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Ausschreibungsdetails

Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung

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14.08.2026 (letzte Änderung am 09.09.2026)

25.09.2026 11:00

210750_93 062/00012

1

Verfahren

Umweltbundesamt

09.09.2026 04:30

Meine e-Vergabe


1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2 Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung
Beschreibung: Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen.
.
Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist.
.
Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 897ca8df-d4ac-4089-8dc2-7f96f9024954
Interne Kennung: 210750_93 062/00012
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71610000 Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71620000 Analysen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90711300 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG;
die Leistung wird vorrangig am Sitz des AN erbracht.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Insolvenz: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein nationale Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
- Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung
Beschreibung: Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen.
.
Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist.
.
Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.
Interne Kennung: 210750_93 062/00012
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71610000 Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71620000 Analysen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90711300 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Auftraggeber besteht die Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate, bis spätestens 20.11.2030.
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG;
die Leistung wird vorrangig am Sitz des AN erbracht.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 20/11/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Für den Auftraggeber besteht die Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate, bis spätestens 20.11.2030.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal entsprechend Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen:
- Projektleitung: Ausgewiesene, mindestens 5-jährige Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik und Erfahrung in der Projektleitung.
- Stellvertretende Projektleitung: Ausgewiesene, mindestens 3-jährige Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik.
- Techniker/in: mindestens 2-jährige Erfahrungen in der Spurenanalytik.
.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung; Beschreibung des für den Auftrag zur Verfügung stehenden Personals und dessen Erfahrungen/ Kenntnisse/ Qualifikationen (anonymisiert ausreichend).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ausgewiesene Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik. Nachzuweisen durch:
- Publikationen der letzten drei Jahre zum Thema „Bestimmung von Umweltschadstoffen“ in „peer reviewed“ Journals (mindestens 2 zu PAKs und CKWs) und
- Auflistung und Kurzbeschreibung bisher durchgeführter Projekte (mindestens 2).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Kompetenzen in der digitalen Berichterstattung von chemischen Umweltdaten über elektronische Importformate. Nachzuweisen durch Auflistung eines einschlägigen Projektes der letzten fünf Jahre.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems, welches den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Abschnitt 8) entspricht. Nachzuweisen durch:
- Kopie der Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001 mit Geltungsbereich der relevanten Labortätigkeiten und Zuordnungstabelle oder
- Kopie der Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder
- unabhängige Drittpartei-Prüfung: Auditbericht + Bestätigung, dass die Mindestanforderungen 8.2–8.9 der ISO 17025 erfüllt sind oder
- anderen gleichwertigen Nachweis (z. B. ISO-9001-ähnliches System + ergänzende laborspezifische Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen)
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen.
Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung
erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.
.
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/09/2026 12:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=882299
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=882299
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/09/2026 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 25/09/2026 13:00
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
8 Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Identifikationsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76  
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 15796cb6-1dca-4631-adaf-47a60febc3d3-02
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d4f8e93-47d3-486b-b845-ba1a341bc95a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 14:31
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

11.08.2026


14.08.2026




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