Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
TEILNAHMEANTRÄGE
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der maßgeblichen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochgeladen oder schriftlich mit Unterschrift mit allen Anlagen
in 2-facher Ausführung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Soweit eine Signatur erforderlich ist, muss es sich um eine fortgeschrittene Signatur oder um eine eingescannte Unterschrift handeln.
Der Teilnahmeantrag muss die Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer enthalten.
Der Umschlag für schriftliche Teilnahmeanträge ist ausschließlich an Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- E1.3 Angebotssammelstelle -
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Q-U2CN-R9417 -GNSS Repeater, verlegefägig
Schlusstermin: 31.08.2026 13 Uhr"
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
BEWERBERFRAGEN:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei nachweisbaren oder allgemein bekannten technischen Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die E-Mail-Adresse zurückgegriffen werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem
Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der
Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen. Die
Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff. GWB.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
BAAINBw-B-V 034) und die RUS Erklärung sowie die Eigenerklärungen zur Nichtansässigkeit bezüglich der Staatenliste für Bewerber/Bieter und für Unterauftragnehmer (UAN) abgeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ebenfalls das Formular
BAAINBw-B-V 047 unterzeichnet vorzulegen.
Die Nichtvorlage der Unterlagen zu den aufgeführten
Eignungskriterien führt ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren
Verfahren.
Die Übersendung nicht form- und fristgerechter
Teilnahmeanträge (z.B. Übersendung per Mail) führt auch zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
die Beschaffung von bis zu
- 116 Stück GNSS Repeatern, verlegefähig
- 112 Stück Kontrollsystemen und
- 112 Stück Stativen.
Die Rahmenvereinbarung enthält einen Festabruf von
- 56 Stück GNSS Repeatern, verlegefähig
- 12 Kontrollsystemen und
- 12 Stativen sowie die
- Durchführung einer Einweisung.
Vertragsunterlagen sowie weiterführende Vergabeunterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach bestandenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von Bestellungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt ist.
Technische Referenzen über die Lieferung des Vertragsgegenstandes innerhalb der letzten 5 Jahre mit Lieferung von GNSS-Repeatersystemen oder Lieferung von vergleichbaren Referenzprojekten (mindestens eine vergleichbare Referenz als Eignungsnachweis).
Vergleichbar bedeutet:
Vergleichbare Systeme sind Sendeanlagen im industriellen Umfeld.
Die Referenzleistung muss der ausgeschriebenen Leistung so ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters
für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Die Übersicht muss folgende Angaben beinhalten:
- Bezeichnung des Liefergegenstandes
- Anzahl der gelieferten Systeme (mindestens 1 System)
- Name des Auftraggebers
- Bestätigung über die sachmängelfrei und ordnungsgemäß
ausgeführten Lieferung.
eine formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch
signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) oder eine bei
einer schriftlichen Teilnahme folgende unterzeichnete
Eigenerklärung vorzulegen:
Eigenerklärung über die Höhe des allgemeinen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre. Der allgemeine Jahresumsatz pro Jahr muss mindestens 1 Million Euro betragen.
Nennung der Gesellschaft- bzw. Organisationsform der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Nachweise (auch ggf. nach Nachforderung) nicht fristgerecht
vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
Die Vergabeunterlagen werden nach positiver Bewertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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