Ausschreibungsdetails
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 1 Jahr mit 3 x 1 Jahr optionaler
Verlängerungsmöglichkeit.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der
unmittelbaren Bundesverwaltung.
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesrechnungshof
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Filmförderungsanstalt FFA
Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Max Rubner-Institut
Unfallversicherung Bund und Bahn
Bundesministerium für Gesundheit
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Bundeskartellamt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Kunstverwaltung des Bundes
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundeskanzleramt
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Bundessozialgericht
Auswärtiges Amt
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Bundesamt für Strahlenschutz
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Nationale Anti Doping Agentur
Germany Trade and Invest GmbH
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
BwFuhrparkService GmbH
Paul-Ehrlich-Institut
Deutsches Weininstitut GmbH
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesarchiv
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Naturschutz
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium der Justiz und f. Verbraucherschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Presse und Informationsamt der Bundesregierung
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutsche Bundesbank
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsches Patent- und Markenamt
FMS Wertmanagement AöR
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Rosa Luxemburg Stiftung
Deutscher Bundestag
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
• Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Die durchschnittliche Mindestanzahl pro Geschäftsjahr, mit Bezug zum Leistungsgegenstand, beträgt für
Beschäftigte im Kundensupport (Hotline und E-Mail): 40 Vollzeitäquivalente
Beschäftigte für den vor Ort Einsatz: 60 Vollzeitäquivalente
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Weisen Sie für Ihre Organisation die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, z.B. DIN EN ISO 27000ff oder gleichwertig, nach.
Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen.
Bitte legen Sie zum Nachweis mit Angebotsabgabe die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor.
Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 Telekommunikationsgesetz
Reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine selbsterstellte Eigenerklärung ein aus der hervorgeht, dass Ihr Unternehmen über ein Sicherheitskonzept gemäß § 166 Abs. 1 S. 3 TKG verfügt welches sämtliche sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt.
Im Falle der Eignungsleihe oder einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Unternehmen separat einzureichen.
Das Sicherheitskonzept an sich muss nicht mit eingereicht werden.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen die entsprechende Meldebescheinigung mit einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen.
Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Maximal können 510 Punkte erreicht werden.
Die Preiskennzahl (P) ist identisch mit dem Gesamtpreis im Vordruck "Angebotsformular" inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Die Preiskennzahl wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt.
Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P) wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste.
Die Formel lautet: Z=L/P
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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