Tendering Procedure Details
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären (siehe Vergabeunterlagen). Die Nicht-Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht-Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (siehe Teilnahmeantrag).
Die Erklärungen sind auch von allen Nachunternehmern einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Beleg der Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
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2. Ausländische Bewerber haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitarbeiter, die für die technische Leitung vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt (Projektleitung/ Stellvertretung) zu benennen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind sowohl die Ausbildungsnachweise als auch eine Darstellung des beruflichen Werdegangs von den aussichtsreichen Bewerbern einzureichen.
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4. Für den Fall, dass es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, ist dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen.
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5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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6. Bitte beachten Sie, dass im Auftragsfall keine Zahlungsaufforderungen durch die EU, die Vergabestelle
oder sonstige Dritte per E-Mail, Telefon oder sonstige informelle Kommunikationswege erfolgen. Dabei
handelt es sich um betrügerische Vorgänge, die regelmäßig mit Kündigung oder sonstigen negativen
Folgen für das Vertragsverhältnis drohen. Bitte prüfen Sie Absender und etwaige Links stets genau!
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
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Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben. Ausländische Bewerber müssen die entsprechende Erklärung vorlegen, die mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Auf gesondertes Verlangen haben alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, alle vorgesehenen Nachunternehmer sowie ausländische Bewerber über die Eigenerklärung hinaus o.g. Nachweis zu erbringen.
- gültiger Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Police) oder Kopie desselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die vorgenannte Eigenerklärung zum Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Ausländische Bewerber müssen die entsprechende Erklärung vorlegen, die mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit die Erklärung für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen; alternativ genügt die Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der o.g. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung von dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft, vom Unterauftragnehmer als auch von den ausländischen Bewerbern zu erbringen.
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.
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Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bewerber müssen die entsprechende Erklärung vorlegen, die mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Auf gesondertes Verlangen haben alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie ausländische Bewerber über die Eigenerklärung hinaus o.g. Nachweis zu erbringen.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (mind. 3, max. 5):
Wichtung: 15%, Bewertung: 25 Punkte: < 0,1 Mio. €, 50 Punkte: 0,1 – 0,3 Mio. €, 75 Punkte: > 0,3 Mio. €
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Sollen die zu vergebenden Leistungen durch eine Zweigniederlassung eines Bewerbers ausgeführt werden, ist die verbindliche Erklärung über die Umsatzzahlen der Zweigniederlassung abzugeben.
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Büros (Abteilung) bzw. bei überregionalen Büros der ausführenden Niederlassung in den letzten 3 Jahren (2023– 2025) vorzulegen. Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (mind. 3, max. 5):
Wichtung: 10%, Bewertung: 25 Punkte: < 3 Beschäftigte, 50 Punkte: 3-5 Beschäftigte, 75 Punkte: > 5 Beschäftigte.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Sollen die zu vergebenden Leistungen durch eine Zweigniederlassung eines Bewerbers ausgeführt werden, ist die verbindliche Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten der Zweigniederlassung abzugeben.
- Namentliche Nennung der Projektleitung,
- Qualifikation der Projektleitung,
- Einschlägige Berufserfahrungen in Jahren.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind über die Eigenerklärungen hinaus folgende Nachweise einzureichen:
- Ausbildungsnachweise sowie
- Beruflicher Werdegang der einzusetzenden Projektleitung.
Die eingesetzte Projektleitung muss die Befähigung zur Führung des Titels Diplom Ingenieur, Architekt oder Master in einer entsprechenden Fachrichtung besitzen und auf gesondertes Verlangen die dazu erforderlichen Nachweise vorlegen.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (mind. 3, max. 5):
Wichtung: 15%, Bewertung: 25 Punkte: < 5 Jahre, 50 Punkte: 5-10 Jahre, 75 Punkte: > 10 Jahre
Verbindliche Erklärung über geeignete Referenzen vergleichbarer Leistungen der vorgesehenen Projektleitung in der Funktion als Projektleitung in den letzten 5 Jahren (01.07.2021– 01.07.2026). Als vergleichbar werden Referenzen bewertet, die folgende Kriterien erfüllen:
- naturnahe Freianlagenplanung mit
- mindestens LPH 1-4 (Fertigstellung 01.07.2021 bis 01.07.2026) und
- anrechenbaren Kosten von mindestens 1.500.000 € netto.
Davon hat der Bewerber mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
- 1 Referenz öffentlicher Auftraggeber.
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Es sind mindestens eins, höchstens 5 Referenzprojekte anzugeben. Der Nachweis hat für mindestens ein vergleichbares Projekt wie folgt zu erfolgen:
a) Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
b) Art der durchgeführten Maßnahmen – Leistungsumfang / Gesamtkosten / Nutzungsart / Projektlaufzeit / Auftraggeber (Ansprechpartner) mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
c) Funktion im Projekt
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (mind. 3, max. 5):
Wichtung: 25%, Bewertung: 25 Punkte: 1 Projekt, 50 Punkte: 2 Projekte, 75 Punkte: > 2 Projekte
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen vom Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verbindliche Erklärung über geeignete Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 5 Jahren (01.07.2021– 01.07.2026). Als vergleichbar werden Referenzen bewertet, die folgende Kriterien erfüllen:
- naturnahe Freianlagenplanung mit
- mindestens LPH 1-4 (Fertigstellung 01.07.2021 bis 01.07.2026) und
- anrechenbaren Kosten von mindestens 1.500.000 € netto.
Davon hat der Bewerber mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
- 1 Referenz öffentlicher Auftraggeber.
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Es sind mindestens eins, höchstens 5 Referenzprojekte anzugeben. Der Nachweis hat für mindestens ein vergleichbares Projekt wie folgt zu erfolgen:
a) Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
b) Art der durchgeführten Maßnahmen – Leistungsumfang / Gesamtkosten / Nutzungsart / Projektlaufzeit / Auftraggeber (Ansprechpartner) mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
c) Funktion im Projekt
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (mind. 3, max. 5):
Wichtung: 25%, Bewertung: 25 Punkte: 1 Projekt, 50 Punkte: 2 Projekte, 75 Punkte: > 2 Projekte
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen vom Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zertifizierungen oder durch Erläuterung eines gleichgestellten bürointernen
Qualitätsmanagements zu machen. Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die entsprechende Zertifizierung als Nachweis oder eine Kopie derselben vorzulegen.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von
Bewerbern (mind. 3, max. 5): Wichtung: 10 %; Wertung: 0 Punkte = kein QMS; 50 Punkte = bürointernes QMS bzw. zertifiziertes QMS gemäß DIN EN ISO 9001.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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