Ausschreibungsdetails
Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. möchte die Verfügbarkeiten und die Resilienz europäischer Startplätze erhöhen. Die Nachfrage nach einem gesicherten Zugang zum Weltraum hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Zur Stärkung der Resilienz ist es wichtig, zusätzliche und alternative Startplätze zum „Centre Spatial Guyanais“ (CSG) in Französisch-Guyana in der Europaischen Union (EU) aufzubauen. Zwar existieren in Europa alternative Startstandorte, etwa der SaxaVord Spaceport und der Andøya Spaceport. Diese befinden sich jedoch zum einen außerhalb der EU und liegen zum anderen in hohen nördlichen Breitengraden. Für die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erwarteten europäischen Startbedarfe ist jedoch ein Zugang zu geostationären Transferbahnen sowie zu den für viele Satellitenkonstellationen besonders relevanten Orbits mit niedriger Inklination von zentraler Bedeutung. Dies setzt Startstandorte in niedrigeren Breitengraden sowie sichere Startkorridore in östlicher Richtung voraus. Voraussetzungen, die auf dem europäischen Festland nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben sind. Eine vielversprechende und zugleich flexible Alternative stellen daher sogenannte Off-Shore-Startplätze dar, bei denen Trägerraketen von maritimen Plattformen, beispielsweise Schiffen, gestartet werden. Durch ihre freie Positionierung und Mobilität ermöglichen solche Startplätze eine optimale Anpassung an missionsspezifische Anforderungen.
Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, welche europäischen Lösungen für maritime und mobile Startplattformen bis 2029 verfügbar sein werden. Ziel ist es eine Demonstration eines Orbitalstarts von einer solchen maritimen und mobilen Startplattform durchzuführen. Für die Art des Trägers (Masse, Treibstoff usw.) gibt es keine Vorgaben, jedoch ist im ersten Schritt davon auszugehen, dass Nutzlasten zwischen 100–200 kg in Low Earth Orbit (LEO) verbracht werden sollen.
Im Einzelnen sind für eine mögliche zukünftige Beauftragung folgende Aktivitäten vorgesehen:
1) Schaffung aller notwendiger Voraussetzungen für den orbitalen Satellitenstart
2) Durchführung des Starts eines Satelliten in einen stabilen Orbit von einer mobilen und maritimen Startplattform
3) Ggfs. Übergabe des Satelliten an einen Satellitenbetreiber.
Sofern Sie die oben beschriebene Leistung durchführen können, bitten wir um aussagekräftige Unterlagen, Übersendung eines Konzepts und Angaben von Referenzen per E-Mail bis spätestens 20.08.2026.
Folgende Randbedingungen müssen vom Anbieter beschrieben werden:
• Nachweise erster abgeschlossener technischer Entwicklungsmeilensteine,
• nachvollziehbare Meilensteinplanung mit einer orbitalen Startkampagne (Demonstrationsflug) in 2029,,
• eine vorläufige Systemarchitektur.
• Die Verfügbarkeit eines geeigneten Trägersystems liegt in der Hand des Anbieters, das Gesamtsystem soll offen für verschiedene europäische Anbieter sein. Die entsprechende Eignung des Konzepts für die Durchführung eines Demonstrationsfluges mit den Trägern ist durch den Anbieter mittels entsprechender Schnittstellendokumentation auf Basis der vorläufigen Systemarchitektur nachzuweisen. Bzgl. der Systemarchitektur sollten mindestens die drei deutschen Firmen ISAR Aerospace AG, Rocket Factory Augsburg und HyImpulse berücksichtigt werden. Die Betrachtung weiterer europäischer Träger ist wünschenswert.
Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. möchte die Verfügbarkeiten und die Resilienz europäischer Startplätze erhöhen. Die Nachfrage nach einem gesicherten Zugang zum Weltraum hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Zur Stärkung der Resilienz ist es wichtig, zusätzliche und alternative Startplätze zum „Centre Spatial Guyanais“ (CSG) in Französisch-Guyana in der Europaischen Union (EU) aufzubauen. Zwar existieren in Europa alternative Startstandorte, etwa der SaxaVord Spaceport und der Andøya Spaceport. Diese befinden sich jedoch zum einen außerhalb der EU und liegen zum anderen in hohen nördlichen Breitengraden. Für die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erwarteten europäischen Startbedarfe ist jedoch ein Zugang zu geostationären Transferbahnen sowie zu den für viele Satellitenkonstellationen besonders relevanten Orbits mit niedriger Inklination von zentraler Bedeutung. Dies setzt Startstandorte in niedrigeren Breitengraden sowie sichere Startkorridore in östlicher Richtung voraus. Voraussetzungen, die auf dem europäischen Festland nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben sind. Eine vielversprechende und zugleich flexible Alternative stellen daher sogenannte Off-Shore-Startplätze dar, bei denen Trägerraketen von maritimen Plattformen, beispielsweise Schiffen, gestartet werden. Durch ihre freie Positionierung und Mobilität ermöglichen solche Startplätze eine optimale Anpassung an missionsspezifische Anforderungen.
Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, welche europäischen Lösungen für maritime und mobile Startplattformen bis 2029 verfügbar sein werden. Ziel ist es eine Demonstration eines Orbitalstarts von einer solchen maritimen und mobilen Startplattform durchzuführen. Für die Art des Trägers (Masse, Treibstoff usw.) gibt es keine Vorgaben, jedoch ist im ersten Schritt davon auszugehen, dass Nutzlasten zwischen 100–200 kg in Low Earth Orbit (LEO) verbracht werden sollen.
Im Einzelnen sind für eine mögliche zukünftige Beauftragung folgende Aktivitäten vorgesehen:
1) Schaffung aller notwendiger Voraussetzungen für den orbitalen Satellitenstart
2) Durchführung des Starts eines Satelliten in einen stabilen Orbit von einer mobilen und maritimen Startplattform
3) Ggfs. Übergabe des Satelliten an einen Satellitenbetreiber.
Sofern Sie die oben beschriebene Leistung durchführen können, bitten wir um aussagekräftige Unterlagen, Übersendung eines Konzepts und Angaben von Referenzen per E-Mail bis spätestens 20.08.2026.
Folgende Randbedingungen müssen vom Anbieter beschrieben werden:
• Nachweise erster abgeschlossener technischer Entwicklungsmeilensteine,
• nachvollziehbare Meilensteinplanung mit einer orbitalen Startkampagne (Demonstrationsflug) in 2029,,
• eine vorläufige Systemarchitektur.
• Die Verfügbarkeit eines geeigneten Trägersystems liegt in der Hand des Anbieters, das Gesamtsystem soll offen für verschiedene europäische Anbieter sein. Die entsprechende Eignung des Konzepts für die Durchführung eines Demonstrationsfluges mit den Trägern ist durch den Anbieter mittels entsprechender Schnittstellendokumentation auf Basis der vorläufigen Systemarchitektur nachzuweisen. Bzgl. der Systemarchitektur sollten mindestens die drei deutschen Firmen ISAR Aerospace AG, Rocket Factory Augsburg und HyImpulse berücksichtigt werden. Die Betrachtung weiterer europäischer Träger ist wünschenswert.
Folgende Referenzen sind beizubringen:
• Nachweis relevanter Vorarbeiten inkl. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse
• Nachweis über einen Sitz innerhalb der europäischen Union
• Nachweis über bisherige Kontakte zu Startdienstleistern und Satellitenbetreibern
• Nachweise zu den zu erfüllenden Kompetenzen
Auflistung von zu erfüllenden Kompetenzen
• Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Raumfahrt und ggf. im maritimen Bereich
• Umfangreiche Kenntnisse von anzuwendenden Gesetzen und Regularien
• Wünschenswert: Erfahrung im Umgang mit Verschlusssachen
Anforderungen hinsichtlich der geplanten Aufgabe:
1) Ausführliche Beschreibung der Leistung, die eine klare Vorstellung des von Ihnen zur Bearbeitung der gestellten Aufgabe vorgeschlagenen Wegs vermittelt, sowie vorgesehene Einschränkungen, Änderungen oder Ergänzungen deutlich werden lässt
2) Klare Zulassungsstrategie für die Inbetriebnahme und den möglichen Dauerbetrieb der mobilen und maritimen Startplattformen
3) Kostenschätzung für die geplante Leistung (nachvollziehbare Preisinformation)
Beurteilung des interessierten Unternehmens / der interessierten Stelle sowie der anzubietenden Leistung:
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und bei Bedarf durch ein fachliches Gespräch.
Das interessierte Unternehmen / die interessierte Stelle erklärt sich bereit, dass der öffentliche Auftraggeber die Kompetenzen des Interessenten vor Ort ohne Erstattung von Kosten überprüfen und beurteilen kann.
Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um eine Markterkundung nach § 28 VgV.
Die vorliegende Markterkundung soll ein transparentes Vergabeverfahren vorbereiten und für einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb, im Interesse aller Bürger und Steuerzahler sorgen. Zudem soll die Markterkundung für die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. eine wirtschaftliche Beschaffung seines Bedarfs sichern und außerdem die Beteiligung aller steuerzahlenden Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmern an der öffentlichen Auftragsvergabe garantieren. Auf dieser Basis kann sich ein rechtssicheres Vergabeverfahren anschließen.
Aus dieser Markterkundung kann kein Anspruch auf ein Vergabeverfahren bzw. kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Vertrages abgeleitet werden.
Einzelne Bestandteile der übersandten Unterlagen sind, falls erforderlich, mit einem Stempel oder Vermerk „VERTRAULICH“ zu kennzeichnen, wenn und soweit sie der Vertraulichkeit unterliegen, insbesondere soweit sie Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Für die Bearbeitung und Ihren Aufwand hinsichtlich zu erstellender Unterlagen in Bezug auf diese Markterkundung wird keine Vergütung gewährt. Die Abwicklungssprache für Schriftverkehr, Gespräche und Dokumentation ist deutsch.
Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Beteiligung am Vergabeverfahren. Die Beteiligung an einem späteren Vergabeverfahren richtet sich allein nach den für dieses spätere Verfahren geltenden Kriterien.
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