Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung (RV) mit einem Unternehmen als
Gesamtvergabe zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen soll 4 Jahre mit optionaler Verlängerung um 2 Jahre betragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Stückzahl der für die Festbeauftragung und Bestellleistung entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
sowie die Lieferjahre anzupassen und weist auf folgendes hin:
Im Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistung ist lediglich die Festbeauftragung durch verfügbare Haushaltsmittel ausreichend finanziert.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die fristgerecht in deutscher Sprache eingegangen sind. Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen: fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047) abzugeben und der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, sind die entsprechenden Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand:
Die Ausstattungen dienen der kontinuierlichen Qualitätskontrolle von Betriebsstoffen und stellen die Einsatzbereitschaft von Luftfahrzeugen sowie bodengebundenen Systemen sicher.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 1 BwBBG Gebrauch und beschränkt die Teilnahme am Vergabeverfahren auf Bewerber und Bieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Als in der Europäischen Union ansässig gelten nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 BwBBG auch Bewerber und Bieter, die in einem Staat ansässig sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Bewerber und Bieter aus Drittstaaten, soweit diese aufgrund des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer für die Europäische Union bindender internationaler Übereinkommen gleichzustellen sind und der öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular: BAAINBw B-V 034 Anlage 1), die Eigenerklärung-EU-RUS (Anlage 2) und die Eigenerklärung zum Sitzstaat (Anlage 3) abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Festbeauftragung: 49 SE
Bestellleistung: 375 SE
Höchstmenge: 424 SE
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens oder
Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Firmenname und Anschrift
sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und
Faxnummer. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das
Formular BAAINBw B-V 047 unterzeichnet vorzulegen.
2. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben.
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6
Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der
Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden
Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche
Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht,
das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Prüfausstattung Betriebsstoff, mobil), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
3. Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen
Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen
Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung
(in Kopie).
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern sowie, sofern zutreffend, von im Rahmen der Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche vergleichbare Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers aus den letzten drei Jahren. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben/Projekte sind solche über die Lieferung handelsüblicher Ausstattungen zur Betriebsstoffuntersuchung. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen der Referenzprojekte. Hier muss mindestens ein vergleichbares Vorhaben/Projekt vorliegen, um das Eignungskriterium zu erfüllen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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