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Ausschreibungsdetails

Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI

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10.07.2026

10.08.2026 10:00

VgV_Ingenieurbauwerke_Gröningen

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

10.07.2026 04:30

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Westliche Börde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben
Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Beschreibung: Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter.
Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden.
Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen.
Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.
1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke
1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
• Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI
• Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI
1.4.2 Besondere Leistungen
Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
Stufe 1
- Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076
Stufe 2
- örtliche Bauüberwachung (LP 8)
Kennung des Verfahrens: 98a7d303-5d61-461d-bbdc-8f7a2db37a18
Interne Kennung: VgV_Ingenieurbauwerke_Gröningen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Börde(DEE07)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Rein nationale Ausschlussgründe: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben
Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Beschreibung: Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter.
Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden.
Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen.
Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.
1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke
1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
• Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI
• Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI
1.4.2 Besondere Leistungen
Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
Stufe 1
- Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076
Stufe 2
- örtliche Bauüberwachung (LP 8)
Interne Kennung: VgV_Ingenieurbauwerke_Gröningen
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Börde(DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Namentliche Nennung des Büroinhabers, des Projektleiters und des Bauleiters sowie deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ mit der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar tragen darf.
Darüber hinaus gilt als Nachweis der Qualifikation:
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem.
§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 250.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetz-ten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nennung von zwei Referenzen der letzten 5 Jahre zu Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot erhält den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=874501
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=874501
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/08/202610:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen zur Feststellung der Eignung nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 10/08/202610:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Westliche Börde
Identifikationsnummer: DE8399900000034074
Ort: Gröningen
Postleitzahl: 39397
NUTS-3-Code: Börde(DEE07)
Land: Deutschland
E-Mail: post@westlicheboerde.de
Telefon: +49 39403-1580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Identifikationsnummer: HRB 102096
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@saleg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t:03455141536
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65b73c8a-288e-47d6-b891-8dc8aed9a7c4- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/202609:51
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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