Ausschreibungsdetails
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
--
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 06.08.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
--
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
--
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitenden eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Als Interim wird eine Containeranlage (Unterkunfts- und Bürobereich) mit ca. 7.000 qm für eine Standzeit von 22 Monaten errichtet. (siehe Anlage 02 Lageplan mit Grundrissskizze)
Sofern die Qualität den nachfolgenden beschriebenen Anforderungen entspricht, ist dem Bieter freigestellt, auch gebrauchte, jedoch als neuwertig anzusehende, Container anzubieten.
Die Anmietung soll schnellstmöglich erfolgen. Der maximale Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Übergabe der bezugsfertigen Containeranlage beträgt 22 Wochen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind:
- einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben
- einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt.
Die Anlage wird für einen Zeitraum von 22 Monaten von der Auftraggeberin angemietet. Anschließend ist sie zurückzubauen.
Hersfelder Str. 3, 36433 Bad Salzungen
Ausführungsbedingungen gem. § 128 GWB - zu den Grundstücken und besonderen betrieblichen Bedingungen:
Die Unterkunftsgebäude werden auf militärisch genutzten Liegenschaften der BImA errichtet. Liegenschaften der Bundeswehr unterliegen besonderen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen. Grundsätzlich erhalten nur Personen Zutritt zu einer Bundeswehrliegenschaft deren Herkunftsland nicht auf der aktuellen Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG aufgeführt ist. Darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen für militärische Sicherheitsbereiche geben, die liegenschaftsabhängig zu berücksichtigen sind. Die Liegenschaft wird gegenwärtig durch die Bundeswehr aktiv genutzt. Jede Baumaßnahme muss sich daher in den militärischen Betrieb vor Ort eingliedern.
Es dürfen bei der Planung und der Ausführung der Baumaßnahme vor Ort keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, welche auf der Staatenliste stehen.
Die erforderlichen Abstimmungen in Sicherheitsfragen während der Planung und Baudurchführung sind mit der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant vorzunehmen.
Der Baubeginn ist der Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant und der hausverwaltenden Dienststelle rechtzeitig anzuzeigen.
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (einschl. Materiallagerung) sind vor der Nutzung durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant freizugeben.
Die Zufahrtsregelung und die Einweisung des Firmenpersonals wird durch die Kasernenkommandantin bzw. dem Kasernenkommandant durchgeführt. Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen Arbeitsbereich und die unmittelbare Zuwegung dorthin begrenzt.
Das Filmen und Fotografieren in der Liegenschaft ist im Einzelfall nur auf Grundlage einer Genehmigung der Kasernenkommandantin bzw. des Kasernenkommandanten erlaubt.
Einzuhaltende Betriebszeiten entsprechen den folgenden Regelabeitszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 14:00 Uhr
In Ausnahmefällen kann über die Regelarbeitszeit hinaus gearbeitet werden. Dies ist zuvor rechtzeitig bei dem AG zu beantragen.
Zu Produktvorgaben, §7 EU Abs.2 VOB/A:
Es ist eine Brandschutzanlage der Firma Bosch zu installieren. Ein konkretes Modell ist nicht vorgegeben.
Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Containeranlagen für die Nutzung als Unterkunft und oder Büro mit einer Mindestgröße von 5.000 m² umfasst. Nachzuweisen sind insgesamt drei Referenzen. Mindestens zwei der Referenzen müssen neben der Planung und Errichtung auch den Betrieb und die Instandhaltung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen.
Preispunkte = (2 - (zu bewertender Angebotspreis / niedrigster angebotener Preis)) * 700
Fristpunkte = ((22 Wochen - angebotene Frist) / (22 Wochen - 16 Wochen)) * 300
Die maximale Gesamtpunktzahl je Angebot ergibt sich aus der Summe der erzielten Preispunkte und Fristpunkte (maximal 1000 Punkte). Der Zuschlag wird dem Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Sollten zwei oder mehr Angebote nach der Auswertung die gleiche Gesamtpunktzahl aufweisen, wird der Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigeren Netto-Gesamtpreis erteilt. Besteht auch danach noch Gleichheit, wird der Zuschlag durch Losentscheid erteilt.
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
ac4e3cc3-1b5a-4e5e-a1d8-069d1e747ab2