Ausschreibungsdetails
Der Angebotspreis darf den genannten Betrag nicht überschreiten. Angebote, bei denen der genannte Preis überschritten wird, kommen für die Zuschlagserteilung nicht in Betracht und müssen ausgeschlossen werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als sieben Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Mind. eine Referenz: Ein Referenzprojekt im Themenbereich Katastrophen- oder Zivilschutz
- Mind. eine Referenz: Erstellung eines Schulungskonzeptes im Bereich Katastrophen- oder Zivilschutz
- Mind. eine Referenz: Konzeption und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in der Erwachsenenpädagogik
- Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte benennen Sie die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen (Projektteam) und machen Sie Angaben zu deren Qualifikationen und beruflichen Werdegängen sowie über deren Erfahrungen in vergleichbaren Projekten. Ordnen Sie den Personen des angebotenen Projektteams die Rollen zu, welche sie im Rahmen der Leistungserbringung einnehmen werden (z.B. Projektleitung und Stellvertretung, Mitarbeiter/-in Datenkonsolidierung usw.)
Für die Rolle der Projektleitung gelten folgende Mindestanforderungen:
- Hochschulabschluss (Master/Magister/Diplom) (z. B im Bereich Pädagogik, Krisenmanagement, Erwachsenenbildung, Sozialwissenschaften oder vergleichbar)
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung in Bezug auf Forschungs-Praxis-Transfer; nachgewiesen durch mind. drei Referenzen in diesem Zeitraum, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
- mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich des Katastrophen- oder Zivilschutzes und/oder in der zivilen Sicherheitsforschung; erworben durch haupt- oder ehrenamtliches Engagement; nachgewiesen durch mind. drei Referenzen in diesem Zeitraum, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
Für die Rolle des oder der Mitarbeitenden gelten folgende Mindestanforderungen:
- Hochschulabschluss (Bachelor oder Master/Magister/Diplom) (z. B im Bereich Pädagogik, Krisenmanagement, Erwachsenenbildung, Sozialwissenschaften oder vergleichbar), wobei neben der Projektleitung mind. eine weitere Person über einen Master-Abschluss verfügen muss
- mindestens 2 Jahre Erfahrung in Bezug auf Forschungs-Praxis-Transfer; nachgewiesen durch mind. zwei Referenzen in diesem Zeitraum, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
- mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich des Katastrophen- oder Zivilschutzes und/oder in der zivilen Sicherheitsforschung; erworben durch haupt- oder ehrenamtliches Engagement; nachgewiesen durch mind. zwei Referenzen in diesem Zeitraum, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
Darüber hinaus gelten für das Projektteam folgende Mindestanforderungen, die nicht zwingend durch jedes Teammitglied, sondern durch das Projektteam in Gänze zu erfüllen sind:
- mindestens 3 Jahre Erfahrung in Bezug auf die Konzeption und Durchführung Fortbildungsveranstaltungen in der Erwachsenenpädagogik; nachgewiesen durch mind. drei Referenzen in diesem Zeitraum, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
- Erfahrung in der Erstellung von Schulungskonzepten; nachgewiesen durch mind. drei Referenzen, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
- Erfahrung in Bezug auf die Durchführung und Auswertung von empirischen qualitativen Interviews, nachgewiesen durch mind. zwei Referenzen, welche in kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibungen darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
- Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Evaluationen; nachgewiesen durch mind. zwei Referenzen, welche in einer kurzen, aber nachvollziehbaren und aussagekräftigen Beschreibung darstellen, dass entsprechende Erfahrungen vorliegen und als fester Bestandteil des Leistungsportfolios enthalten waren.
Aus den Angaben zu den technischen Fachkräften muss eindeutig hervorgehen, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden. Mitarbeiterprofile, aus denen nicht eindeutig hervorgeht, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, können im Zweifel bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Der Angebotspreis (inkl. der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Bei der Ermittlung der Preispunktzahl werden nur Angebote berücksichtigt, die den qualitativen Mindesterfüllungsgrad erreichen und nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden müssen. Im Falle eines Ausschlusses wegen fehlender Auskömmlichkeit, werden die Preispunkte unter den verbliebenen Angeboten erneut verteilt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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