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Begleitende Evaluierung Strukturwandel Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032

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14.07.2026

26.08.2026 23:59

17104/004-26#010

1

Verfahren

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Vergabestelle ZC4

14.07.2026 04:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Begleitende Evaluierung Strukturwandel Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in den Kohleregionen (2027–2032). Der Auftrag umfasst u.a. die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Evaluierung des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum.
Kennung des Verfahrens: 60f8784d-3e5b-4090-bfd4-05013390815b
Interne Kennung: 17104/004-26#010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79411100Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72320000Datenbankdienste
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Insolvenz: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Interessenkonflikt: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Rein nationale Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Schwere Verfehlung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Begleitende Evaluierung Strukturwandel Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in den Kohleregionen (2027–2032). Der Auftrag umfasst u.a. die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Evaluierung des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum.
Interne Kennung: 17104/004-26#010
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79411100Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72320000Datenbankdienste
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Beleg: Oben dargelegter Auszug; im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen:
A - Wissenschaftliche Evaluierung von Gesetzen und/oder komplexen wirtschafts-, regional- oder strukturpolitischen Förderprogrammen unter Anwendung quantitativer und kausalanalytischer Methoden.
B - Durchführung von begleitenden Erfolgskontrollen im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorgaben (gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO) mit Bezügen zu Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle.
C - Aufbau, Bereinigung, Harmonisierung, Dokumentation und/oder datenschutzkonforme Administration von strukturierten (Mikro- )Datenbanken oder empirischen Forschungsdatensätzen.

Anforderungen an Referenzaufträge:
- Es sind je Referenzbereich (A-C) mindestens zwei Referenzen einzureichen.
- Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für mehrere Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt.
- Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
- Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein.
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4).
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde zulassen.

Erforderliche Angaben pro Referenz (Vordruck):
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
- kurze Angaben zu Tätigkeiten und Arbeitsergebnissen,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche.

Sortierung und Prüfung:
- Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
- Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
- Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen, auch ggf. durch Kontaktaufnahme zu angegebenen Ansprechpersonen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
- Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: sofern zutreffend – Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: sofern zutreffend – Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in:
- "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien (1) "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und (2) "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
- "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
- "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien (1) "Methodisches Konzept für die Metaanalyse und Evidenzsynthese (Fokus AP 1)" (10%), "Methodisches Konzept für die Gesetzesevaluierung und Kausalanalytik (Fokus AP 2 und AP 3)" (30%) und (3) "Technisches Datenmanagement und haushaltsrechtliche Erfolgskontrolle (Fokus AP 4 und AP 5)" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
- Alle Leistungsformate der Beauftragung für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung sind im Preisblatt abgebildet.
- Der Bieter gibt für jedes Leistungsformat – je nach Vorgabe – einen Pauschalfestpreis oder Stundensatz an.
- Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungsformate ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
- Die Pauschalfestpreise/ Stundensätze beinhalten alle Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden somit nicht gesondert vergütet.
- Im Preisblatt ist die Menge je Leistungseinheit fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Festpreise/ Stundensätze werden mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergeben sich Netto- und Bruttogesamtpreise je Leistungsformat. Aus der Gesamtsumme aller Leistungsformate ergibt sich der Gesamtangebotspreis. Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis.
- Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens.
Für die als Bedarfspositionen gekennzeichneten Leistungskomponenten gilt: Die Leistungserbringung erfolgt nach separater, expliziter Freigabe durch den AG.
Für die als Pauschalleistungen ausgewiesenen Leistungskomponenten gilt: Die Anzahl der entsprechenden Leistungsformate kann sich während der Vertragslaufzeit verändern. Der AG informiert den AN rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Leistungsbestandteile, sofern dies der Fall sein sollte.
- Bitte nehmen Sie ergänzende Erläuterungen zur Zusammensetzung des Preisangebots (z.B. Personalansätze, Sach- und ggf. Reisekosten, reduzierte Umsatzsteuerpflicht) im Angebotstext selbst vor. Der Auftraggeber muss die Auskömmlichkeit des vorgesehenen Ressourceneinsatzes nachvollziehen und einschätzen können.
- Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bitte füllen Sie das Preisblatt sorgfältig aus. Nachbesserungen/ Nachverhandlungen sind bei der hier gewählten Verfahrensart nicht möglich.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/08/202623:59
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873176
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873176
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/202623:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 27/08/202609:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Identifikationsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4902289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb7eda57-afa1-4865-981f-9a92057892b7- 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/202616:09
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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