1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW)Beschreibung: Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen.
Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden.
Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP):
AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO;
AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms;
AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)Kennung des Verfahrens: 35b1b61c-ef86-4395-9d95-b37f7a33a9a7Interne Kennung: BfEE 25-04Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im Energiebereich2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: Deutschland2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 209 016Euro2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de. Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter elektronischenwww.vergabe-online. über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung deInformationenerhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW)Beschreibung: Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen.
Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden.
Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP):
AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO;
AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms;
AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)Interne Kennung: BfEE 25-045.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im EnergiebereichZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71314300Beratung im Bereich EnergieeinsparungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 25/09/2026Enddatum der Laufzeit: 06/07/20275.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 209 016Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
- Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw„ Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
- Kurzvorstellung der projektbeteiiigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und / oder Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. SchWerpunkten vorzulegen
- Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters ünd der ständigen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartners mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen5.1.10 ZuschlagskriterienBegründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend.
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien bestehen aus dem Gesamtpreis (Gewichtung: 50 Prozent) und weiteren Zuschlagskriterien (Gewichtung: 50 Prozent), wie sie sich abschließend aus der Leistungsbewertungsmatrix (vgl. Kapitel 2) ergeben.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/202610:00Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8760305.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876030Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 24/08/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuellInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 24/08/202610:15Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Identifikationsnummer: 991-00227BMWE-86Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35Ort: EschbornPostleitzahl: 65760NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@bafa.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bafa.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 991-01692-22Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499-0Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: a8265bb4-9f6e-4318-b507-ac57824fc1a4- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/202608:04Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch