Ausschreibungsdetails
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Ausstellungsagentur (hier vorliegend)
Los 2: Technischer Dienstleister
Kombinationsangebote sind als Nebenangebote zulässig.
Ein Zuschlag auf ein Kombinationsangebot kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Angebot in beiden Losen (isoliert betrachtet) jeweils das wirtschaftlichste ist.
Bieter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen diese Bedingung in ihrem Angebot (z.B. im Angebotsschreiben oder als separate Anlage) eindeutig und unmissverständlich erklären.
Die folgenden Angebotsvarianten sind weiterhin uneingeschränkt zulässig:
- Angebote ausschließlich für Los 1 oder ausschließlich für Los 2
- Unabhängige (unverknüpfte) Angebote für beide Lose
Wichtiger Hinweis:
Eine solche Losverknüpfung kann bei der Zuschlagserteilung zu Nachteilen für den Bieter führen. Gibt ein Bieter beispielsweise für Los 2 das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält aber in Los 1 keinen Zuschlag (weil dort ein anderer Bieter wirtschaftlicher ist), führt die Bedingung dazu, dass das Angebot für Los 2 zwingend vom Zuschlag ausgeschlossen werden muss.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
● Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Mindestens eine der drei eingereichten Referenzen:
o Nachweis der Gestaltung und Produktion von Foyer bzw. Eingangsbereichen in Museen und ähnlichen Institutionen. Es sollen multifunktionale Nutzung (Nutzung als Eingangs-, Veranstaltungs-, Aufenthaltsbereich), Aufenthaltsqualität und Funktionalität (z. B. durch Sitzgelegenheiten, Gruppensammelstelle) nachgewiesen werden.
Alle drei eingereichten Referenzen:
o Gestaltung und Produktion einer Ausstellung zu politisch-gesellschaftlich relevanten Themen, mit interaktivem Charakter, die Beteiligungsmöglichkeiten von Besuchenden ermöglicht und im Erscheinungsbild barrierearm ist.
o Auftragswert: mind. 300.000, - € (netto)
o Laufzeit der Ausstellung von mindestens drei Monaten
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Die Expertisen können auch durch extern eingebundene Honorarkräfte, die für die Umsetzung des Projektes beauftragt werden, nachgewiesen werden. Die Nennung erfolgt in anonymisierter Form (Benennung mit Mitarbeiter/in 1 usw.).
Es ist möglich, dass eine Person Qualifikationen in den verschiedenen Bereichen abdeckt, jedoch muss jede Fachkraft mindestens eine Anforderung erfüllen. Die drei Fachkräfte müssen kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
● Erfahrungen im Bereich Barrierefreiheit bzw. inklusive Vermittlung in Ausstellungen. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Entwicklung oder Begleitung barrierefreier bzw. inklusiver Ausstellungslösungen, insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit, Orientierung, medialer Vermittlung oder Nutzer/-innenfreundlichkeit.
● Erfahrungen in Ausstellungsdramaturgie, Szenografie oder Ausstellungsdesign. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen. Hierzu zählen insbesondere räumliche Gestaltung, Besucher/-innenführung, Szenografie, grafische Gestaltung sowie die Entwicklung von Vermittlungsformaten.
● Einschlägige Berufserfahrung (mindestens zwei Projekte) in der Projektleitung für Ausstellungsgestaltungen.
Bitte weisen Sie nach, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in Höhe von mindestens:
● 5.000.000,- € für Personen und Sachschäden pro Einzelperson bzw. Einzelfall
● 500.000,- € für Vermögensschäden pro Einzelfall
haftet.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik
Bescheinigung Ortsbegehung
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist zwingend Ihrem Angebot beizufügen.
Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer bis spätestens 10.09.2026 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:
Nachricht über die E-Vergabe Plattform an das Beschaffungsamt des BMI
Die Anzahl der Personen pro Teilnehmer ist dabei auf maximal zwei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Teilnehmer beizufügen:
● Vorname,
● Name,
● Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
● Mobilfunknummer.
Die Ortsbegehung wird voraussichtlich am 17.09.2026 sowie am 05.10.2026 durchgeführt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung fachlicher oder die Form betreffende Fragen zur Ausschreibung vor Ort nicht erfolgt. Diese können in Form einer Bieterfrage nachträglich auf der eVergabe-Plattform gestellt werden, die Antworten werden allen Teilnehmern von der Vergabestelle über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Versionsverlauf
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