1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Untersuchungen zur biologischen Vielfalt mit der Umweltprobenbank - TrendDNA 2.0Beschreibung: Die Umweltprobenbank des Bundes stellt seit Mitte der 1990er Jahre durch die systematische Archivierung von Umweltproben aus unterschiedlichen Ökosystemen in Deutschland eine belastbare Grundlage für zeitlich hochaufgelöste Umweltanalysen bereit. Aufbauend auf den im Projekt TrendDNA entwickelten und erprobten, qualitätsgesicherten Workflows zur Anwendung genetischer Methoden in der Umweltprobenbank sollen DNA Metabarcoding Verfahren nun in das Routineprogramm überführt und weiter fachlich konsolidiert werden. Damit leistet die Umweltprobenbank einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Nationalen Biodiversitätsstrategie, zur Weiterentwicklung der behördlichen Umweltbeobachtung mit genetischen Methoden sowie zur Prüfung neuer Indikatoren für den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. In den kommenden vier Jahren sollen Auftragnehmende (AN) in dem TrendDNA 2.0 Projekt genetische Analysen an Archiv- und Neu Proben der UPB durchführen, methodisch weiterentwickeln und für die Bewertung der Biodiversitätsentwicklung aufbereiten.Kennung des Verfahrens: 64b5f318-372d-4d88-8a78-75da5e10ea41Interne Kennung: 209387_93 062/00015Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90711000Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem BausektorZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90711300Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässigeBildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Insolvenz: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Rein nationale Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
- Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Untersuchungen zur biologischen Vielfalt mit der Umweltprobenbank - TrendDNA 2.0Beschreibung: Das TrendDNA 2.0 Projekt wird im Routinebetrieb genetische und digitale Analysen einsetzen, um die Entwicklung der biologischen Vielfalt über den gesamten Zeitraum der Umweltproben abzubilden, indikatorbasiert zu bewerten und Prognosen für künftige Entwicklungen abzuleiten.
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Die genetischen Arbeiten der Umweltprobenbank werden fortgesetzt, um die biologische Vielfalt der Ökosysteme zu untersuchen und historische Wissenslücken zu füllen. Die Methoden und Bewertungsansätze werden weiterentwickelt und die Ergebnisse zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit, Behörden und Politik aufgearbeitet. Dazu wird das Projekt drei wesentliche Fragen beantworten:
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Wie kann die Umweltprobenbank
- qualitativ hochwertige Daten zu dem Zustand und der lang- und kurzfristigen Veränderung der biologischen Vielfalt zur Verfügung stellen und bewerten,
- die behördliche Bewertung und Umweltbeobachtung der biologischen Vielfalt der Binnengewässer und Böden unterstützen,
- die Öffentlichkeit, Behörden und Politik über den Zustand und die Veränderung der biologischen Vielfalt adressatengerecht informieren, so dass die Daten gesucht werden?
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Das Projekt wird die Transformation der behördlichen Umweltbeobachtung in Deutschland mit Daten, Methoden- und Bewertungskompetenz unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf den behördlichen Programmen für Böden- und Binnengewässer, wo Bund und Länder bereits genetische Verfahren prüfen, insbesondere mit (e)DNA Metabarcoding Verfahren. Dort können die zeitlichen Trends der Umweltprobenbank flächenhafte Untersuchungen gezielt ergänzen und historische Referenzen liefern. Um den Beteiligungsprozess zu optimieren, tauschen sich die AN eng mit einem Begleitkreis ausgewählter Behörden und Institutionen aus.
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Für die Bewertung der Projektdaten werden die Indikatoren etablierter Umweltbeobachtungsprogramme genutzt und neue aussagekräftige Maßstäbe für Umweltveränderungen entwickelt. Ein statistischer Methodenkoffer ermöglicht eine einheitliche Aus- und Bewertung der genetischen Daten - auch im Kontext anderer Umweltinformationen. Die AN prüfen im Austausch mit dem KI-Labor des Umweltressorts die Verwendung KI basierter Methoden.
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Die AN entwickeln Verfahren um kurzfristige Veränderungen der Gewässer zu erfassen und in den historischen Kontext der Langzeitreihen zu setzen. Dazu werden Schwebstoff-Monatsproben der Gewässer in das Programm integriert und die Verwendung von Wasserproben geprüft.
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Die AN erarbeiten ein Datenmanagementkonzept für die Speicherung, Interoperabilität und Weiterverwertung der Daten. Ein Dashboard wird die öffentliche Wahrnehmung der Umweltprobenbank unterstützen. Dazu werden Ansätze eines weiteren Umweltprobenbank Projektes - 1H-ESB Water - integriert. Die Bietenden sind aufgefordert, Teile der Leistungen nach Möglichkeit so zu formulieren und zu planen, dass sie die akademische Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützen. Weiterhin erarbeiten die AN eine Strategie, um die Ergebnisse des Vorhabens in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu veröffentlichen.
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Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Interne Kennung: 209387_93 062/000155.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90711000Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem BausektorZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90711300Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 23/09/2026Enddatum der Laufzeit: 30/08/20305.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltBeschreibung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungGrüne Auftragsvergabe — Kriterien: SonstigesGefördertes soziales Ziel: Faire ArbeitsbedingungenInnovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der QualitätBeschreibung: - Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal entsprechend Nr. 6.2 der Leistungsbeschreibung, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Nachzuweisen durch Eigenerklärung; Be-schreibung des für den Auftrag zur Verfügung stehenden Personals und dessen Erfahrungen/ Kenntnisse/ Qualifikationen (anonymisiert ausreichend).
- Fähigkeit zur Einhaltung von einschlägigen nationalen und internationalen Normen und Leitfäden (z. B. DIN, EN, ISO) sowie anerkannten wissenschaftlichen Standard, Verfügbarkeit geeigne-ter Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Verfügbarkeit geeigneter Analysetechnik und Lagerungsinfrastruktur entsprechend Nr. 6.2 der Leistungsbeschreibung. Nachzuweisen durch Eigenerklärung; Im Angebot ist darzustellen, wie der Anbieter diese Aspekte im Projekt sicherstellen wird.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen und Kenntnisse mit der Durchführung genetischer Analysen für Umwelt-proben, insbesondere Umwelt DNA Metabarcoding Analysen zur biologischen Vielfalt mit Wasser-, Schwebstoff-, Boden- und Biotoproben.
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Nachzuweisen durch drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren. Durch die Projekte müssen alle genannten Bereiche (Wasser-, Schwebstoff-, Boden- und Biotoproben) abgedeckt wer-den.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen und Kenntnisse mit der Aus- und Bewertung genetischer Umweltdaten. Nachzuweisen durch drei Veröffentlichungen aus den letzten drei Jahren.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen und Kenntnisse mit statistischen Verfahren komplexer Umweltdaten, bspw. big data Analysen und KI basierte Auswerteverfahren. Nachzuweisen durch zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen mit der Arbeit an der Schnittstelle der Wissenschaft und Regulierung sowie der Entwicklung von Strategien zur Verwertung genetischer Daten in der behördlichen Umweltbeobachtung. Nachzuweisen durch drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen der Visualisierung von DNA basierten Umweltdaten für Öffentlichkeit und Fachpublikum. Nachzuweisen durch zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen mit der Leitung von Projekten für den Transfer wissenschaftlicher Inhalte in den behördlichen Umweltschutz. Nachzuweisen durch zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachzuweisen durch drei Beispiele für erfolgreiche projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit im Internet und den sozialen Medien aus den letzten drei Jahren.5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, NachhaltigkeitsaspekteBeschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen.
Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung
erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Brutto-AngebotspreisBeschreibung: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/202623:59Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8731685.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873168Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 19/08/202611:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 41TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 19/08/202613:00Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-RoßlauEröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtIdentifikationsnummer: 991-01894-95Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale VergabestelleOrt: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandE-Mail: Z1.5@uba.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 12345Postanschrift: Villemomblerstraße 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49228 9499 0Fax: +49228 9499 163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 96fe6109-10eb-4ac4-8849-eef4c81cd2a7- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/202610:18Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch