Ausschreibungsdetails
Wichtig: Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Bewachungsdienstleistung wird ausschließlich dann abgerufen, wenn eine der beiden Sicherheitskräfte des BVA urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen.
Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 AÜG entsteht zwischen einem Verleiher und einem Entleiher mit dem Inhalt, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt und für bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung überlassen wird. In der Arbeitnehmerüberlassung würde der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und dessen Weisungen unterliegen. All dies ist im hiesigen Verfahren ausdrücklich nicht gegeben.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsformular
Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz Pos. 1 bis Pos. 7 des Angebotsformulars
Vordruck Referenzen
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Anlage Unternehmensdaten
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Zertifizierungsnachweis gemäß DIN 77200-1 und DIN 77200-2 (sofern vorhanden, ist dieser bereits mit dem Angebot abzugeben)
Eigenerklärung zur Einleitung des Zertifizierungsverfahren DIN 77200 (sofern ein Zertifizierungsnachweis nicht vorliegt, ist die Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben)
Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis (ohne Vorlage - vom Bieter selbst einzureichen)
Erlaubnis Bewachungsgewerbe (ohne Vorlage - vom Bieter selbst einzureichen)
Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug (ohne Vorlage - vom Bieter selbst einzureichen)
Musterschichtplan (ohne Vorlage - vom Bieter selbst zu erstellen)
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten eines oder mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Zum Nachweis, dass Sie als Bieter im Falle der Auftragserteilung eine zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ausreichende Zahl an Mitarbeiter/innen bereitstellen, die mit einer Verpflichtung im o.g. Sinne einverstanden sind, verlangt die Vergabestelle von Ihnen die Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz, die von Ihnen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden muss.
Verpflichtungserklärung VS-NfD
Während der Vertragsausführung ist eine Kenntnisnahme von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) möglich. Der Bieter verpflichtet sich, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (Geheimschutzhandbuch-Anlage 4) "Anlage 14_0824 VS-NfD Merkblatt" festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln, sofern bei der Leistungserbringung Verschlusssachen verwendet werden oder die Leistung solche erfordert oder beinhaltet.
Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Zur Verifizierung der Anforderungen an die Leistungserbringung sind die nachfolgend aufgeführten Aufgaben- bzw. Fragestellungen in Ihrem Angebot nachvollziehbar zu beantworten. Den Musterschichtplan zu a) erstellen Sie bitte selbst und legen diesen dem Angebot bei. Für die Beantwortung der Fragestellungen zu b) bis d) nutzen Sie bitte den Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise.
a) Musterschichtplan
Erläutern Sie Ihre Dienstorganisation für die hier konkret in Rede stehende Bewachungsdienstleistung für das BVA Berlin anhand eines in einem gesonderten Dokument beizufügenden Musterschichtplans. Beschreiben Sie darin die Einhaltung, der in den Vertragsunterlagen enthaltenen Vorgaben, insbesondere die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.1.1 einzuhaltenden Einsatzzeiten sowie die Durchführung von Pausen bzw. die Gestaltung der Pausenzeiten im Einklang mit den geltenden Vorschriften und (mantel-) tariflichen Regelungen.
b) Personaleinsatz
Beschreiben Sie den geplanten Personaleinsatz gem. den Anforderungen in Ziff. 4.1.1, 4.2.1 und 4.3.1 der Leistungsbeschreibung und beziffern Sie die Anzahl der einzusetzenden Gesamtwachkräfte, das von Ihnen eingesetzt wird, um die Bewachungsleistung in dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang sicherzustellen. Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, wie Sie auf kurzfristige Personalausfälle reagieren.
c) Erreichbarkeit der Objektleitung
Wie stellen Sie sicher, dass die Objektleitung die unter Ziffer 3.3 Leistungsbeschreibung angegebene Erreichbarkeit gewährleistet?
d) Beschwerdemanagement
Wie reagieren Sie auf Beschwerden des Bedarfsträgers und in welchem Zeitrahmen stellen Sie sicher, dass der Beschwerde wirksam abgeholfen wird?
Ausführungsbedingung über die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen gemäß DIN 77200-1 und DIN 77200-2
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet, folgende Sicherungsdienstleistungen:
● Stationäre Sicherungsdienstleistungen: Empfangsdienst, Kontrolldienst.
● Mobile Sicherungsdienstleistungen: Kontrolldienst, Interventionsdienst.
für den Unternehmensstandort bzw. Niederlassung, die die hiesige Leistung ausführen wird, gemäß der Anforderungen der DIN 77200-1 und DIN 77200-2 zu erbringen und diese, sofern nicht bereits bei der Angebotsabgabe vorliegend, gemäß den Bestimmungen der DIN 77200- 3 von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle zertifizieren zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist, sofern bei Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen, schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagserteilung einzuleiten. Die Zertifizierung der oben aufgeführten Sicherungsdienstleistungen ist für den Standort bzw. betreffenden Niederlassung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuhalten. Die hierfür anfallenden Kosten trägt die Auftragnehmerin.
Sofern vorhanden, ist bereits mit dem Angebot ein von unabhängiger, akkreditierter Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein einer Zertifizierung gemäß den Anforderungen der DIN 77200-1 und DIN 77200-2 für Ihr Unternehmen bzw. Niederlassungen beizulegen.
Sofern ein Zertifizierungsnachweis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist die "Eigenerklärung zur Einleitung des Zertifizierungsverfahrens DIN 77200" mit dem Angebot einzureichen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● alle vorgelegten Referenzen müssen einen Objektschutzdienst/Separatwachdienst umfassen;
● mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit einem mobilen Kontrolldienst umfassen;
● mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit einem Empfangsdienst umfassen;
● die Leistungserbringung muss bei den drei Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Es gilt ein Mindestzeitraum von einem Jahr ab Angebotsabgabe an die Leistungserbringung. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie da Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular". Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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