Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-
Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und
Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil
der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber
und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind ausschließlich in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den
Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer
elektronischen Nachricht übermittelt werden. Der
Teilnahmeantrag muss
vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten,
die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Die Bewerber haben
zu beachten, dass der
Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur
oder Textform(eingescannte Unterschrift)). Im Falle der
Beteiligung als
Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von
allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die
Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das
Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft) vorzulegen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über
die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf.
einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. und im Rahmen des rechtlich zulässigen erneut in
eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt
dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu
verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am
Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen zu den genauen
Leistungsinhalten im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten, soweit rechtlich zulässig. Die Lieferorte sind dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
E. Hinweise:
Der öffentlichte Auftraggeber beabsichtigt, dass folgende
Eckpunkte durch den potentiellen Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und zum Vertragsschluss sichergestellt werden:
-uneingeschränkte Nutzung durch die Bundeswehr (auch im
Konfliktfall)
-Lieferung bzw. Abgabe an NATO-/NATO- gleichgestellte und
EU Staaten als begünstigte Staaten im Kontext der Landesund
Bündnisverteidigung
- Lieferung bzw. Abgabe an begünstigte Staaten sofern diese
sich in einem vom Völkerrecht abgedeckten Konflikt befindet
(bspw. Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta oder der
Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 39 iVm Art 40 und 41 VNCharta).
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis: Im Rahmen der
Aufforderung zum Angebot wird gefordert werden, dass die
Leuchtkörper frei von ITAR- und EAR- Bestimmungen - sein muss.
( MOD9163100) 38mm, PT, Einzelstern, Rot
Vers.-Nr. 1370-995041986
1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2. Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5.Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7.Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a)der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b)eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c)eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8.Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, LS10 Leuchtköper, Fallschirm, Handabfeuerung, (MOD9163100) 38mm, PT, Einzelstern, Rot herstellen und liefern zu können.
2. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
- AQAP 2110
- AQAP 2105
- § 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B.
Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, vorhanden ist.
6. Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7. Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
8. Formlose Eigenerklärung, dass die Firma bereit ist im durch die Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzept zu liefern.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1. Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023 bis 2025) (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 500 000 EUR Netto). Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Angebotsauswertung nach erfolgter Angebotsaufforderung
gelten.
eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den
Bedingungen des § 22 VSVgV nachfordern.
Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen Güteprüfung enthalten
(u.a. AQAP 2110 und 2105).
Die detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen
Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern im
Rahmen der Angebotsaufforderung übermittelt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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