:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
1 Punkt (=Mindestanforderungen):
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Leistung „Bauoberleitung Ingenieurbauwerke“ der Maßnahme „Ersatzneubau Cäcilienbrücke“ hat
- in den letzten 10 Jahren (2016 ff.)
- die Bauoberleitung nach §43 HOAI Leistungsphase 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI (oder vergleichbar)
für mindestens zwei Baumaßnahmen begonnen, welche inzwischen baulich abgenommen wurden und mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- oder Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
0 Punkte (= Ausschluss):
Mindestanforderungen nicht erfüllt. Der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
---Referenzen Objektüberwachung Technische Ausrüstung---
Für die Bewertung dieses Kriteriums hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen vorzulegen; die Mindestanforderungen sind unter "1 Punkt" beschrieben.
Es werden Referenzen zu den Anlagengruppen 4, 5 und 8 (oder vergleichbar) gefordert. Die vorgenannten Anlagengruppen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden, sondern können durch Vorlage mehrere Einzelreferenzen erbracht werden.
Aus den jeweils erreichten Punkten der Anlagengruppen 4, 5 und 8 wird ein Mittelwert gebildet, welcher mit der Wichtung multipliziert wird. Die Mittelwertbildung erfolgt auf 3 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Wichtung: 50
Wertungspunkte = Mittelwert erreichte Punktzahl Anlagengruppe 4, 5 und 8 multipliziert mit Wichtung
Maximal mögliche Wertungspunkte = 5 multipliziert mit 50 = 250
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann für die Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils eine der folgenden Punktzahlen erreichen:
5 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1 und 2:
- bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
4 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
Referenzprojekt 2:
- bewegliches Brückenbauwerk als Hubbrücke
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
3 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1 und 2:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
2 Punkte:
Die Mindestanforderungen (= siehe 1 Punkt) werden erfüllt, jedoch für mindestens zwei Baumaßnahmen, welche mindestens alle folgenden jeweiligen Anforderungen erfüllt:
Referenzprojekt 1:
- bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- und Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
Referenzprojekt 2:
- bewegliches Brückenbauwerk
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit einer Spannweite >= 30 m
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
1 Punkt (=Mindestanforderungen):
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Leistung „Bauoberleitung Ingenieurbauwerke“ der Maßnahme „Ersatzneubau Cäcilienbrücke“ hat
- in den letzten 10 Jahren (2016 ff.)
- die Objektüberwachung Technische Ausrüstung für die jeweiligen Anlagengruppen 4, 5 und 8 nach § 55 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI (oder vergleichbar)
für mindestens zwei Baumaßnahmen begonnen, welche inzwischen baulich abgenommen wurden und mindestens alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- bewegliches Ingenieurbauwerk (Schiffs- oder Bootsschleuse, Schiffshebewerk, Wehr, bewegliche Brücke)
- in Stahl- und/oder Massivbauweise
- mit elektromechanisch, hydraulisch oder elektrohydraulischem Antriebssystem
- mit Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 10.000.000 €
0 Punkte (= Ausschluss):
Mindestanforderungen nicht erfüllt. Der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügt in den letzten 3 Jahren (2023 ff) jährlich über mindestens
- sechs Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung
- im Bereich Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI (oder vergleichbar)
und
- sechs Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung
- im Bereich Objektüberwachung Technische Ausrüstung für Anlagengruppen 1 – 8 nach § 55 HOAI (oder vergleichbar), Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI (oder vergleichbar).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; der Teilnahmeantrag wird abgelehnt.
– Vergabekammer des Bundes –
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
– Vergabekammer des Bundes –
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