Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) innerhalb der maßgeblichen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei technischen Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die E-Mail-Adresse zurückgegriffen werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen.
1. Festbeauftragung:
- 2 Stück "Stationäre RTO-Anlagen (RTO-stat)"
- 1 Stück "Verlegefähige RTO-Anlage (verlegefähige RTO-mob)"
- Materialgrundlagen;
- Fertigungs- und Konstruktionsstandunterlagen;
- Prüf- und Abnahmedokumentationen;
- Sonstige Unterlagen;
- Software;
- Dienstleistungen;
- Dokumente zu den Projektelementen Arbeitssicherheit, Ergonomie und
Umweltschutz.
2. Abrufleistungen
- Bis zu 21 weitere RTO-Anlagen frei wählbar, ob RTO-stat oder RTO-mob oder
Mischbetrieb RTS-mob/RTM-stat;
- Materialgrundlagen;
- Fertigungs- und Konstruktionsstandunterlagen;
- Prüf- und Abnahmedokumentationen;
- Sonstige Unterlagen;
- Software;
- Dienstleistungen;
- Dokumente zu den Projektelementen Arbeitssicherheit, Ergonomie und
Umweltschutz.
Vertragsunterlagen sowie weiterführende Vergabeunterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach bestandenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben Sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten.
1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
(Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung)
2. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
(Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034).
3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch HAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 031).
4. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt und von allen unterschrieben (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 047).
Bemerkung: Nur erforderlich, sofern Bietergemeinschaft beabsichtigt ist.
5. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" (Nachweis durch Formular zur VO-2022-833).
6. Das Unternehmen des Bewerbers/Bieters darf seinen Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben
(Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
7. Die Unternehmen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
8. Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung
Die Bieter/Bewerber, die Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter und die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen den Nachweis durch aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts-bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
9. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen
10. Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift
(Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung)
11. unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung durch Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034).
12. unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 032).
13. Die Unternehmen der Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
Der Bieter hat Erfahrung mit Produktrealisierungen im Bereich Remote Tower Operation. Der Nachweis ist mittels einer Liste von Referenzaufträgen zu führen. Es muss mindestens ein Auftrag in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
In Art und Umfang vergleichbar ist eine Referenz, wenn
1. sie die Herstellung und Lieferung einer militärisch oder zivil genutzten RTO-Anlage umfasst,
2. es sich hierbei um einen RTO nach europäischen luftfahrtrechtlichen Regeln handelte und
3. der RTO an dem jeweiligen Flughafen in einer 24-stündigen Dauernutzung ist.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
- Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Leistungszeitraumes, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Bewerber, die aufgrund von Verschwiegenheitspflichterklärungen oder Auflagen zur Geheimhaltung keine Angaben zum Auftraggeber machen können, müssen dies kurz erläutern. Soweit diese Gründe vorgenannter Schilderung entgegenstehen ist eine Projektdarstellung in "anonymisierter" und abstrakter Form zulässig.
- Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
c. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
d. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch von allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben.
GnuPGVS-Desktop" genutzt werden kann.
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung über einen Mindestgesamtumsatz von 30 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Maßgeblich ist dabei der Umsatz des für den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereichs, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
c. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
d. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben.
Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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