Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit
dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die
Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der
jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Auswärtiges Amt
Berufgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesarchiv
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespolizei
Bundesrechnungshof
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Deutsche Bundesbank
Deutscher Bundestag
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Erdölbevorratungsverband
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Gematik GmbH
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH
Helmholtzzentrum für Ozeanforschung in Kiel
Informationstechnikzentrum Bund
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Max Rubner-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Staatsbibliothek zu Berlin
Statistisches Bundesamt
Umweltbundesamt
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen abgebildet:
Los 1: 9943/25/VV : 1 : GitLab Lizenzen und Paid Addons (ITZ Bund; Ressort BMI, BMEL und BMG)
Los 2: 9943/25/VV : 2 : GitLab Lizenzen und Paid Addons (restliche Bundesverwaltung)
Los 3: 9943/25/VV : 3 : IT-Dienstleistungen im Kontext GitLab
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen vergebenen Kriterien ermittelt.
Es werden die folgenden Anforderungen an die Referenzen in Bezug auf Inhalt und Umfang gestellt:
● Zwei (2) Referenzen, welche Leistungen zu produktbezogenen Dienstleistungen, wie z. B. Beratung und Unterstützung im Rahmen der Einführung und des Betriebs von GitLab beinhalten. Die Referenzen müssen einen Umfang von jeweils mindestens 20 Personentagen (PT) umfassen.
● Eine (1) Referenz, die Leistungen im Bereich Schulungen (vor Ort oder Online) für z. B. die Themen Einführung und Grundlagen, Arbeiten mit GitLab, DevOps- und CI/CD-Funktionen und Automatisierung im Zusammenhang mit GitLab beinhaltet. Die Referenz muss insgesamt einen Gesamtumfang von mindestens 20 Personentagen (PT) umfassen. Der geforderte Leistungsumfang kann durch ein einzelnes Referenzprojekt oder kumuliert durch mehrere Referenzprojekte bzw. Schulungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Umfang des Auftrags in Personentagen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die angegebenen Personentage müssen sich auf den in den inhaltlichen Referenzanforderungen genannten Tätigkeitsbereich beziehen. Maßgeblich ist nicht der Gesamtumfang des Auftrags, sondern der auf die gegenständlichen Leistungen entfallende Leistungsanteil.
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
● Es ist unerheblich, ob es sich bei den Referenzen um Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge handelt. Bei Rahmenvereinbarungen ist nicht der Gesamtumfang der Rahmenvereinbarung, sondern der Umfang des entsprechenden Einzelabruf maßgeblich.
Es steht Ihnen frei, über die geforderte Mindestanzahl hinaus weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze
aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Der addierte Umsatz im Tätigkeitsbereich des Bieters zuzüglich des Umsatzes im
Tätigkeitsbereich von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und / oder eignungsverleihendem
Unternehmen muss jeweils kongruent für die letzten 3 Geschäftsjahre angegeben werden, auch wenn Geschäftsjahre von Kalenderjahren zeitlich abweichen sollten.
Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von
Bietergemeinschaften sowie eignungsverleihende Unternehmen jeweils separat ein.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur
Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das
Formular "Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige
Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie
Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie
bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich
das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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