Ausschreibungsdetails
Der PmW Manager wird mit den drei Projektphasen 0-2 ausgeschrieben und stufenweise beauftragt. Die auf die Projektphase 0 aufbauenden Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt und enden mit der Fertigstellung des Projektes.
Die Leistungen sind notwendig für die nächsten Schritte im Projekt, die Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen und Partnerauswahl des Mehrparteienvertrages für eine partnerschaftliche Projektabwicklung. Der PmW Manager bereitet alle Partner und das Projektteam auf das PmW vor, mit Hilfe von Schulungen und Workshops. Der PmW Manager ist für die partnerschaftliche Projektabwicklung zuständig, der Auftrag beinhaltet Beratungs- und Projektmanagementleistungen. Diese Leistungen sind unterstützend in den Bereichen Organistation, Management, Information, Koordination, Dokumentation, Qualität, Quantiät, Kosten, Finanzierung, Termine, Kapazität, Logistik, Vertragsgestaltung, Versicherung und Workshops vorgesehen.
Der PmW Manager wird mit den drei Projektphasen 0-2 ausgeschrieben und stufenweise beauftragt. Die auf die Projektphase 0 aufbauenden Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt und enden mit der Fertigstellung des Projektes.
Die Leistungen sind notwendig für die nächsten Schritte im Projekt, die Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen und Partnerauswahl des Mehrparteienvertrages für eine partnerschaftliche Projektabwicklung. Der PmW Manager bereitet alle Partner und das Projektteam auf das PmW vor, mit Hilfe von Schulungen und Workshops. Der PmW Manager ist für die partnerschaftliche Projektabwicklung zuständig, der Auftrag beinhaltet Beratungs- und Projektmanagementleistungen. Diese Leistungen sind unterstützend in den Bereichen Organistation, Management, Information, Koordination, Dokumentation, Qualität, Quantiät, Kosten, Finanzierung, Termine, Kapazität, Logistik, Vertragsgestaltung, Versicherung und Workshops vorgesehen.
Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 650.000 Euro
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Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
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Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
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Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Wichtung: 100 %
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistungen (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
4 Punkte: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistung (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
3 Punkte: nicht belegt
2 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistungen (jeweils 1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase( Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
1 Punkt: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistung (1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren), im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannter Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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