Ausschreibungsdetails
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Parkettarbeiten - DIN 18356 - VE 3-24.1
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Auf dem Grundstück Leipziger Straße 2 in Berlin-Mitte wird ein Anbau des Bundesrates mit Besucherzentrum errichtet. Das Gebäude ist gegliedert in einen 5-geschossigen Kopfbau und einen L-förmigen, 6-geschossigen Verwaltungstrakt.
1. Art und Umfang der Leistung:
Parkettbeläge Eiche, mit Untergrundvorbehandlung und Versiegelung, Verlegung auf Nasshohlböden, Trockenhohlböden, Doppelbodenspuren und Zementestrich, Sockelleisten Eiche,
ca. 4293 m2 Massivholz-Stabparkett Eiche natur
ca. 660 m2 Massivholz-Stabparkett Eiche natur auf Doppelbodenträgerplatten
ca. 261 m Randfriese aus Massivholz-Stabparkett Eiche geräuchert
ca. 159 m2 Zweischichtparkett Eiche natur
ca. 17 m2 Zweischichtparkett Eiche natur auf Doppelbodenträgerplatten
ca. 4931 m Sockelleisten Eiche
inkl. Untergrundvorbereitung, Abschlussprofile, Bewegungsfugen, Oberflächenversiegelung
Aufforderung zur Mustererstellung:
Die Bieter, deren Angebote nach abgeschlossener formaler Prüfung und Eignungsprüfung auf den Rängen 1 bis 3 des Preisspiegels liegen, werden aufgefordert, das Referenzmuster vor Ort zu besichtigen und anschließend innerhalb von 4 Wochen eine ca. 150 x 141 cm große Musterfläche gemäß „Leistungsverzeichnis Musterflächen“ und „Detail Bietermuster“ herzustellen.
Lieferadresse: Bundesrat, Leipziger Str. 2, 10117 Berlin
Die Herstellung und Lieferung der Musterfläche wird mit einer Entschädigung in Höhe von 2.000 € (brutto, inkl. 19 % MwSt.) gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 vergütet. Die Entschädigung kann nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden.
2. Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: 11/2026
Fertigstellung/Dauer: 02/2028
Verbindliche Einzelfristen
3. Hinweis auf BNB-Zertifizierung:
Für das Projekt wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt.
Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Die Einhaltung der Anforderungen ist dem Auftraggeber in Form von mindestens monatlichen Baustellenbegehungsprotokollen nachzuweisen. Ein Muster zum Baustellenbegehungsprotokoll liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei.
Für verwendete Holzprodukte sind FSC- bzw. PEFC-CoC-Handelszertifikate (Chain of Custody) nachzuweisen.
Für das Projekt wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt.
Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Die Einhaltung der Anforderungen ist dem Auftraggeber in Form von mindestens monatlichen Baustellenbegehungsprotokollen nachzuweisen. Ein Muster zum Baustellenbegehungsprotokoll liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei.
Für verwendete Holzprodukte sind FSC- bzw. PEFC-CoC-Handelszertifikate (Chain of Custody) nachzuweisen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Anforderungen an Referenznachweise:
Es werden drei Referenzen zu Parkettarbeiten mit folgenden Mindestanforderungen gefordert:
• Ausführung in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
• mind. 1.500 m² Parkettoberflächen
• Ausführung in repräsentativen und/oder funktionalen Gebäuden, wie z.B. Museen oder Verwaltungsgebäuden
• Referenzbestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Folgende Angaben sind für jede Referenz einzureichen:
o Projektbezeichnung, Adresse
o Auftraggeber (AG)
o Ansprechpartner beim AG, inkl. Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse
o Art der Baumaßnahme (Neu-, Umbau, Denkmal o.ä.)
o Art der Gebäudenutzung
o Ausführungstermin / Zeitraum
o Auftragssumme (brutto), Anteil der Parkettarbeiten
o Ausgeführte Menge Parkettflächen [m²] mit Angaben zur Größe der ausgeführten Einzelflächen (m²)
o Besondere technische und gerätespezifische Anforderungen bzw. Besonderheiten der Ausführung
o Qualität der ausgeführten Parkettbeläge
o Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
o Durch Nachunternehmer ausgeführte Leistungsteile & Mengen
o Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, mit eigenem Personal / NU
o Referenzbestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Wertung der Angebote erfolgt mit einer Gewichtung von rd. 45% (max. 80 Punkte) für den Preis und rd. 55% (max. 100 Punkte) für die Herstellung von Musterflächen.
Wertung Angebotspreis:
• 80 Punkte erhält das gemäß Preisspiegel erstplatzierte Angebot
• 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der wirtschaftlichsten Summe
• Alle Angebote, die über der 2-fachen Summe liegen, erhalten 0 Punkte.
• Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Summen erfolgt über eine lineare Interpolation.
Zuschlagserteilung:
Die Gesamtpunktzahl eines Angebotes aus der Wertung von Angebotspreis und Muster entscheidet über die Rangfolge. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Bewertung ergeben, dass mehrere Bieter dieselbe höchste Gesamtpunktzahl im Wettbewerb erreichen, erhält unter diesen Angeboten das Angebot den Zuschlag, das die höchste Punktzahl für das Muster erreicht hat.
Die Wertung der Angebote erfolgt mit einer Gewichtung von rd. 45% (max. 80 Punkte) für den Preis und rd. 55% (max. 100 Punkte) für die Herstellung von Musterflächen.
Aufforderung zur Mustererstellung:
Die Bieter, deren Angebote nach abgeschlossener formaler Prüfung und Eignungsprüfung auf den Rängen 1 bis 3 des Preisspiegels liegen, werden aufgefordert, das Referenzmuster vor Ort zu besichtigen und anschließend innerhalb von 4 Wochen eine ca. 150 x 141 cm große Musterfläche gemäß „Leistungsverzeichnis Musterflächen“ und „Detail Bietermuster“ herzustellen.
Lieferadresse: Bundesrat, Leipziger Str. 2, 10117 Berlin
Die Herstellung und Lieferung der Musterfläche wird mit einer Entschädigung in Höhe von 2.000 € (brutto, inkl. 19 % MwSt.) gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 vergütet. Die Entschädigung kann nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden.
Wertungskriterium Punkte
1. Einhaltung der Vorgaben zu Musterformat und Anordnung der Flächen und Fugen 0 / 10 / 20
2. Oberfläche „Regelbelag“ Sortierung, Verlegeart, Lackierung 0 / 10 / 20
3. Oberfläche „Regelbelag (FB-Hz.)“ Sortierung, Verlegeart, Lackierung 0 / 10 / 20
4. Oberfläche „Randstreifen“ Sortierung, Verlegeart, Lackierung 0 / 10 / 20
5. Oberfläche „Trennschiene, Korkstreifen, Sockelleiste“ Maßvorgaben, Lackierung, Farbe 0 / 10 / 20
max. Punkte gesamt 100
Wertung Muster:
Je Wertungskriterium werden entweder 0, 10 oder 20 Punkte vergeben.
0 Punkte – die Anforderungen wurden nicht erfüllt
10 Punkte – die Anforderungen wurden teilweise erfüllt
20 Punkte – die Anforderungen wurden erfüllt
Von den zwei vorgelegten Musterflächen, wird lediglich das bestbewertete Muster in die Gesamtbewertung einbezogen.
Die Anforderungen im Leistungsverzeichnis des Hauptangebotes der VE 3-24.1 Parkettarbeiten sind vollumfänglich auszuführen, insbesondere wenn einzelne Wertungskriterien nicht mit der vollen Punktzahl bewertet wurden. Entsprechende Anpassungen sind im Prozess der Werkstatt- und Montageplanung mit der Objektüberwachung und den Architekten abzustimmen.
Zuschlagserteilung:
Die Gesamtpunktzahl eines Angebotes aus der Wertung von Angebotspreis und Muster entscheidet über die Rangfolge. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Bewertung ergeben, dass mehrere Bieter dieselbe höchste Gesamtpunktzahl im Wettbewerb erreichen, erhält unter diesen Angeboten das Angebot den Zuschlag, das die höchste Punktzahl für das Muster erreicht hat.
Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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